Gewinnspielveranstalter verlost Gewinn weiter

23. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)
Gewinnspielveranstalter verlost Gewinn weiter

moin,

kurzer sachverhalt:

Person1 gewinnt bei einem gewinnspiel einer bekannten zeitung den hauptpreis:

2 tickets zu einer begehrten veranstaltung inkl anreise (zugfahrt) und hotelbuchung für 2 personen.

und möchte dort mit Person2 hinfahren,

Person1 ging es an dem tag des gewinnes nicht so gut,

und wollte erfragen ob Person2 mit Person3 dann fahren könnte

dies wurde abgelehnt, da der gewinn nicht übertragbar ist.


Person1 schrieb dann 2 stunden später zurück dass sie doch fahren könnte und teilte die daten von Person1 und Person2 mit.


------------------------

nun teilt der veranstalter 3 tage nach dem datenerhalt von person1 und person2 mit, dass sie den gewinn weitergegeben haben

(laut gewinnspiel agbs dürfen sie erst den gewinn nach 14tagen weiterverlosen)





gewinner -e-mail:

Zitat:
Liebe xxx,



du hast kürzlich bei der xxx bei einem Gewinnspiel für zwei Tickets für die xxxxx teilgenommen.



Ich freue mich dir heute mitzuteilen, dass du gewonnen hast!



xxx stellt dir zwei Tickets für die exklusive Filmpremiere von xxx auf xxx zur Verfügung, inklusiver 1 Übernachtung im Doppelzimmer und einem Zugticket für 2 Personen.



Wann: Dienstag, den xxxSeptember 2021

Übernachtungszeitraumxxx September 2021

Wo findet die xxstatt: SO/ Berlin



Gerne übernehme ich die weitere Abwicklung mit dir und benötige hierfür folgende Informationen von dir:



+ Ab wo benötigst du ein Zugticket nach Berlin?

+ Vollständer Name deiner Begleitperson.

+ Deine Handynummer.

+ Müssen wir bei der Hotelbuchung etwas beachten, zum Beispiel Barrierefreiheit?



Ich freue mich über deine Rückmeldung mit den entsprechenden Informationen. Die Tickets für die Filmpremiere sowie alle weiteren Daten für deinen Aufenthalt senden wir dir im Nachgang gerne zu.



Herzliche Grüße



antwort frage auf umschreibung:


Zitat:

Guten Tag und vielen Dank für die tolle Nachricht, ich freue mich,dass ich gewonnen habe



Leider bin ich momentan gesundheitlich nicht in der Lage ein solches Event zu besuchen, ist es möglich,dass ich meinen Gewinn weitergebe? Es wäre so schade wenn er verfallen würde aber mir ist es aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht möglich den festgesetzten Termin wahr zunehmen.



Über zeitnahe Antwort wäre ich dankbar



Mit freundlichen Grüßen





Antwort vom veranstalter:

Liebe xxxx



vielen Dank für deine Rückmeldung.



Leider ist der Gewinn nicht übertragbar. Schade, dass es nicht klappt aber es ist natürlich völlig verständlich.



Wir wünschen dir alles Gute und eine gute Besserung!



herzliche grüße


[b]mitteilung der daten


Zitat:
Hallo und danke für die Antwort,



ich gebe ihnen jetzt mal meine Daten und hoffe,dass alles klappt....





Die Zugtickets brauche ich von/ab München

Und der Name meienr Begleitperson ist xxxxxxxxx



Bitte um kurze Bestätigung des Erhalts meiner Daten.



Mit freundlichen Grüßen



--------------------------------
3tage später antwort:

Zitat:
Liebe xxxxxxxxxxx



vielen Dank für deine E-Mail.



Wir haben deine erste Rückmeldung leider als Absage wahrgenommen und den Gewinn – aufgrund des sehr straffen Zeitplans – an einen nächsten Gewinner weitergegeben.

Aufgrund der Nennung deines gesundheitlichen Zustands, wollten wir eine Reise von München nach Berlin, nicht verantworten und kein Risiko für deine Gesundheit eingehen.

Bitte entschuldige vielmals, dass wir da so schnell Handeln mussten. Aufgrund der hohen Hotelbelegung zum Zeitraum der Fashion Week durften wir hier leider keine Zeit verlieren.



Wir würden dir jedoch gerne einen anderen Gewinn zukommen lassen, mit dem du und deine Liebsten gemeinsam anstoßen könnt!



Wir wünschen dir alles Liebe!



