Gutschein verloren - Leistung erbracht - Rückforderung

14. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Montag180
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Gutschein verloren - Leistung erbracht - Rückforderung

Hallo zusammen,

Person A hat von B und C einen Gutschein für eine Veranstaltung/Kurs für 3 Personen im Wert von 150€ Geschenkt bekommen.

Person B hat diesen Gutschein bezahlt.

Person A vergaß am Tag der Veranstaltung den Gutschein mit zu bringen. trotzdem konnten A, B, und C aus Kulanz an dem einmaligen Lernkurs teilnehmen, mit dem Hinweis den Gutschein nach zu reichen.

A musste einen Tag später dann feststellen, dass der Gutschein allerdings verloren wurde. Dies wurde dem Anbieter des Kurses mitgeteilt.

Der Anbieter fordert nun erneut die Zahlung der 150€, da der Gutschein verloren wurde, die Leistung aber erbracht wurde.

Ist der Anbieter hier im Recht? Was kann man tun?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ja der Anbieter ist im Recht.

Also entweder Gutschein finden oder zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Montag180):
Ist der Anbieter hier im Recht?

Kann man da nicht durch logischen Sachverstand selbst drauf kommen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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