Gutschein - Geld zurück auf wunsch des Dienstleisters

20. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Summery
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein - Geld zurück auf wunsch des Dienstleisters

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im letzten Jahr meiner Mutter einen Gutschein einer Shoppingbegleitung geschenkt.
Auf Grund eines Missverständnisses kam es im letzten Jahr nicht zu einem Treffen.
So hat meine Mutter in diesem Jahr einen neunen Termin vereinbart und auf einmal war die Rede von Fahrkosten. (Bei der Kaufabwicklung wurde mir zugesichert das für die Fahrt in 3 genannte Städte keine Fahrkosten anfallen) So habe ich nun bei der Dame nachgefragt wie es auf einmal dazu kommt.
Als Antwort kam, dass sie unter diesen Umständen keine vertrauenswürde Zusammenarbeit sieht und uns das Geld zurück überweisen wird. In einer weiteren E-Mail stand nun, dass sie die Vorbereitungszeit sowie die Portokosten für den Gutschein (davon war bei der Kaufabwicklung) keine rede nun berechnet und dieses vom Gesamtbetrag abzieht.
Ist das rechtens? Darf sie, obwohl auf ihren Wunsch hin das Geschäftsverhältnis beendet wurde, diese Beträge einfach abziehen?

-- Editiert von Moderator am 20.04.2016 22:27

-- Thema wurde verschoben am 20.04.2016 22:27

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Als Antwort kam, dass sie unter diesen Umständen keine vertrauenswürde Zusammenarbeit sieht

Das dürfte wohl nur der Kunde sagen, wenn da plötzlich vertraglich nicht vereinbarte Kosten aus dem Hut gezaubert werden...



Zitat:
und uns das Geld zurück überweisen wird.

Eine einseitige Kündigung wäre hier unter Umständen nicht rechtmäßig.
Wobei man die durchaus akzeptieren kann, dnen was nützt einem eine unmotivierte Einkaufsbegleitung?




Zitat:
In einer weiteren E-Mail stand nun, dass sie die Vorbereitungszeit sowie die Portokosten für den Gutschein (davon war bei der Kaufabwicklung) keine rede nun berechnet

Dann würde ich ihr schreiben, das sich eine vollständige Erstattung der Zahlung für die verweigerte Leistung erwarte und im Falle der rechtswidrigen Kürzung zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten sowie Schadenersatz fordern würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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