Hallo,
ich habe vor knapp einem Jahr einen Vertrag mit meinem Mobilfunknetzanbieter in einem Shop desselben geschlossen. Verwundert bekam ich zwei Willkommensschreiben zu 2 verschiedenen Rufnummern, von denen nur eine die war, für die ich den Vertrag geschlossen habe. Ich ging zu dem Shop um nachzufragen, und es wurde mir erklärt, die zweite Nummer sei "zu Backupzwecken" angelegt worden und es würden keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Das habe ich so geglaubt und mich seitdem nichtmehr darum gekümmert. Meinen Mobilfunkvertrag zahle ich monatlich per Lastschrift. Nun ist mir neulich aufgefallen, dass in meinen Rechnungen diese zweite Nummer ein zweiter Vertrag ist und mit Kosten verbunden (ja, ich habs mir davor einfach nicht richtig angeschaut, mein Fehler). Daraufhin ging ich wieder zu dem Shop und verlangte die sofortige Beendigung des Vertrages sowie die Rückerstattung des Betrages, der mir wegen diesem Vertrag im letzten Jahr abgebucht wurde. Die Mitarbeiter haben dies zum Anbieter weitergeleitet.
Es kam ein Schreiben meines Anbieters, dass der überflüssige Vertrag zum Ende August beendet wird, dass aber keine Rückerstattung erfolgt, da der Auftrag für den Vertrag vom Shop meinem Anbieter übermittelt wurde und ich die Rechnungen beglichen habe, womit das Vertragsverhältnis wirksam zustande gekommen sei.
Die Rechnungen habe ich nun natürlich passiv per Lastschrift beglichen, insofern kann es doch nicht sein, dass dies tatsächlich der rechtlichen Lage entspricht, zumal ich diesen Vertrag nie in Auftrag gegeben habe.
Kann ich das Geld in diesem Fall zurückfordern? Und gibt es dafür Fristen?
Geld ohne Vertragsschluss abgebucht
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Man wird vermutlich nicht glauben, daß du ein Jahr lang für einen Vertrag gezahlt haben willst, den du gar nicht beauftragt hast. So schlechte Übersicht über das eigene Konto nimmt einem eigentlich niemand ab, solange man noch nicht offiziell für doof erklärt worden ist.
Objektiv hat dich der Shop offenbar abgezockt, so eine "Backup"-Nummer ist natürlich absoluter Blödsinn.
-- Editiert am 12.08.2009 12:49
Danke für die Antwort,
die Kosten habe ich einfach deshalb nicht bemerkt, weil ich beide Verträge als Sammelrechnung bezahlt habe und mir diese eben nicht gründlich genug angeschaut habe. Ich ging davon aus, dass der abgebuchte Betrag nur von dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag rührt (die Kosten des anderen waren monatlich nicht so viel, dass es mir aufgefallen wäre).
Im Übrigen denke ich doch, dass ich selbst dann einen Anspruch hätte, wenn ich die Mehrkosten schon früher bemerkt und nur nichts dagegen getan hätte, oder? Ein Nachweis, dass ich erst jetzt bemerkt habe, bräuchte ich ja dann nicht. Deshalb meine Frage nach der Frist, in der ich sowas zurückfordern kann.
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Grundsätzlich hast du Recht! Deine Forderung wirst du aber gegenüber dem Shop einklagen müssen. Das Mobilfunkunternehmen hat die korrekte Leistung erbracht, die Rechnungen sind nicht bestritten worden und somit konkludentes Handeln.
Das das eine Mogelpackung war, möglicherweise mit Unterschriftenfälschung etc. kannst du nur per Strafanzeige und Zivilklage gegen den Shop klären.
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