In der Überschrift steht schon die Frage drin. Kann doch nicht sein! Ich will ja dort nicht kündigen und meine Investitionen raus haben. Der neue Mann würde nur an meine Stelle treten.
Geld investiert bei AUXMONEY. Will Invest an Interessenten verkaufen. Geht angeblich nicht.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
AUXMONEY stellt sich auf die Hinterbeine. Nur im Todesfall kann das Konto auf meinen Sohn überschrieben werden. Vorher keine Möglichkeit, das Konto zu übertragen - lt. Auxmoney. Kann nicht sein, sagt mir meine Logik. Will ja nicht das Geld bei denen abziehen.
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ZitatKann nicht sein, sagt mir meine Logik. Will ja nicht das Geld bei denen abziehen. :
Aber den Vertragspartner durch einen austauschen, der vom Anbieter nicht geprüft wurde (du bist ja der Ansicht, er müsse den von dir gestellten Ersatz annehmen), der könnte ja sonstwas sein - minderjährig, pleite, entmündigt, ....
Dafür gibt es grundsätzlich keine rechtliche Grundlage - das ist bei jedem Vertrag so. Verträge sind im Rahmen der Kündigungsfristen einzuhalten, das beinhaltet, daß man auch dann nicht aus dem Vertrag herauskommt, wenn man einen "Ersatzvertragspartner" bereitstellt.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 10.10.2018 15:15
Hallo,
natürlich kann das sein, genauso wie du einen Mietvertrag nicht einfach weitergeben kannst.
Häufig ist es natürlich so, dass der Vertragspartner froh ist, wenn nicht gekündigt wird sondern sich nur der Kunde ändert. Aber das liegt im Ermessen des anderen.
Warum willst du denn eigentlich deinen Sohn einsetzten? Ich vermute da mal wieder irgendwelche illegalen Sachen (Hartz IV, Insolvenzbetrug etc.).
Stefan
ZitatKann nicht sein, sagt mir meine Logik. :
Deine Logik ist hier aber schlicht irrelevant.
Und das Verträge in aller Regel einzuhalten sind und nicht einfach nach Belieben ohne Zustimmung der Vertragspartner geändert werden können, ist einer der Grundpfeiler des zivilen Vertragsrechtes.
Kann ja nicht sein...
dass jemand mit derart dürftigen Infos eine andere Meinung bekommt, die eher seiner Logik entspricht
Aber den Vertragspartner durch einen austauschen, der vom Anbieter nicht geprüft wurde (du bist ja der Ansicht, er müsse den von dir gestellten Ersatz annehmen), der könnte ja sonstwas sein - minderjährig, pleite, entmündigt, ....
Der neue Mann braucht nicht geprüft zu werden. Quatsch! Bin ja auch nicht geprüft worden! Man wollte nur mein Geld. Außerdem geht alles mit Vorkasse bei AUXOMEY. Mußt erst einzahlen, dann kannst du dort Kredit vergeben.
Der neue Mann soll nur als Eigentümer eingetragen werden und die Rückflüsse erhalten! Was ist daran kompliziert? Ich/er will die vergebenen Kredite nicht vorzeitig rückholen!
Muß an die Finanzverwaltung in Bonn schreiben.
Aber den Vertragspartner durch einen austauschen, der vom Anbieter nicht geprüft wurde (du bist ja der Ansicht, er müsse den von dir gestellten Ersatz annehmen), der könnte ja sonstwas sein - minderjährig, pleite, entmündigt, ....
Der neue Mann braucht nicht geprüft zu werden. Quatsch! Bin ja auch nicht geprüft worden! Man wollte nur mein Geld. Außerdem geht alles mit Vorkasse bei AUXOMEY. Mußt erst einzahlen, dann kannst du dort Kredit vergeben.
Der neue Mann soll nur als Eigentümer eingetragen werden und die Rückflüsse erhalten! Was ist daran kompliziert? Ich/er will die vergebenen Kredite nicht vorzeitig rückholen!
Muß an die Finanzverwaltung in Bonn schreiben.
