Ich habe vor einigen Monaten einen DSL Vertrag bei Congstar abgeschlossen und mir einen Router dazu bestellt. Der Techniker kam auch von der Telekom und schaltete mir die Leitung frei. Nur ich habe bis heute nicht den Versprochenen Router erhalten. Angeblich würde er mir zu geschickt und kam angeblich wieder zum Absender zurück das ganze angeblich das zweite mal. Der Router würde an meinen Bruder geschickt Bruder geschickt wohne auch im selben Haus, aber er ist täglich zuhause was ich nicht bin. Name stehen auch an den KLingel & Briefkästen. Ich hatte mehrmals mit einem Servicemitarbeiter Kontakt da wo ich nur hingehalten werde und wo es heißt es wird sich darum gekümmert. Emails geschrieben ebenfalls keine Reaktion und Briefe per Einschreiben. Bei meinen letzten Einschreiben wie ich Fristlos gekündigt habe, würde reagiert? Natürlich würde der Fristlose Kündigung nicht anerkannt im gegenteil sie drohen mir. Kennt ihr euch vielleicht aus habt einen Tipp für mich
Danke und VG aus Nürnberg
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Gongstar Wiederruf
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Sinnvoll ist immer eine Fristsetzung und danach fristlos kündigen oder widerrufen. Ist jetzt eine Zeit von ca. 2 Wochen von der ersten, evtl. unzureichenden Kündigung vergangen und keine Abhilfe erfolgt, stellt man dies in einem Einschreiben erneut fest "... Sie hatten mittlerweile x Wochen Zeit den notwendigen Router zu liefern ..." und kündigt dann fristlos wegen Nichterfülllung und setzt noch hinzu "hilfsweise widerrufe ich den Auftrag", da doch vermutlich Ferngeschäft?
Hoffentlich gibt es keine Belege für "Annahme verweigert".
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Davon abgesehen: Es dürfte hier evtl. sogar noch das Widerrufsrecht ziehen, da die Ware noch nicht eingetroffen ist. Das war ein einziges Geschäft und keine zwei voneinander losgelösten Geschäfte. Als solches würde ich es auch darstellen.
Nachm Motto und abgewandelt von Mr.Cool:
"Da Sie den bestellten Router wiederholt nicht geliefert haben (Klingel/Briefkästen sind korrekt beschriftet, es wurde weder geklingelt noch lag ein Benachrichtigungszettel für die angeblich vorgenommenen Zustellungsversuche im Briefkasten), widerrufe ich den Vertrag bzw. küpndige fristlos. Begründung: Nicht-Erfüllung und Vertragsbruch. Sie hatten nunmehr mehrfach Gelegenheit zur Nacherfüllung und mehrfach Fristen."
Solltest du schon etwas bezahlt haben, dann schreiben "Ich setze eine Frist von einer Woche, mir die gezahlten Gebühren von XXX€ zurückzuzahlen. Verweigern Sie die Rückzahlung, beauftrage ich einen Anwalt mit dem Eintreiben der Schuld."
Aber zur Sicherheit eine Frage: Wieso Zustellung an deinen Bruder? Hast du das bewusst als Lieferadresse angegeben oder war das als Alternative, nachdem der erste Zustellversuch stattgefunden haben soll?
Hast du Paketnummern o.ä. mal angefragt? Wenn nicht, mal anrufen und dir die Paketnummern sagen lassen, damit du selbst bei DHL nachfragen kannst, ob überhaupt jemals Pakete verschickt wurden oder ob die flunkern.
Davon ab: Der gewerbliche Verkäufer schuldet dir die Zustellung. Wenn DHL Mist baut, kann dir das egal sein. Wie Mr. Cool schreibt, wäre einzig ein "Annahme verweigert" problematisch.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 09.04.2013 11:27
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quote:
Fristlose Kündigung nicht anerkannt
Blödsinn - eine Kündigung muss nicht von der Gegenseite genehmigt werden. Bei Gangstar-DSL widerrufen und lass die drohen.
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