Herzliche Grüße






der gewinn hat einen wert von ca 1.000€


person2 wäre ja von anfang an gefahren



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39 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
Wir haben deine erste Rückmeldung leider als Absage wahrgenommen

Es war ja auch eine ...



Zitat (von riesenwurst2016):
laut gewinnspiel agbs dürfen sie erst den gewinn nach 14tagen weiterverlosen

Da müsste man mal den Wortlaut der AGB kennen um darüber diskutieren zu können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat:
Unter allen Teilnehmern werden ein Gewinn oder mehrere Gewinne in Form von Sachpreisen verlost. Der oder die Gewinner werden innerhalb von 2 Wochen nach dem Ende des Gewinnspiels über ihre E-Mail Adresse vom Gewinnspielpartner benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nach Ablauf von 2 Wochen nach Gewinnbenachrichtigung nicht zurück, wird ein neuer Gewinner gezogen. Der Anspruch auf den Gewinn erlischt nach Ablauf der 2 Wochenfrist.

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Der Gewinner hat sich aber zurück gemeldet und abgesagt. Dann muss der Veranstalter auch nicht mehr warten.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Die obengannnte Klausel besagt aber keineswegs

Zitat (von riesenwurst2016):
dürfen sie erst den gewinn nach 14tagen weiterverlosen

sondern nur, das man bei Nichtmeldung den Gewinn nach 14 Tagen weiterverlosen könne.

Hier hat der Gewinner hat sich aber gemeldet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
Antwort vom veranstalter:

Liebe xxxx



vielen Dank für deine Rückmeldung.



Leider ist der Gewinn nicht übertragbar. Schade, dass es nicht klappt aber es ist natürlich völlig verständlich.



Wir wünschen dir alles Gute und eine gute Besserung!



herzliche grüße


[b]mitteilung der daten

Zitat:
Hallo und danke für die Antwort,



ich gebe ihnen jetzt mal meine Daten und hoffe,dass alles klappt....





Die Zugtickets brauche ich von/ab München

Und der Name meienr Begleitperson ist xxxxxxxxx



Bitte um kurze Bestätigung des Erhalts meiner Daten.



Mit freundlichen Grüßen



Wie war der zeitliche Abstand zwischen diesen beiden Mails?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

15:59 Uhr und 17:56 Uhr

also 2 stunden


die antwort vom veranstalter dass sie weiterverlost wurden kam dann 3 tage später



-- Editiert von riesenwurst2016 am 24.08.2021 12:18

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)


Ach ja, hattest du oben schon geschrieben, sorry!

Also das ist stramm! Deine Mail ist m. E. keine (eindeutige) Absage, sondern erstmals eine Frage auf die eine Antwort erbeten wird.

Schreib das der Zeitung - besonders den zeitlichen Zusammenhang - widerspreche der Behauptung, du hättest abgesagt und fordere deinen Gewinn - am besten auch schriftlich, nicht nur per Mail. Einen Anwalt wirst du dir nicht leisten wollen/können, aber dieser Versuch kostet dich nur eine Briefmarke.

Zitat:


Guten Tag und vielen Dank für die tolle Nachricht, ich freue mich,dass ich gewonnen habe

Leider bin ich momentan gesundheitlich nicht in der Lage ein solches Event zu besuchen, ist es möglich,dass ich meinen Gewinn weitergebe? Es wäre so schade wenn er verfallen würde aber mir ist es aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht möglich den festgesetzten Termin wahr zunehmen.

Über zeitnahe Antwort wäre ich dankbar

Mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
aber mir ist es aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht möglich den festgesetzten Termin wahr zunehmen.
Für mich ist das eine eindeutige Absage durch den TE.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Für mich ist das eine eindeutige Absage durch den TE.

Richtig - ein Wort mehr und das ganze sähe anders aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1020 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
Leider bin ich momentan gesundheitlich nicht in der Lage ein solches Event zu besuchen, ist es möglich, dass ich meinen Gewinn weitergebe?


sie hätten schreiben sollen: "Da ich z ZT Grippe habe, würde ich den Gewinn an meinen Sohn mit seiner Freundin geben"
dann wäre alles kein Problem.

"den Gewinn weitergebe" = können SIE den Gewinn einer anderen Person geben?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
dann wäre alles kein Problem.

Zitat (von riesenwurst2016):
da der gewinn nicht übertragbar ist.

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7100 Beiträge, 1480x hilfreich)

Zitat:
Leider bin ich momentan gesundheitlich nicht in der Lage ein solches Event zu besuchen, ist es möglich,dass ich meinen Gewinn weitergebe? Es wäre so schade wenn er verfallen würde aber mir ist es aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht möglich den festgesetzten Termin wahr zunehmen.


