Hallo zusammen,
Person A hat von B und C einen Gutschein für eine Veranstaltung/Kurs für 3 Personen im Wert von 150€ Geschenkt bekommen.
Person B hat diesen Gutschein bezahlt.
Person A vergaß am Tag der Veranstaltung den Gutschein mit zu bringen. trotzdem konnten A, B, und C aus Kulanz an dem einmaligen Lernkurs teilnehmen, mit dem Hinweis den Gutschein nach zu reichen.
A musste einen Tag später dann feststellen, dass der Gutschein allerdings verloren wurde. Dies wurde dem Anbieter des Kurses mitgeteilt.
Der Anbieter fordert nun erneut die Zahlung der 150€, da der Gutschein verloren wurde, die Leistung aber erbracht wurde.
Ist der Anbieter hier im Recht? Was kann man tun?
Gutschein verloren - Leistung erbracht - Rückforderung
14. Oktober 2015
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Frage vom 14. Oktober 2015 | 19:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Gutschein verloren - Leistung erbracht - Rückforderung
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2015 | 20:20
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Ja der Anbieter ist im Recht.
Also entweder Gutschein finden oder zahlen.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2015 | 20:35
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatIst der Anbieter hier im Recht? :
Kann man da nicht durch logischen Sachverstand selbst drauf kommen?
Und jetzt?
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