Hallo,
gibt es irgendwie ein allgemeingültiges Sonderkündigungsrecht? In diesem speziellen Fall vorzeitige Kündigung Kabelvertrag wegen Umzug in ein anderes Land.Danke für Eure Infos.
Caro
Gibt es ein allgemeingültiges Sonderkündigungsrecht?
10. Oktober 2008
Thema abonnieren
Frage vom 10. Oktober 2008 | 16:49
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es ein allgemeingültiges Sonderkündigungsrecht?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Oktober 2008 | 17:03
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
In diesem Fall musst du dem Unternehmen am besten eine Anmeldebestätigung des neuen Wohnortes zukommen lassen, damit diese sehen, dass du in ein Gebiet ziehst, das nicht versorgt werden kann. Daher hast du auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Die Beweispflicht liegt jedoch bei dir.
Kurze Frage: Bei welchem Unternehmen bist du Kunde?
-- Editiert von Kollonia am 10.10.2008 17:05:31
#2
Antwort vom 10. Oktober 2008 | 17:04
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung (eine 'Sonderkündigung' gibt es nicht) ist in § 314 BGB
geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
Schon
267.003
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
28 Antworten
-
15 Antworten