Gewerkschaft Verdi Mitgliedschaft kündigen

16. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kiracyber
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerkschaft Verdi Mitgliedschaft kündigen

Hallo,

ich bin ich in die Gewerkschaft Verdi online eingetreten.
Jetzt will ich meinen Vertrag wieder stornieren.
Ist das ebenfalls online möglich?
Gibt es da eine Frist? Falls ja wie lange?
Gibt es eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen wie bei anderen Verträgen?

Auf der Verdi Webseite konnte ich dazu nichts finden u. auch ein Anruf bei der kostenpflichtigen Verdi Hotline war zwecklos.
In den AGBs ist nur die normale Kündigungsfrist aufgeführt.

Denn die gewünschte Auskunft wurde mit Unwissenheit beantwortet.
Kann mir schnellstmöglich jemand hier einen Tipp geben?

Danke.

Kira

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Kiracyber,


quote:
Denn die gewünschte Auskunft wurde mit Unwissenheit beantwortet.

Wovon genau sprechen Sie denn hier? Von der Auskunft, die zu erhalten Sie in die Gewerkschaft eingetreten sind? Dann ist m.E. ein möglicherweise vorher vorhanden gewesenes Rücktrittsrecht durch die Nutzung dieser Dienstleistung erloschen.

In der Satzung sind im §11 die zeitlichen Rahmen für eine Beendigung der Mitgliedschaft aufgeführt.


MfG,

der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Gibt es eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen wie bei anderen Verträgen?

Nein

Es gibt noch eine winzige Chance - so lange keine Annahme der Mitgliedschaft durch die Bezirksleitung erfolgte, könnte eine Stornierung Erfolg haben. Begründung könnte u.a. sein die Gewerkstatuten nicht gelesen zu haben und das man sich damit sowieso nicht einverstanden erklärt. Gewerkschaftschädigende Mitglieder mag man dort nicht. :grins: Aber das nur als inoffizieller Tipp. Hängt aber sehr von dem jeweiligen Bezirk ab.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
Kiracyber
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

so lange keine Annahme der Mitgliedschaft durch die Bezirksleitung erfolgte, könnte eine Stornierung Erfolg haben.

Ist die Stornierung, dann auch per Email gültig?

Ab wann ist die Annahme der Mitgliedschaft erfolgt?
Ein Brief mit Mitgliedsnummer u. dem Hinweis, der Gewerkschaftsausweis wird mit noch zugesendet habe ich bekommen.

Ist dann dieser Brief als Eintrittsdatum gültig, die Onlineanmeldung oder das Zusenden des Gewerkschaftsausweis?


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"Kiracyber"

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das steht fast alles in der Satzung. Du scheinst dich schon länger dort angemeldet zu haben ??? DIe Annahme deiner Mitgliedschaft ist aus meiner Sicht bereits per Schreiben erfolgt. Dann werden bestimmt 3 Monatsbeträge fällig.

Da die IT-Gewerkschaft noch nicht mal eine Online-Anmeldung in der Satzung kennt, gibt es auch keine Email-Stornierung. Probier es einfach aus. 55ct für einen Brief wären immer noch billiger als 3 Monatsbeiträge.
Hast du Mitgliedsleistungen angefordert (s.Beitrag DerRitter), dann gibt es außer auf dem Kulanzweg keine Stornierungsmöglichkeit.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
Kiracyber
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Satzung steht nichts über den Onlinebeitritt.
Online ist alles schneller u. es ist ja auch keine Unterschrift dabei.
Also ab wann ist das gültig?
Sollte bei einem Onlinebeitritt nicht auch ein Onlineaustritt möglich sein?

Der Brief kam Freitag.

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"Kiracyber"

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Sollte ....
Was erwartest du von so einem chaotischen Gemischtwarenladen aus Postgewerkschaft, DAG und sonstigen Splittern. Du könntest auch abstreiten eine Onlineanmeldung durchgeführt zu haben. Die werden sich nur am Kopf kratzen und nicht wissen was zu machen ist.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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