Ist ein Vertrag den ich mit Bleistift unterzeichne und per Fax der anderen Partei zukommen lasse gültig ?
Oder andersrum kann ich jederzeit aus dem Vertrag aussteigen ?
Gültigkeit ?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Gültig ist er grundsätzlich, solange nicht aus gesetzlichen Gründen eine andere Form vorgeschrieben ist (etwa notarielle Beglaubigung o.ä.).
Im Zweifel müßten Sie dann schon nachweisen, daß Sie den Vertrag nicht unterschrieben haben (also etwa Ihre Unterschrift gefälscht wurde).
Oder andersrum kann ich jederzeit aus dem Vertrag aussteigen ?
Solange es kein Verbrauchsgüterkauf im Fernsabsatz war (§312b BGB
), gibt es keine Möglichkeit zum Widerruf.
1. Ja, ist gültig (sofern Faxempfänger Dokumentenecht). Der Empfänger kann nicht hellsehen, womit die Unterschrift gemacht wurde - zumal er die Unterschrift endgültig auf seinem papier hat.
2. Kommt auf den Vertrag an - idR aber wohl eher nicht.
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
29 Antworten
-
3 Antworten