Ich sehe hier eine eindeutige Absage

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#14
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
Leider bin ich momentan gesundheitlich nicht in der Lage ein solches Event zu besuchen, ist es möglich,dass ich meinen Gewinn weitergebe? Es wäre so schade wenn er verfallen würde aber mir ist es aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht möglich den festgesetzten Termin wahr zunehmen.


Der Veranstalter will das als Verzicht auf den ausgelobten Hauptpreis verstehen.

in Wahrheit handelt es sich lediglich um die Anfrage, ob der verbindlich zugesagte Preis

"xxx stellt dir zwei Tickets für die exklusive Filmpremiere von xxx auf xxx zur Verfügung, inklusiver 1 Übernachtung im Doppelzimmer und einem Zugticket für 2 Personen."

übertragbar ausgestaltet ist, weil der Gewinner ihn gerne ( SELBST ) weitergeben würde ( AN EINE VON IHM AUSGESUCHTE OERSON ).

Pech für den vorschnellen Preisauslober.

( Ein König, der seine Tochter verspricht als Preis für ein Wiederhervortauchen seines ins Meer geworfenen königlichen Goldbechers, kann seine Prinzessin trotz erfolgreich riskiertem Tauchgang auch nicht zum zweiten mal ausloben, nur weil weder Rittersmann noch Knapp, sondern bloß ein Edelfräulein hinabsprankg und den Becher zurückrachte.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Der Veranstalter will das als Verzicht auf den ausgelobten Hauptpreis verstehen.

in Wahrheit handelt es sich lediglich um die Anfrage, ob der verbindlich zugesagte Preis

"xxx stellt dir zwei Tickets für die exklusive Filmpremiere von xxx auf xxx zur Verfügung, inklusiver 1 Übernachtung im Doppelzimmer und einem Zugticket für 2 Personen."

übertragbar ausgestaltet ist, weil der Gewinner ihn gerne ( SELBST ) weitergeben würde ( AN EINE VON IHM AUSGESUCHTE OERSON ).
Vielleicht mal den zweiten Teil des Texts lesen?
Zitat (von RrKOrtmann):
aber mir ist es aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht möglich den festgesetzten Termin wahr zunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

"" darf ich den preis selber weitergeben / ihn übertragen weil es mir nicht möglich ist ihn wahrzunehmen ? ""

dies ist erstmals eine frage.....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat:


Guten Tag,



diese Rückmeldung verwundert mich nun denn ich hatte niemals eine klare Absage gegeben,lediglich meine aktuelle gesundheitliche Lage mitgeteilt die sich nun auch bereits gebessert hat.



Ich habe meinen Gewinn niemals abgelehnt, dies belegt auch die E-mail die ich ihnen als Antwort gesendet habe.Ich wollte nur wissen ob ich meinen Gewinn weitergeben könnte.



Das ist bedauerlich für mich, dass Sie meinen Gewinn innerhalb von 2 E-mails mit nicht einmal einigen Stunden Zeitabstand an jemand anderen gegeben haben.





Was hätten Sie da für eine Lösung anzubieten ? Denn meinen Gewinn habe ich mit keinem Wort abgelehn.



Bitte um zeitnahe Rückmeldung



Mit freundlichen Grüßen



Zitat:
Liebe xxx,



es tut uns sehr leid, dass du mit unserer Entscheidung nicht zufrieden bist.

In deiner E-Mail hattest du uns sehr eindeutig mitgeteilt, dass du im Moment leider nicht in der Lage bist ein solches Event zu besuchen und dass es dir aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht möglich ist den festgesetzten Termin wahrzunehmen.
Da der Termin nicht mehr weit in der Zukunft liegt, waren wir hier gezwungen schnellstmöglich einen neuen Gewinner zu benachrichtigen.

Wie ich schon angekündigt habe, würden wir dir als Alternative gerne ein anderes Paket mit tollen Gewinnen zum Anstoßen zusenden.

Wir hoffen sehr auf dein Verständnis.

