Geld investiert bei AUXMONEY. Will Invest an Interessenten verkaufen. Geht angeblich nicht.

9. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Geld investiert bei AUXMONEY. Will Invest an Interessenten verkaufen. Geht angeblich nicht.

In der Überschrift steht schon die Frage drin. Kann doch nicht sein! Ich will ja dort nicht kündigen und meine Investitionen raus haben. Der neue Mann würde nur an meine Stelle treten.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Kann doch nicht sein!


Kommt halt darauf an, was genau man vertraglich vereinbart hat diesbezüglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

AUXMONEY stellt sich auf die Hinterbeine. Nur im Todesfall kann das Konto auf meinen Sohn überschrieben werden. Vorher keine Möglichkeit, das Konto zu übertragen - lt. Auxmoney. Kann nicht sein, sagt mir meine Logik. Will ja nicht das Geld bei denen abziehen.

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Kann nicht sein, sagt mir meine Logik. Will ja nicht das Geld bei denen abziehen.


Aber den Vertragspartner durch einen austauschen, der vom Anbieter nicht geprüft wurde (du bist ja der Ansicht, er müsse den von dir gestellten Ersatz annehmen), der könnte ja sonstwas sein - minderjährig, pleite, entmündigt, ....

Dafür gibt es grundsätzlich keine rechtliche Grundlage - das ist bei jedem Vertrag so. Verträge sind im Rahmen der Kündigungsfristen einzuhalten, das beinhaltet, daß man auch dann nicht aus dem Vertrag herauskommt, wenn man einen "Ersatzvertragspartner" bereitstellt.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 10.10.2018 15:15

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

natürlich kann das sein, genauso wie du einen Mietvertrag nicht einfach weitergeben kannst.
Häufig ist es natürlich so, dass der Vertragspartner froh ist, wenn nicht gekündigt wird sondern sich nur der Kunde ändert. Aber das liegt im Ermessen des anderen.

Warum willst du denn eigentlich deinen Sohn einsetzten? Ich vermute da mal wieder irgendwelche illegalen Sachen (Hartz IV, Insolvenzbetrug etc.).

Stefan

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Kann nicht sein, sagt mir meine Logik.

Deine Logik ist hier aber schlicht irrelevant.

Und das Verträge in aller Regel einzuhalten sind und nicht einfach nach Belieben ohne Zustimmung der Vertragspartner geändert werden können, ist einer der Grundpfeiler des zivilen Vertragsrechtes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Kann ja nicht sein...

dass jemand mit derart dürftigen Infos eine andere Meinung bekommt, die eher seiner Logik entspricht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Aber den Vertragspartner durch einen austauschen, der vom Anbieter nicht geprüft wurde (du bist ja der Ansicht, er müsse den von dir gestellten Ersatz annehmen), der könnte ja sonstwas sein - minderjährig, pleite, entmündigt, ....

Der neue Mann braucht nicht geprüft zu werden. Quatsch! Bin ja auch nicht geprüft worden! Man wollte nur mein Geld. Außerdem geht alles mit Vorkasse bei AUXOMEY. Mußt erst einzahlen, dann kannst du dort Kredit vergeben.

Der neue Mann soll nur als Eigentümer eingetragen werden und die Rückflüsse erhalten! Was ist daran kompliziert? Ich/er will die vergebenen Kredite nicht vorzeitig rückholen!

Muß an die Finanzverwaltung in Bonn schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Aber den Vertragspartner durch einen austauschen, der vom Anbieter nicht geprüft wurde (du bist ja der Ansicht, er müsse den von dir gestellten Ersatz annehmen), der könnte ja sonstwas sein - minderjährig, pleite, entmündigt, ....

Der neue Mann braucht nicht geprüft zu werden. Quatsch! Bin ja auch nicht geprüft worden! Man wollte nur mein Geld. Außerdem geht alles mit Vorkasse bei AUXOMEY. Mußt erst einzahlen, dann kannst du dort Kredit vergeben.

