Hi, habe so eben einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten..
habe letztes Jahr im Supermarkt die Karte überzogen.
Welche Kosten sind jetzt gerechtfertigt? Was soll ich machen? Zahlen und dann widersprechen oder keine Ahnung..
Kosten:
Gerichtskosten 23€
Hauptforderung 39€
Rechtsanwaltsgebühr 25€
Auslagen 5€
Mahnkosten 10€
Auskünfte 30€
Inkassokosten 45€
Zinsen 1,17€
insgesamt knapp 180
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Gerichtlicher Mahnbescheid :-((
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

quote:
Welche Kosten sind jetzt gerechtfertigt?
Vermutlich sämtliche Kosten.
quote:
Was soll ich machen? Zahlen und dann widersprechen oder keine Ahnung..
Zahlen oder (teilweise) widersprechen.
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Fragen Sie mal im Unterforum Inkassorecht - einige Posten, etwa die Inkassogebühr, dürften umstritten sein.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
RA-Gebühr *plus* "Inkassokosten" geht nicht.
"Auskünfte" ebensowenig - beim Anwalt ist das inbegriffen, das kann der nicht abrechnen.
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Hallo,
@Khryztynna - nein, das ist nicht im Preis drin, und MUSS gesondert berechnet werden!
@muemmel - mögen Umstritten sein in der Höhe - aber nicht generell!
Du kannst dem MB widersprechen, entweder insgesamt oder gegen einzelne Posten! Letztlich muss der Gläubiger sämtliche Kosten belegen können! Es kommt dann zu einem Gerichtsverfahren - unterliegst du, hast du sämtliche Kosten dieses Verfahrens zu tragen!
-- Editiert Moderator am 06.07.2012 13:09
Naja die sind eigtl schon im Recht.. ich hab bloß kein Geld um das zu bezahlen Was soll ich da jetzt machen :-(?
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Sie könnten denen einen Vergleich anbieten, z. B. 100 Euro in 5 Raten.
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Vergleich heißt Ratenzahlung oder?
Bei wem muss ich den anbieten? Gericht oder Inkasso?
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quote:
Vergleich heißt Ratenzahlung oder?
Vergleich = i.d.R. Teilverzicht (s. muemmel = "z. B. 100 Euro in 5 Raten")
Ratenzahlung = i.d.R. Gesamtforderung in mehreren Raten
quote:
Bei wem muss ich den anbieten? Gericht oder Inkasso?
Beim Antragsteller (MB)
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Danke!
Ist das denn realistisch, dass die einfach mal auf ~40% ihrer Forderung verzichten? Wie kann ich das begründen?
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-- Editiert AvadaKedavra am 07.07.2012 08:58
Klar ist das realistisch - sowas passiert andauernd. Und begründen sollten Sie das natürlich mit Ihrer Einkommenssituation: "Obwohl ich nicht über pfändbares Einkommen verfüge, wäre ich zu folgendem Vergleich bereit..." Das Einkommen belegt man tunlichst mit Nachweisen, etwa dem Alg-2-Bescheid.
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-- Editiert muemmel am 07.07.2012 15:00
OK danke
bin zwar kein ALG Empfänger aber Azubi mit eigener Wohnung, da bleibt zum Leben noch weniger über als bei einem ALG Empfänger, hoffe das klappt dann. Und soll ich dem Bescheid da schon mal widersprechen?
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Hast du von dem Supermarkt Mahnungen erhalten?
Wenn nicht, würde ich dem Mahnbescheid in den Punkten Inkassokosten (EUR 45,- & Mahnkosten EUR 10,-) widersprechen, und den Rest mit dem Vermerk Hauptforderung an den Gläubiger überweisen.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
@ shihaya,
das Geld hat er ja aber offenbar nicht.
@ TE,
eigentlich ist es schnuppe, ob Sie dem Bescheid widersprechen - wenn Sie dem Gläubiger Ihre Einkommenssituation offenlegen, weiß der ja, daß derzeit nichts zu holen ist. Aber das kann sich ja nach der Ausbildung ändern... Insofern widersprechen Sie ruhig dem kompletten MB außer der Hauptforderung - die verklagen Sie schon nicht (das kostet nämlich auch wieder Geld), wenn Sie gleichzeitig einen Vergleich anbieten.
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Danke für die tolle Hilfe!
Ich hab angerufen und die wollen es mal durchrechnen und mir dann bescheid geben.
Aber: ich hab die gefragt, was ich nun beim Mahnbescheid ankreuzen soll. Die Dame sagte mir "gar nichts, Sie haben sich ja hiermit gemeldet"
Ich dachte aber immer, ein unbeantworteter Mahnbescheid bedeutet man stimmt der vollen Forderung zu ?
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Die wollen Dich veräppeln. Dem MB wie oben beschrieben in der Frist widersprechen, sonst bekommen die einen Titel über die volle Summe.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
*******.. und danke. Verdammt, der Bescheid kam am 27.6., könnte eng werden
Man, da lügt diese ... mich am Telefon an und ich Depp glaubs erstmal
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Vorgehen wie von Muemmel beschrieben - ist einfacher!
