hallo
zu meiner Person ich bin M und 21 Jahre alt
ich bin schüler und habe noch kein eigenes einkommen
zur sachlage
ich habe mich am 31.07.03 bei einem fitness studio angemeldet mit einem Gutschein wo drauf steht
"Bei abschluß eines 12 Monatsvertrages erhalten Sie 2 Monate gratis"
Den Vertrag den ich abgeschloßen habe hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten
Nun wollte ich heute (21.04.04) dort kündigen zum (31.7.04)
Wie im Vertrag steht 3 Monate Kündigungsfrist und mir hat man nun gesagt das ich nicht kündigen kann da mein Vertrag bis zum 30.09.04 läuft
Mit der Begründung das 2 Monate Gratis waren.
Obwohl der Vertrag am 31.07.04 abgeschloßen wurde und
12 Monate Erstlaufzeit drinen steht
Mein Problem ist das dies nicht so Vereinbart wurde oder dies nicht zusehen war im Vertrag steht nur unten 2 Monate Gratis
Meiner meinung hätten die schreiben müssen
"Bei abschluß eines 12 Monatsvertrages erhalten Sie 2 Monate gratis -----> dazu !!!!!" oder
hätten die Erstlaufzeit auf 14 Monate eintragen müssen
und außerdem steht ja eine Erstlaufzeit von 12 Monate und nicht 14 Monaten
Sie meinen nur das sie recht haben und das dies auch durch einen Anwalt geprüft und bestätigt werden kann
ich kann mir wegen diesem Problem keinen Anwalt leisten
es handelt sich um 118 euro streit wert
Sie akzeptiren keine Kündigung zum 31.07.04
und ich habe nur noch zeit bis zum 30.04.04 zukündigen damit es fristgerecht zum 31.07.04 ist
ich habe überlegt ob ich trotzdem per Einschreiben Kündige und sie trotzdem labbern lasse
ob sich wegen so einem s.....ß ein anwalt lohnt glaub ich nicht
und wenn die trotzdem abuchen vom konto werde ich das Geld zurückbuchen lassen
Vielen dank
mit freundlichen
grüßen
Ben
ps: Bitte Endschuldigt die Rechtschreibung
-- Editiert von peterpan am 21.04.2004 16:46:44
-- Editiert von peterpan am 21.04.2004 16:47:30
-- Editiert von peterpan am 21.04.2004 16:48:14
Großes Mißverständniss beim Fitness Studio Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
und ich habe nur noch zeit bis zum 30.04.04 zukündigen damit es fristgerecht zum 31.07.04 ist
Wenn die Kündigung rechtzeitig zugeht, reicht das aus - ob die Gegenseite dies anerkennt oder nicht, ist für die Fristwahrung irrelevant.
ich habe überlegt ob ich trotzdem per Einschreiben Kündige
Das sollten Sie auf jeden Fall tun.
Der Passus mit der "Erstlaufzeit" ist, so wie Sie es schildern, eindeutig, sie können also zum 31.7. kündigen.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch darauf, daß Ihnen nur 10 Monate berechnet werden, da das Angebot klar so zu verstehen war, daß Sie die ersten 12 Monate zum Preis von 10 Monaten bekommen.
Wenn die Gegenseite jedoch stur bleibt, wird wohl an einer gerichtlichen Klärung wenig vorbeiführen.
hallo
danke für ihre meinung
wie kann ich weiter vorgehen
lohnt sich eine rechtsberatung oder sogar ein anwalt würde die gegenseite bei rechtskräftigen urteilsspruch für ihn aufkommen müssen?
ist das mit dem geld rückbuchen lassen okey oder muss ich vorerst zahlen
damit ich nicht in verzug komme?
mfg
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ich muss dazu sagen das mir die ersten 2 monate ab 31.7.04 nicht berechnet wurden und erst ab dem 30.09.04 hab ich gezahlt
aber das ist doch falsch von denen die bringen mich dazu das ich nun 14 monate bei denen bin obwohl ich nur einen 12 monatsvertrag habe
lohnt sich eine rechtsberatung oder sogar ein anwalt würde die gegenseite bei rechtskräftigen urteilsspruch für ihn aufkommen müssen?
Wenn Sie einen Anwalt einschalten, um die Gegenseite dazu zu bringen, die Kündigung anzuerkennen, wird es wohl schwierig, die Kosten dafür erstattet zu bekommen.
Wenn Sie hingegen sicher sind, daß Ihre Kündigung rechtmäßig ist, können Sie es mit der umgekehrten Schiene machen: evtl. abgebuchte Zahlung für die Zeit nach dem 31.7. zurückbuchen und dann darauf warten, ob die Gegenseite Sie auf Vertragserfüllung verklagt.
Wenn Sie einen evtl. Prozeß gewinnen, zahlt die Gegenseite alles.
ist das mit dem geld rückbuchen lassen okey oder muss ich vorerst zahlen
damit ich nicht in verzug komme?
Wenn Sie den Anspruch der Gegenseite auf Zahlung für die Zeit nach dem 31.7. bestreiten, entweder gar nicht zahlen oder ausdrücklich "unter Vorbehalt".
Ersteres empfiehlt sich, wenn die Sache klar zu Ihren Gunsten steht (vielleicht mal Verbraucherzentrale fragen?); letzteres eher dann, wenn die Situation komplizierter ist (dafür haben Sie dann die Mühe, das Geld wiederzukriegen).
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