Guten Tag zusammmen,
mich würde folgende Frage im allgemeinen mal interessieren:
Sind Verträge -gleich welcher Art- rechtsgültig, wenn diese vom Vertragspartner unterzeichnet zurück gefaxt oder per pdf- Dokument zurück gemailt werden, oder muss hierzu immer das Original vorliegen?
Bedanke mich für jede Antwort.
Viele Grüße
Gültigkeit Verträge
23. November 2011
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Frage vom 23. November 2011 | 11:30
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 62x hilfreich)
Gültigkeit Verträge
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#1
Antwort vom 23. November 2011 | 14:28
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
oder muss hierzu immer das Original vorliegen?
Viele Verträge des täglichen Lebens sind nicht mal schriftlich fixiert und trotzdem wirksam - Brötchenkauf beim Bäcker, Einkauf im Supermarkt, Taxifahrt, ...
Wenn natürlich eine Seite behauptet, der Vertrag sei so nicht geschlossen worden und das Fax/PDF gefälscht, wird es ggfs. lustig.
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