Geöffnetes Dach verschließen während Baumaßnahmen

10. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 10x hilfreich)
Geöffnetes Dach verschließen während Baumaßnahmen

folgender fiktver Fall:

Kunde beauftragt eine Dachdeckerfirma Dachgauben auf ein vorhandenes Dach zu setzen ohne Innenausbau/Dämmung. Während der Baumaßnahmen werden unmittelbar neben der geplanten Gaube zum arbeiten, Dachpfannen, Dämmung und Folien (unterspannbahn) entfernt. Zum Ende der Baumaßnahme werden die Dachpfannen ohne Folien und Dämmung nur draufgelegt.

Da für die Folie (unterspannbahn) der eigentlichen Gaube, welche von außen Erfolgt, hat die Dachdecker Firma den Auftrag, für die Dämmung von innen, wird ein weiterer Auftrag für einen Trockenbauer vereinbart.

Nun verweist die Dachdeckerfirma den Trockenbauer, für die instandsetzung in den Ursprungszustand. Dieser ist aber kein Dachdecker und nicht in der Lage ein Dach ab und wieder einzudecken. Die Dachdeckerfirma fordert nun einen neuen Auftrag für diese Arbeit.

Wie ist die Rechtslage?

-- Editiert von Moderator topic am 10. Oktober 2024 23:55

-- Thema wurde verschoben am 10. Oktober 2024 23:55




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Wer womit beauftragt wurde, ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
Die Koordinierung der Schnittstellen ist Teil der Planung und Bauherrensache.

Wenn beim Dachdecker aufgrund fehlender Koordinierung/Planung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, sind die auch zusätzlich zu vergüten.
Allein aus der Tatsache, dass der Dachdecker freundlicherweise im Anschlussbereich zur Schaffung der erforderlichen Baufreiheit die Dämmung mit ausgebaut hat, ergibt sich noch nicht, dass er sie auch wieder einbauen muss.
Bei der Unterspannbahn sollte der Anschluss an die vorhandene Unterspannbahn zum Leistungsumfang des Dachdeckers gehören. Ob das so angefragt/angeboten wurde, ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

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#2
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von japa123):
Da für die Folie (unterspannbahn) der eigentlichen Gaube, welche von außen Erfolgt, hat die Dachdecker Firma den Auftrag, für die Dämmung von innen, wird ein weiterer Auftrag für einen Trockenbauer vereinbart.


Mein Opa hätte gesagt " sprich in einen Eimer, wir sortieren dann selbst"

SCNR

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130543 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von japa123):
Da für die Folie (unterspannbahn) der eigentlichen Gaube, welche von außen Erfolgt, hat die Dachdecker Firma den Auftrag, für die Dämmung von innen, wird ein weiterer Auftrag für einen Trockenbauer vereinbart.

Nun verweist die Dachdeckerfirma den Trockenbauer, für die instandsetzung in den Ursprungszustand. Dieser ist aber kein Dachdecker und nicht in der Lage ein Dach ab und wieder einzudecken. Die Dachdeckerfirma fordert nun einen neuen Auftrag für diese Arbeit.

Soweit ich das aus dem fragmentalen Gestammel erraten kann, hat der die Dachdecker Firma für das Herstellen des Ursprungszustandes offenbar keinen Auftrag. Sie verweist darauf, das der Trockenbauer das machen soll oder man einen weiteren Auftrag benötigt, der zusätzlich zu vergüten wäre.



Zitat (von japa123):
Wie ist die Rechtslage?

Als erstes wäre zu prüfen, was angeboten wurde, was vertraglich vereinbart war, also kurzum was konkret der Auftrag war.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130543 Beiträge, 41543x hilfreich)

Da es offenbar keine baurechtlichen Fragen gibt
:forum:
Bitte verschieben


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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