Greenline Energietechnik UG in Viernheim – weitere Betroffene?

9. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Xyligan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Greenline Energietechnik UG in Viernheim – weitere Betroffene?

Ich habe im Zusammenhang mit Greenline Energietechnik UG in Viernheim eine Vorauszahlung geleistet.
Danach war kein Kontakt mehr möglich.

Nach meiner Kenntnis besteht inzwischen ein Insolvenzverfahren.

Gibt es hier weitere Betroffene?
Ich wäre an einem Austausch interessiert.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von Xyligan):
Danach war kein Kontakt mehr möglich.

Briefe kommen zurück?
E-Mails nicht zustellbar?
Telefon tot?
Fax tot?

Beim Insolvenzverwalter auch alles so?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

Ziel soll ja wohl sein, die Vorauszahlung zurück zu bekommen.

Gesellschaftervertrag Juni 2025, Registergericht Eintrag September 2025 und schon Insolvenz? Sportlich, würde mein ehemaliger Teamleiter sagen.

Vielleicht mal den Geschäftsführer, Herrn M. M. in Griesheim fragen, was mit seiner UG los ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2247 Beiträge, 443x hilfreich)

Hier Namen und Adresse des GF und einzigen Gesellschafters erfahren und dann die weiteren Schritte einleiten:
https://openregister.de/company/DE-HRB-M1103-108345

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13386 Beiträge, 4790x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Hier Namen und Adresse des GF und einzigen Gesellschafters erfahren und dann die weiteren Schritte einleiten:

Die Arbeit kann man sich sparen.
->
Registerbekanntmachung vom 17.03.2026: 2 // b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 190/26) vom 06.03.2026 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Damit ist der IV für alles zuständig.
Leider findet sich außer dem Az. (noch) nichts zur Insolvenz und zum vorläufigen IV, eventuell ist dieser durch Anfrage beim AG Darmstadt herauszufinden.
Edit:
Telefonisch ist das Insolvenzgericht unter +49 6151 992 5922 oder +49 6151 992 5931erreichbar. (falls jemand ans Telefon geht...)

Zitat (von Xyligan):
eine Vorauszahlung geleistet.

Wann wurde diese Vorauszahlung geleistet?

-- Editiert von User am 10. April 2026 12:38

-- Editiert von User am 10. April 2026 12:51

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xyligan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wann wurde diese Vorauszahlung geleistet?


Am 9 Januar 2026.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
YC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

geht uns genauso. Wir haben im Dezember eine Vorausleistung getätigt für eine Fußbodenheizung. Termin wurde mehrfach verschieben, hätte zuletzt letzte Woche Dienstag sein sollen. Erschienen ist niemand. der Mitarbeiter, der für uns zuständig ist, war über Ostern 2 Wochen im Urlaub- haben sehr schöne WhatsApp-Statusfotos von ihm und seiner Familie gesehen. Am Termin ist dann niemand erschienen. Wir haben mehrfach versucht anzurufen und Nachrichten geschickt- er hat sich nicht gemeldet. Unser Sanitärinstallateur kennt ihn von diversen Baustellen- der hat ihn dann erreicht und angeblich wäre uns der Termin nie wirklich bestätigt worden. Er wolle sich aber darum kümmern. Mich hat der Mann am Telefon dann angeschrien, als ich dringend einen neuen Termin haben wollte. Es sei ja alles meine Schuld, weil ich ihm die notwendigen Informationen nicht weitergegeben habe (vor seinem Urlaub war aber alles klar und ich hab nie etwas über fehlende Informationen gehört). Er war super unfreundlich und unhöflich. Am Ende wollte er dann nichts mehr mit uns zu tun haben und uns dann an den Geschäftsführer Her M. weiterverwiesen- der uns dann gesagt hat, dass das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wir haben unsere Forderung nun vorsorglich schonmal beim vorläufigen Insolvenzverwalter angemeldet.. wird aber wohl nichts bringen. Der besagte Mitarbeiter war von Anfang an unhöflich, unfreundlich, sarkastisch und herablassend. Nur im Erstkontakt bis zu Zahlung hat er sich Mühe gegeben. Bei dieser Kundenpolitik muss ich echt sagen, wundert mich es nicht, dass sie "so sportlich" von Unternehmensgründung bis zur Insolvenz unterwegs waren. So etwas haben wir noch nie erlebt und wir hatten wirklich viele Handwerker hier...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9853 Beiträge, 2076x hilfreich)

ok...und Deine Frage, YC?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2247 Beiträge, 443x hilfreich)

