Geld verliehen nicht zurück

17. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sabine03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Geld verliehen nicht zurück

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.
Ich habe vor einem Jahr einer Freundin 10000 Euro geliehen, weil sie in Geldschwierigkeiten war. Da ich dachte unter "Freunden" habe ich den Vertrag selbst aufgesetzt.
Heute.... leihe ich Frau.... 10000 Euro für 3 Jahre....
Vorerst werden Rückzahlungsraten in Höhe von 500 Euro ab dem 1.2.05 vereinbart. Außerordentliche Tilgung sind jederzeit möglich. Die Rückzahlung erfolgt auf das Konto......
Eine Verzinsung ist nicht vorgesehen.
Dieser Vertrag endet spätestens zum 18.06.07.

Nun hat meine Freundin im Januar, Februar, März bezahlt und jetzt zahlt sie nichts mehr und meint ich bekäme mein Geld schon noch vor Ablauf der Zeit. Leider war ich zu naiv und bin natürlich von braven Ratenzahlen und wenn sie wieder genug Geld haben sollte (was sie derzeit hat) mir das Geld wieder sofort zurückgibt. Ich weiss selber schuld. Aber kann ich eigentlich irgendetwas machen. Vertrag endet zum 18.06.07 kann ja auch heißen daß sie mir erst da alles zurückgeben muss.
Danke für die Hilfe.
Sabine

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sabine03
kein passus drin, wenn 2 aufeinanderfolgende raten nicht gezahlt werden, wird der gesamtbetrag fällig?
sunbee

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#2
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wenn Sie das vertraglich nicht vereinbart haben, dass bei Nichtzahlung der Raten der Vertrag hinfällig wird, ist es schwierig.

Sie könnten versuchen bei Brief aufzufordern, das, wenn sie die Raten nicht zahlt, Sie den Vertrag für hinfällig erklären und der Restbetrag sofort fällig wird. Setzen Sie eine angemessene Frist.

Vielleicht funktioniert es´auf diesem Wege.

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#5
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Ist aber laut Ihrem Schriftstück nicht vorgesehen, dürfte schwierig werden.
Sie können erst einmal jede rückständige Zahlung einzeln anmahnen und einklagen.

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