Hallo,
ich habe einen Vertrag bei Congstar. Da ich ein Komplettpaket bei T-Com nach meinem Umzug gebucht habe, benötigte ich diesen Vertrag nicht mehr.
Abgeschlossen wurde der Vertrag am 28.07.2006. Am 01.07.2007 schickte ich die Kündigung zu Congstar. Diese weigern sich nun die Kündigung anzuerkennen und verlängerten den Vertrag um ein Jahr.
In der Leistungsbeschreibung zu meinem Vertrag steht:
"Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurde."
Daran habe ich mich gehalten und rechzeitig war für mich halt vor dem 28.07.2007.
Es gab auch eine allgemeine AGB, in der dann die 30 Tage Kündigungsfrist steht. Ich bin aber der Meinung, dass dies dann auch so in der Leistungsbeschreibung hätte stehen müssen.
Hätte man hier eine Chance die Kündigung anerkennen zu lassen per RA, oder dürfen die solche Tricks benutzen?
Danke für Antworten.
Gültigkeit Kündigungsfrist: Leistungsbeschreibung vs. AGB
20. Februar 2008
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Frage vom 20. Februar 2008 | 00:03
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 11x hilfreich)
Gültigkeit Kündigungsfrist: Leistungsbeschreibung vs. AGB
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#1
Antwort vom 20. Februar 2008 | 08:33
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 838x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 20. Februar 2008 | 09:43
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 30x hilfreich)
quote:
Abgeschlossen wurde der Vertrag am 28.07.2006. Am 01.07.2007 schickte ich die Kündigung zu Congstar. Diese weigern sich nun die Kündigung anzuerkennen und verlängerten den Vertrag um ein Jahr.
Schlicht und ergreifend zu spät gekündigt.
Die Kündigung hätte fristgerecht Congstar spätestens zum 28.06.2007 vorliegen müssen, sicherheitshalber natürlich immer etwas früher und per Einschreiben/Rückschein.
Ich sehe da keine Möglichkeiten für Dich.
Vielleicht hat ja jemand anders noch nen Tipp.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2008 | 21:48
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 11x hilfreich)
So eine Klausel kann man aber doch auch in die Leistungsbeschreibung mit Aufnehmen und muss die 30 Tage Frist nicht erst in den AGB'S verstecken. Das ist es ja was mich ärgert.
#4
Antwort vom 21. Februar 2008 | 07:47
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 30x hilfreich)
Ist aber so üblich dass die Kündigungsfristen in den AGB's versteckt sind.
Um zukünftig solchen Pannen zu umgehen empfehle ich Dir eine Excel Tabelle für Verträge aller Art und deren Vertragslaufzeiten, damit Du solche Sachen immer im Blick hast.
#5
Antwort vom 22. Februar 2008 | 10:27
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 301x hilfreich)
AGB und Vertragstext widersprechen sich auch nicht. Die AGB konkretisieren nur eine Vertragsklausel. 30 Tage ist hier auch nicht übermäßig lang, also angemessen.
Also auch von mir: Kein Chance.
#6
Antwort vom 22. Februar 2008 | 19:12
Von
Status: Praktikant (838 Beiträge, 335x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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