Notfalls Antwortbogen mit Kreuz bei "vollumfänglich widersprechen" persönlich zum AG bringen. Da gilt sogar der Einwurf bis Mitternacht.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Danke aber das AG von dem der Brief kam ist mehrere 100km weit weg, da hab ich mehr Benzinkosten als Ersparnis durch Vergleich
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Gerichtstand ist eigentlich der Wohnort des Verbrauchers.
Entweder die haben das falsche AG oder Du lernst weit weg. Wie hast du da das Schreiben am 27.6. erhalten?
Bring das Schreiben dann zu einem größerem Postamt/Briefkasten mit später Leerung. Der eine Tag fällt vielleicht nicht auf bzw. mir ist hier nicht genau klar wann das Schreiben als zugestellt gilt.
Und habe Deine Zahlungen zukünftig besser unter Kontrolle! Der Streß lohnt doch nicht wie Du siehst.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 10.07.2012 15:23
Hi, mist habs nu schon abgeschickt
also ich wohn in Thüringen und lerne auch hier, der Brief kam von nem Gericht aus Rheinland Pfalz, da hab ichs jetzt auch zurückgeschickt :O
erhalten: es lag nen gelber Brief im Kasten auf dem 27.6, stand^^
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Sollte da noch was kommen, z.B. auch wg. zu späten Widerspruches, dann auf das falsche AG verweisen. Sollte eine Klage kommen, dann vermutlich wieder aus RP. Und das kann irgendwie nicht stimmen lt. ZPO:
Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat(=Wohnort), ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
quote:
Gerichtstand ist eigentlich der Wohnort des Verbrauchers.
Entweder die haben das falsche AG oder Du lernst weit weg.
Eine Ausnahme gibt es bei Mahnbescheiden, die werden von zentralen Mahngerichten bearbeitet. Dorthin muss auch der Widerspruch gesendet werden.
Das streitge Verfahren wird dann vom Mahngericht an das zuständige Gericht abgegeben.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Danke für die Info. Bisher habe ich nur Mahnbescheide örtlicher AG im Bekanntenkreis gesehen. Mir fehlt da doch noch was an Erfahrung (gottlob)
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
Hi, Update>
Brief von creditrefom
"Nach Überprüfung der Unterlagen, teilen wir Ihnen mit, daß unsere Auftraggeberin mit Ihrem Regulierungsvorschlag nicht einverstanden ist."
das wars
Also irgendwie ist das doppelt seltsam,
1. Warum müssen die ihre Unterlagen prüfen, um zu erfahren, womit der Supermarkt einverstanden ist?
2. Warum sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein? Kann denen doch egal sein, wie viel creditrefom extra verdient..
naja, dann werden se mich jetzt wohl verklagen
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Zumindest 5€-weise würde ich mit der Bezahlung der Hauptforderung beginnen, denn die scheint doch unstrittig. Warten auf ein Urteil und den Verdacht hier vorsätzlich gehandelt zu haben würde ich vermeiden! Wenn Geld eintröpfelt wird der gute Wille erkennbar und die Berechnung eines einzuklagenden Betrages wird schwieriger.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Sch****, hab deinen Tipp leider nicht befolgt...
Jetzt kam nen Brief von diesem Amtsgericht in Buxtehude
"Von Ihnen wurde am xx Widerspruch erhoben.
Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor.
-Adresse meine Amtsgerichts-"
Was heißt das nun?
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Es beginnt der 3. Akt: Zivilprozeß, Titel wird erwirkt,
danach 4. Akt mit Gerichtsvollzieher.
Wenn du seit 2011 nicht einen müden Cent für die unstrittige Hauptforderung bezahlt hast, fällt mir wirklich nichts mehr ein.
Falls dann noch jemand auf die Idee mit dem naheliegenden Eingehungsbetrug kommt ...
btw - auch Azubis müssten Hartz4-Aufstockungsmöglichkeiten haben!
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Hm.. kann ich diesen Prozess noch irgendwie verhindern, durch eine Zahlung zb?
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Da sind sicher so 300.-€ aufgelaufen - zahl die sofort ohne Abzüge an Inkasso, wenn du kannst. Alles andere ist wie einen ICE durch Bewerfen mit Wattebäuschchen zu stoppen. Vor allen Dingen freuen die sich schon kräftig nach der Ausbildung abzusahnen, wenn 600.- inkl. Zinsen auf der Rechnung stehen und Gehalt fliesst.
Vielleicht lassen die sich auch auf eine Ratenzahlung ein - dann zahlst du aber in jedem Fall deren horrende Gebühren. Mit zeitnaher Zahlung der 40.- an den Laden hättest du ca. 250 ... 750.-€ gespart.
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-- Editiert Seufz am 07.10.2012 15:55
Und jetzt?
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