Geld zurück bekommen

20. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
kaofen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurück bekommen

Hallo Leute,

folgendes ist passiert. Ich war beim Arzt und habe eine Untersuchung gemacht, die nicht von der Kasse bezahlt wird. Ich habe die darauf folgende Rechnung auch bezahlt. Nach etwa 14 Tagen wurde mir das Geld zurücküberwiesen. Jetzt sind wieder 3 Wochen vergangen und es kam eine Mahnung über den Rechnungsbetrag (inkl. Mahngebühr).

Meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet, das Geld ein zweites mal zu überweisen?? Gibt es dazu Urteile oder Gesetze??

Im Vorraus schon mal vielen Dank.
Thomas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Thomas,

Sie sind verpflichtet die fällige Rechnung des Arztes zu bezahlen. Wie Sie dieses tun, ist Ihnen überlassen. Allein der Grund der Rücküberweisung lässt Ihre Zahlungsverpflichtung nicht entfallen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Warum wurde denn der Betrag zurück überwiesen? Geschah dieses vielleicht von der Bank, weil Sie z.B. versehentlich eine falsche Bankverbindung angegeben haben? Dann liegt es mit Sicherheit in Ihrer Verantwortung, den Betrag nochmals korrekt zu überweisen.

Ist die Rücküberweisung durch den Arzt veranlasst worden, so würde ich dort einfach mal nach dem Grund fragen. In diesem Fall müssen m.E. zumindest die Mahngebühren nicht bezahlt werden. Der Rechnungsbetrag bleibt selbstverständlich zu zahlen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kaofen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss nicht genau, warum das Geld zurücküberwiesen wurde. Ich und meine Frau haben die gleiche Untersuchung machen lassen. Folglich kammen zwei Rechnungen mit identischen Beträgen. Wir haben beide Rechnungen von unseren gemeinsammen Konto überwiesen. Allerdings wurde bei der Rücküberweisung auch schon eine Bearbeitungsgebühr abgezogen. Die Rechnungen kammen nicht direkt vom Arzt, sondern von einer Ärtztlichen Verrechnungsstelle.

Ich habe jetzt gedacht, wenn sie mir das Geld zurücküberweisen, ist es doch letztendlich ihr Problem ... bezahlt habe ich ja.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die bei dem Vorgang angefallenen Gebühren muss derjenige tragen, der das Ganze verschuldet hat.

Den Rechnungsbetrag an sich musst Du unabhängig davon zahlen und bist auch weiterhin dazu verpflichtet.

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