Gilt eine Auftragsbestätigung als rechtlich bindend?

6. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)
Gilt eine Auftragsbestätigung als rechtlich bindend?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. Ich habe bei einem Pay-TV Anbieter einen am 14. Februar 2019 einen Vertrag über eine Laufzeit über zwei Jahre (bis 31.01.2021) geschlossen. Die mon. Abogebühren betragen gem. schriftlicher Auftragsbestätigung 29,99 Euro. Nun kommt dazu, dass der Anbieter monatelang "vergessen" hat die Beträge einzuziehen und will dieses nun als Gesamtsumme machen. An sich kein Problem, aber nun sind "wegen eines Rabattfehlers" nun als Abopreis für die Nachberechnung plötzlich 39,99 Euro für die Nachberechnung und zukünftige Abbuchungen pro Monat aufgeführt. In der Auftragsbestätigung steht jedoch klar vom 14.02.2019 - 31.01.2021 ein monatlicher Preis von 29,99 Euro. Können die Gebühren wegen Bearbeitungsfehlern dann einfach angepasst werden oder gilt meine Auftragsbestätigung und es darf nur der Preis in Höhe von 29,99 Euro verrechnet werden?

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es kann nur das berechnet werden, was aus Deiner Willenserklärung (Bestellung) zu entnehmen ist.
Wenn es nur die Auftragsbestätigung als Beleg gibt eben der Betrag dort, es sei denn ein Irrtum ist offenkundig.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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