Für alle interessierten:

Geschäfts-Nr.: 9 IN 190/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GreenLine Energietechnik UG (haftungsbeschränkt), Heinkelstraße 3, 68519 Viernheim, ist am 06.03.2026 um 14:45 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621-4017150-0, Fax: 0621-401715012 bestellt worden.


Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2661 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
und Deine Frage, YC?

Warum Frage?
Im Eingangspost hieß es ausdrücklich:
Zitat (von Xyligan):
Gibt es hier weitere Betroffene?
Ich wäre an einem Austausch interessiert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
YC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh Entschuldigung. Die frage ist tatsächlich, dass wir dachten, wir schließen den Vertrag mit dem entsprechenden Mitarbeiter(Herr p.) ab, wir dann aber doch eine rechnung mit Herrn M. und seiner Firma bekommen haben, ich da aber nicht so darauf geachtet habe. Wir dachten, wir schließen einen Vertrag mit Herrn P. direkt ab und dass der auf eigene rechnung handelt. Wir hatten auch nie Kontakt mit Herrn M., Herrn P. können wir deshalb nicht mehr belangen, richtig? Er hat uns den Termin gegeben, weit nachdem das Verfahren eröffnet wurde. Er hat uns noch Anweisungen gegeben, was wir alles noch vorbereiten müssen, das war ende März. Aber da war ja schon klar, dass das Verfahren schon eröffnet ist.. wir haben erhebliche Ausgaben für vorbereitungen gehabt und eigentlich muss da ja schon klar gewesen sein, dass sie das System nicht mehr einbauen werden.. oder hätten die das trotz vorläufigem Insolvenzverfahren noch umsetzen dürfen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13386 Beiträge, 4790x hilfreich)

Zitat (von YC):
oder hätten die das trotz vorläufigem Insolvenzverfahren noch umsetzen dürfen?

Seit dem 06.03.2026 um 14:45 Uhr, ganz offiziell mit nein zu beantworten.

Zitat (von YC):
...Herrn P. können wir deshalb nicht mehr belangen, richtig?

Möglich ist alles von persönlicher Haftung des Herr P, über "wird eine Insolvenzforderung" bis hin zu, es ist schlicht unmöglich....

Ist die Frage, wieviel Energie, Zeit und Geld man da in einen mehr als zweifelhaften Ausgang investieren möchte, vor allem unter dem Aspekt, dass das für die vorbereitenden Arbeiten ausgegebene Geld ja nicht "weg" ist, sondern in eurer Immobilie steckt und diese wohl auch anfallen würden, wenn der nächste Heizungsbauer dann die Fußbodenheizung installiert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129770 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von YC):
Herrn P. können wir deshalb nicht mehr belangen, richtig?

Kommt ganz darauf an, wie konkret das
Zitat (von YC):
Wir dachten, wir schließen einen Vertrag mit Herrn P. direkt ab und dass der auf eigene rechnung handelt.

zustande kam und wie sich das beweisen liese.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
YC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ist die Frage, wieviel Energie, Zeit und Geld man da in einen mehr als zweifelhaften Ausgang investieren möchte, vor allem unter dem Aspekt, dass das für die vorbereitenden Arbeiten ausgegebene Geld ja nicht "weg" ist, sondern in eurer Immobilie steckt und diese wohl auch anfallen würden, wenn der nächste Heizungsbauer dann die Fußbodenheizung installiert.


Naja doch. Wir haben ein spezielles System vorbereitet und müssen jetzt wegen der Dringlichkeit ein anderes System einbauen und müssen die verarbeiten nun zurückbauen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.