Herzliche Grüße



Zitat:
Hallo Frau xxx ,

meine E-mail war keine eindeutige Absage sondern erstmals eine Frage auf die eine Antwort erbeten wurde.

am Freitag, 20. August 2021 um 15:59 Uhr haben sie meine Frage beantwortet, dass der Gewinn nicht übertragbar ist
am Freitag, 20. August 2021 um 17:56 Uhr habe ich ihnen meine Daten zur Gewinnübergabe mitgeteilt
am Montag, 23. August 2021 um 18:07 Uhr schrieben sie mir dass sie meinen Gewinn weitergegeben haben

Ich widerspreche ihrer Behauptung ich hätte meinen Gewinn abgesagt und fordere diesen ein
sollte dies aufgrund nicht vorhandener Tickets / Hotelreservierungen /Bahntickets nicht mehr möglich sein
wäre ich alternativ mit einem gleichwertigen Ersatzgewinn einverstanden (vergleichwert Zugfahrt München/berlin /Hotel /Tickets)


Bitte teilen sie mir mit zu welcher Lösung sie gekommen sind.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

(wohlbemerkt) man gibt den gewinn innerhalb unter 2 stunden weiter, die veranstaltung um die es geht ist am 7.september
(über 2 wochen zeit)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

So hätte ich auch reagiert: Melde uns mal, was man dir geantwortet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

ich halte alles auf dem laufenden auch wenn ich mir vorstellen kann ,dass sie nun einfach nichts mehr schreiben

als nächstes wäre es ggf sinnvoll den kompletten e-mail verlauf per einschreiben an die redaktion zu schicken
weitere schritte wären ggf einen anwalt zu beauftragen für den schriftverkehr (~100€ ?)
anwalt inkl klage (300+€ ?)

aber erstmal auf eine antwort warten evtl kommt man ja zu einer einigung

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2271 Beiträge, 356x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich sehe hier eine eindeutige Absage

Das ist erstmal nur die Information, dass man die Tickets nicht verwenden wird.
Dass man sie nicht trotzdem haben will und daher weiterverlost werden können, steckt da noch nicht drin.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

interessant und so sehe ich das auch, der gewinn wurde mit einer frage der weitergabe und hinweis dass man ihn (derzeit) nicht benutzen kann vorschnell aberkannt und weiterverlost, der gewinn ansich bleibt jedoch bestehen
es wurde mit keinem wort auf den gewinn verzichtet

was der gewinner mit dem gewinn macht auch wenn er ihn nicht nutzen kann/wird ist ihm überlassen, es sei denn er verzichtet auf den gewinn, dies ist nicht geschehen

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
dies ist erstmals eine frage.....

Ja und?



Zitat (von riesenwurst2016):
es wurde mit keinem wort auf den gewinn verzichtet

Man hat eine klare Absage gesendet, da muss man in dem Fall nicht nochmals auf den Gewinn verzichten.



Zitat (von Kalanndok):
Dass man sie nicht trotzdem haben will und daher weiterverlost werden können, steckt da noch nicht drin.

Das ergibt sich aber aus den Umständen, da man den Gewinn nicht antreten kann entfällt denknotwendigerweise auch der Anspruch auf die Tickets.




-- Editiert von Harry van Sell am 25.08.2021 17:33

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

@harry

Die Tickets sind aber auch ein sachgegenstand,
Wenn meine Frau nun einen Fernseher gewinnt und zum Veranstalter sagt dass sie ihn nicht benutzen kann oder der Zeit verwenden wird und ob es möglich ist diesen an ihren Mann weiterzuleiten entfällt auch nicht der Anspruch auf den Fernseher dadurch dass sie ihn nicht benutzen kann

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

Vergessen wurde hier auch vor allem Person 2 Person 2 war von Anfang an bereit zu fahren

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
Wenn meine Frau nun einen Fernseher gewinnt

Es bringt nichts, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, auch wenn beides Obst ist ...

Aber ok, folgt man dem Gedanken, dann bekommt man halt 2 wertlose, ungültige Tickets - kann man sich dann einrahmen ...
Allerdings dürfte es dem Veranstalter der damit verbundene Aufwand nicht zumutbar sein und der Anspruch wegen Rechtsmissbräuchlichkeit nicht durchsetzbar sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

@harry

Von welchem rechtsmissbrauch sprichst du denn wenn Person 1 doch eine Stunde später gewillt ist und auch weiterhin ist zu fahren und den Gewinn in Anspruch zu nehmen

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Person 1 hat abgesagt. Damit ist der Anspruch erloschen, war der Gewinn frei der Veranstalter durfte handeln.
Als Person 1 sich das später wieder anders überlegt hat, war es bereits zu spät.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

darüber streitet man sich ja,
meiner meinung nach ist es keine klare absage wenn man eine frage zur weitergabe stellt mit begründung
und schon garkein verzicht auf den gewinn selber

0x Hilfreiche Antwort


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