ZitatHallo, :
natürlich kann das sein, genauso wie du einen Mietvertrag nicht einfach weitergeben kannst.
Häufig ist es natürlich so, dass der Vertragspartner froh ist, wenn nicht gekündigt wird sondern sich nur der Kunde ändert. Aber das liegt im Ermessen des anderen.
Warum willst du denn eigentlich deinen Sohn einsetzten? Ich vermute da mal wieder irgendwelche illegalen Sachen (Hartz IV, Insolvenzbetrug etc.).
Stefan
Träum weiter …..
Zitat:ZitatKann nicht sein, sagt mir meine Logik. Will ja nicht das Geld bei denen abziehen. :
Aber den Vertragspartner durch einen austauschen, der vom Anbieter nicht geprüft wurde (du bist ja der Ansicht, er müsse den von dir gestellten Ersatz annehmen), der könnte ja sonstwas sein - minderjährig, pleite, entmündigt, ....
Dafür gibt es grundsätzlich keine rechtliche Grundlage - das ist bei jedem Vertrag so. Verträge sind im Rahmen der Kündigungsfristen einzuhalten, das beinhaltet, daß man auch dann nicht aus dem Vertrag herauskommt, wenn man einen "Ersatzvertragspartner" bereitstellt.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 10.10.2018 15:15
Hast keine Ahnung von AUXMONEY ….
Zitat:ZitatKann nicht sein, sagt mir meine Logik. :
Deine Logik ist hier aber schlicht irrelevant.
Und das Verträge in aller Regel einzuhalten sind und nicht einfach nach Belieben ohne Zustimmung der Vertragspartner geändert werden können, ist einer der Grundpfeiler des zivilen Vertragsrechtes.
Warum kann dann der Sohn nach meinen Tod eingetragen werden? Unlogisch, was du erzählst!
Zitat:Unlogisch, was du erzählst!
Nö. Nur, weil du offenbar die herrschenden Gesetze nicht kennst, ist das noch lange nicht falsch oder unlogisch.
Bei einem Erbfall tritt man kraft Gesetz als Erbe in die Verträge ein.
ZitatWarum kann dann der Sohn nach meinen Tod eingetragen werden? :
Das kann er nur, wenn dies entweder vertraglich vereinbart wäre oder es eine gesetzliche Grundlage (z.B. als Erbe) gäbe.
Hallo,
Ich finde immer noch keine Begründung dafür. Wenn du dazu endlich mal etwas sagen würdest könnten wir vielleicht Lösungen anbieten.Zitat:Der neue Mann soll nur als Eigentümer eingetragen werden und die Rückflüsse erhalten!
Auf Seiten von Auxmoney fallen mir hingegen Gründe ein warum die sich weigern.
Stefan
Ich wollte mein Auxmoney Konto auf meine Frau überschreiben lassen und habe auch eine Absage erhalten. Einen Begründung warum es nicht geht, habe ich nicht erhalten.
Zitat:
Auf Seiten von Auxmoney fallen mir hingegen Gründe ein warum die sich weigern.
Stefan
Daher würden mich deine Gründe interessieren.
Ciao
Hallo,
mögliche Gründe (nur mal 4 die mir so spontan einfallen):
1. Aufwand: solche Geschäftsmodelle - insbesondere online - laufen häufig ziemlich automatisiert, da kostet jeder händische Eingriff richtig Geld.
2. Geschäftspolitik: wenn Kunden untereinander handeln dann ist das nicht gut für die Plattform, weil es kein Geld bringt - AUXMONEY finanziert sich ja über die Abschlussprovision (1% soweit ich weiß).
3. nochmal Aufwand: eine Schenkung müsste dem Finanzamt gemeldet werden.
Und wenn es keine Schenkung ist könnten noch weitere Probleme hinzukommen (für den Handel mit Krediten braucht man u.U. eine Banklizenz).
4. Betrugsrisiko: wie soll AUXMONEY sicherstellen, dass es wirklich der Wille des Schenkers ist?
Stefan
Und jetzt?
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