Grundversorgung

30. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Westfale
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundversorgung

Hallo zusammen,
meine Frau hat sich vor einem Jahr von mir getrennt. Sie wohnt weiterhin in der damaligen gemeinsamen Wohnung.

Wir sind damals so verblieben, dass die Strom und Gas Verträge weiter auf meinen Namen laufen, da ich damals langfristige Verträge abgeschlossen habe. Nun läuft aber der Gas Vertrag aus und meine Frau hat einen neuen Gas Anbieter gesucht. Der günstigste Anbieter möchte aber monatlich 750 Euro haben. Sie hat nun den Grundversorger angeschrieben, wo sie laut Rechner auf der Internetseite, 230 Euro zahlen müsste. Dieser hat sie aber darüber informiert, dass er aufgrund der aktuellen Situation, keine neuen Kunden annimmt.

Ist der Grundversorger nicht verpflichtet, Verbraucher ohne Vertrag anzunehmen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Westfale):
Ist der Grundversorger nicht verpflichtet, Verbraucher ohne Vertrag anzunehmen?

Tja, selbst wenn, wenn nichts zum verkaufen / liefern da ist, was sollte es einem nutzen? Denn die Kapazität ist nicht unendlich - was viele gerade mit Erstaunen bemerken ...

Und nein, der Grundversorger muss nicht "liefern um jeden Preis".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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