Der neue Mann soll nur als Eigentümer eingetragen werden und die Rückflüsse erhalten! Was ist daran kompliziert? Ich/er will die vergebenen Kredite nicht vorzeitig rückholen!

Muß an die Finanzverwaltung in Bonn schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

natürlich kann das sein, genauso wie du einen Mietvertrag nicht einfach weitergeben kannst.
Häufig ist es natürlich so, dass der Vertragspartner froh ist, wenn nicht gekündigt wird sondern sich nur der Kunde ändert. Aber das liegt im Ermessen des anderen.

Warum willst du denn eigentlich deinen Sohn einsetzten? Ich vermute da mal wieder irgendwelche illegalen Sachen (Hartz IV, Insolvenzbetrug etc.).

Stefan


Träum weiter …..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von Trailor85):
Kann nicht sein, sagt mir meine Logik. Will ja nicht das Geld bei denen abziehen.


Aber den Vertragspartner durch einen austauschen, der vom Anbieter nicht geprüft wurde (du bist ja der Ansicht, er müsse den von dir gestellten Ersatz annehmen), der könnte ja sonstwas sein - minderjährig, pleite, entmündigt, ....

Dafür gibt es grundsätzlich keine rechtliche Grundlage - das ist bei jedem Vertrag so. Verträge sind im Rahmen der Kündigungsfristen einzuhalten, das beinhaltet, daß man auch dann nicht aus dem Vertrag herauskommt, wenn man einen "Ersatzvertragspartner" bereitstellt.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 10.10.2018 15:15


Hast keine Ahnung von AUXMONEY ….

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Trailor85):
Kann nicht sein, sagt mir meine Logik.

Deine Logik ist hier aber schlicht irrelevant.

Und das Verträge in aller Regel einzuhalten sind und nicht einfach nach Belieben ohne Zustimmung der Vertragspartner geändert werden können, ist einer der Grundpfeiler des zivilen Vertragsrechtes.


Warum kann dann der Sohn nach meinen Tod eingetragen werden? Unlogisch, was du erzählst!

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Unlogisch, was du erzählst!

Nö. Nur, weil du offenbar die herrschenden Gesetze nicht kennst, ist das noch lange nicht falsch oder unlogisch.

Bei einem Erbfall tritt man kraft Gesetz als Erbe in die Verträge ein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Warum kann dann der Sohn nach meinen Tod eingetragen werden?

Das kann er nur, wenn dies entweder vertraglich vereinbart wäre oder es eine gesetzliche Grundlage (z.B. als Erbe) gäbe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der neue Mann soll nur als Eigentümer eingetragen werden und die Rückflüsse erhalten!
Ich finde immer noch keine Begründung dafür. Wenn du dazu endlich mal etwas sagen würdest könnten wir vielleicht Lösungen anbieten.

Auf Seiten von Auxmoney fallen mir hingegen Gründe ein warum die sich weigern.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich wollte mein Auxmoney Konto auf meine Frau überschreiben lassen und habe auch eine Absage erhalten. Einen Begründung warum es nicht geht, habe ich nicht erhalten.

Zitat (von reckoner):

Auf Seiten von Auxmoney fallen mir hingegen Gründe ein warum die sich weigern.
Stefan

Daher würden mich deine Gründe interessieren.

Ciao


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

mögliche Gründe (nur mal 4 die mir so spontan einfallen):

1. Aufwand: solche Geschäftsmodelle - insbesondere online - laufen häufig ziemlich automatisiert, da kostet jeder händische Eingriff richtig Geld.

2. Geschäftspolitik: wenn Kunden untereinander handeln dann ist das nicht gut für die Plattform, weil es kein Geld bringt - AUXMONEY finanziert sich ja über die Abschlussprovision (1% soweit ich weiß).

3. nochmal Aufwand: eine Schenkung müsste dem Finanzamt gemeldet werden.
Und wenn es keine Schenkung ist könnten noch weitere Probleme hinzukommen (für den Handel mit Krediten braucht man u.U. eine Banklizenz).

4. Betrugsrisiko: wie soll AUXMONEY sicherstellen, dass es wirklich der Wille des Schenkers ist?

Stefan

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