Geld leihen unter Freunden- Schuldschein nötig?

18. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
duke69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld leihen unter Freunden- Schuldschein nötig?

Hallo,

Nehmen wir an Person A und B sind seit 20 Jahren beste Freunde. Person A hat übriges Geld und würde es gerne Person B (seinem bestem Freund) leihen, das dieser es für ihn investiert (ist ein Profi auf dem Gebiet).
Person A hat keinerlei Bedenken und vertraut vollkommen und nimmt das Risiko auf sich. Er will nur nach unbestimmter Zeit seinen geliehenen Betrag zurück. Zinsen sind nicht nötig.

Kann man dies mit einem Schuldschein regeln?
Es geht darum, das nicht plötzlich das Finanzamt bei Person B steht und die Fragen wo er plötzlich das viele Geld her hat. Darum wäre etwas schriftliches gut.
Muss dies notariell beglaubigt werden oder ist das auch so gültig?
Wenn ja, was verlangt der Notar für so eine Beglaubigung?

Vielen Dank für eure Hilfe bei diesem Problem.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 989x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1716x hilfreich)

Ich würde sowas generell *immer* nur schriftlich abgesegnet machen, auch mit meinem Freund und selbst dann, wenn er mein Ehemann wäre.
Denn Ehen, Partnerschaften und Freundschaften gehen schon mal in die Brüche (erst recht, wenn es um viel Geld geht) und dann steht man nachher womöglich ohne Beweis da, seine gesamten Ersparnisse aus der Hand gegeben zu haben...

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Für die darlehensweise Hingabe von Geld an B reichen zwei oder drei Sätze aus. Schließlich ist A darlegungs- und beweispflichtig für die Darlehensvoraussetzungen, wenn es zum Streit kommt und der B sich weigert, daß Geld zurückzuzahlen mit dem Hinweis, es sei ihm schenkweise überlassen worden.

Deshalb ist die darlehensweise Überlassung unbedingt zu fixieren. Dies kann formlos geschehen.

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Nach meiner Meinung handelt es sich hier nicht um eine Leihe, sondern um einen Dienstleistungsvertrag, den man schriftlich fixieren sollte.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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