Guten Abend,
ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
2 Lebenspartner (aus meinem Bekanntenkreis) haben ein gemeinsames Darlehen aufgenommen. Nach Trennung der Partner (keine Ehe) "möchte" der Hauptkreditnehmer seinen Anteil nicht mehr bezahlen (scheinbar keine Lust) und will/hat Privatinsolvenz anmelden/angemeldet.
Der Hauptkreditnehmer hat ein Arbeitsverhältnis und ein entsprechendes Einkommen, also keine Notlage. Einigungsversuche zwischen den Partnern sind gescheitert.
Meine Fragen wären:
Kann überhaupt eine Privatinsolvenz unter diesen Umständen beantragt werden?
Welche Ansprüche kann die Bank ggü. dem 2. Kreditnehmer anmelden, worauf muss man sich einstellen?
Welche Möglichkeiten gibt es, im Ernstfall Hauptgläubiger des Insolventen zu werden?
Klingt alles irgendwie sehr seltsam für mich.
Grüße
Gemeinsames Darlehen und Privatinsolvenz
9. April 2011
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Frage vom 9. April 2011 | 19:44
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Gemeinsames Darlehen und Privatinsolvenz
#1
Antwort vom 10. April 2011 | 00:42
Von
Status: Unbeschreiblich (130386 Beiträge, 41520x hilfreich)
quote:
Kann überhaupt eine Privatinsolvenz unter diesen Umständen beantragt werden?
Warum nicht?
Selbst diese Insolvenz würde er eigentlich nicht benötigen, es würde ausreichen, das er der Bank mitteilt das er die Raten nicht mehr zahlen kann und daher die Zahlungen komplett einstellt.
quote:
Welche Ansprüche kann die Bank ggü. dem 2. Kreditnehmer anmelden, worauf muss man sich einstellen?
Je nach Vertrag die gesamte Rückzahlung des Kredites in einem Betrag oder die alleinige Zahlung der Gesamtkreditrate.
quote:
Welche Möglichkeiten gibt es, im Ernstfall Hauptgläubiger des Insolventen zu werden?
Meines Wissens nach gar keine wenn man nicht der einzige Gläubiger ist.
Einzige bevorzugte Gläubiger sind der Staat, die Sozialversicherungen und die Gemeinden/Städte.
Alle anderen bekommen den Rest zu gleichen Teilen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 10. April 2011 | 13:47
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Naja, so einfach kann es doch nicht gehen. Vermutlich würde doch die Bank zuerst versuchen, gegen den 1. Kreditnehmer zu vollstrecken.
Ansonsten könnte doch jeder kommen und meinen "Ich habe keine Lust mehr, mein darlehen zurück zu zahlen".
Was mich nur verwirrt, ist die Tatsache, dass man obwohl man ein entsprechendes Einkommen hat, einfach so Privatinsolvenz anmeldet. Das würde dann ja bedeuten, man kommt ganz einfach ungeschoren aus Verträgen raus oder irre ich mich hier?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. April 2011 | 14:20
Von
Status: Unbeschreiblich (130386 Beiträge, 41520x hilfreich)
quote:
Naja, so einfach kann es doch nicht gehen. Vermutlich würde doch die Bank zuerst versuchen, gegen den 1. Kreditnehmer zu vollstrecken.
Warum?
Die Bank hat ja noch einen 2. Kreditnehmer, an dem wird sie sich schadloshalten. Ganz unkompliziert und ohne große Kosten und ohne viel Arbeit.
Aber um das genau sagen zu können, müsste man sich einmal alles vertraglichen Unterlagen im Detail ansehen.
Insbesondere da du oben immer vom 'Hauptkreditnehmer' sprachst. Wie gestaltet sich dieser Part 'Hauptkreditnehmer' im Detail?
quote:
Ansonsten könnte doch jeder kommen und meinen "Ich habe keine Lust mehr, mein darlehen zurück zu zahlen".
Klar, das ist der Vorteil wenn mehrere Kreditnehmer vorhanden sind. Dank der gesamtschuldnerischen Haftung haften alle für jeden.
quote:
Was mich nur verwirrt, ist die Tatsache, dass man obwohl man ein entsprechendes Einkommen hat, einfach so Privatinsolvenz anmeldet.
Das hat weniger mit dem Einkommen sondern eher mit den Schulden zu tun. Wer weis wo er noch überall Schulden hat?
quote:
Das würde dann ja bedeuten, man kommt ganz einfach ungeschoren aus Verträgen raus oder irre ich mich hier?
Nicht ganz.
Jedoch muss die Bekannte ihre Ansprüche anmelden.
Dann erhält sie während der sogenannten Wohlverhaltenphase über 6 Jahre einen entsprechenden Anteil.
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