Hallo,
ich habe bitte eine Frage zum folgenden Fall.
Eine Firma unterbreitet via Mail ein detailliertes Angebot, in welchem sich keine Hinweise auf deren Geschäftsbedingungen befinden (vergessen worden). Das Angebot wird mit schriftlichem + unterzeichnetem Auftrag angenommen und es wird um eine Auftragsbestätigung gebeten. Nun wird erst in selbiger auf die Geschäftsbedingungen hingewiesen und selbige werden auch beigefügt.
Sind selbige dann gültig? Kurz gesagt möchte ich gerne wissen, ob man seine Geschäftsbedingungen verschleiern und auf diese Art dennoch wirksam nachreichen kann. Vielen Dank für Eure Einschätzung.
Grüße
Bebbi1971
Geschäftsbedingungen nachgereicht und dennoch gültig?
11. Mai 2015
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Frage vom 11. Mai 2015 | 09:15
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 64x hilfreich)
Geschäftsbedingungen nachgereicht und dennoch gültig?
#1
Antwort vom 11. Mai 2015 | 13:39
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2557x hilfreich)
Im B2B gelten AGB soweit mir bekannt schon dann als gültig (genauer: wirksam in den Vertrag einbezogen), wenn sie "verfügbar" sind (z.B. auf der Website der Firma, per Post anforderbar etc.). Dort werden Geschäftspartner nicht so weitgehend geschützt wie der Verbraucher im B2C.
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