Geld eintreiben

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
pinkpantherxy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld eintreiben

Ein Bekannter von mir hat einen Kredit für den Schwager aufgenommen (CHF 10'000.-).

Der Bekannte würde dann die Kreditrate für den Schwager übernehmen und der Schwager ihm dann bis zum Vertragsende das Geld zurückgeben (mündlicher Vertrag). Nun ist es so, dass der Bekannte sich getrennt hat mit seiner Ex-Frau (Schwester vom Schwager) und der Schwager das Geld ihm nicht zurückzahlen will. Der Bekannte hat einen Bankauszug, wo es ersichtlich ist, dass das Geld überwiesen wurde.

Gibt es eine Lösung das Geld einzutreiben?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Liest sich, als wäre das in der Schweiz?

Dann etwas Geduld, wir kümmern uns eher um das Deutsche Recht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.360 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen