Hallo zusammen, meine Freundin und ich haben vor 6 Wochen eine neue Küche im **************************** gekauft.
An dem Tag als wir dort waren gab es eine werbe Aktion welche besagt das wenn man etwas in einem Wert von 3000€ kauft man einen Gutschein in Höhe von 1000€ bekommt.
Darauf hin haben wir die Küche planen lassen und bestellt.
Noch während der Planung haben wir den Herrn gefragt ob das ein Gutschein ist welcher vom Kauf abgezogen wird oder ob wir einen WAREN-Gutschein bekommen. Daraufhin sagte er das könne man nicht vom Kaufpreis abziehen und wir bekommen einen WAREN Gutschein zugesendet.
Nach 2 Wochen war immernoch kein Gutschein im Briefkasten, darufhin habe ich versucht **************************** über Email, Telefon, Fax und Post zu kontaktieren.
Es kam bis heute keine Antwort.
Darufhin sind wir dort hin gefahren.
Dort wurden wir in das kundenbüro geschickt. Da haben wir gefragt was mit unserem Gutschein ist. Die Jungs die dort saßen waren etwas überfordert mit der Frage und riefen den Planer an mit dem wir die Küche gemacht haben. Nach einem kurzen Gespräch sagte man uns das der Herr den Gutschein schon abgezogen hatte.
Wie bitte?! Ich dachte da wäre nicht möglich und dem Preis zufolge wohl kaum.
Unser Limit war bei 4000 (ohne Geräte) und wir waren schon bei 4800.
Bei der Planung hat er alles einzeln aufgeschrieben. Jeden Schrank mit Preis sie Prozente die wir bekommen haben alles einfach. Komischerweise steht da nirgendwo -1000€.
(Wir haben diesen Zettel wo er alles aufgeschrieben hat)
Davon abgesehen geht's ja gar nicht.
Auf jedenfall wollte ich direkt mit dem Abteilungsleiter sprechen der dann auch kam. Sowas unfreundliches habe ich schon lange nicht mehr gesehen.
Ihn hat das überhaupt nicht interessiert, noch nicht einmal entschuldigt hat er sich das wir so viel Stress deswegen hatten, die ganzen emails und versuchten Anrufe die ins Leere gingen.
Ende vom Lied war: ich muss mit dem Verkäufer sprechen. Ich melde mich.
Naja er hat sich dann nicht gemeldet sonder der Verkäufer der uns allen Ernstes sagte: Daran kann ich mich nicht erinnern.
Wollen die mich alle auf den Arm nehmen? Uns Wurde gesagt das wenn wir 30% anzahlen wir den Gutschein bekommen. (Von dem Verkäufer) dann hieß es wenn wir 1000 € anzahlen gibt's den Gutschein. Und dann sagt er, er könne sich nicht erinnern und wenn er es nicht aufgeschrieben hat dann gibt es kein Gutschein.
Weil der Verkäufer nicht aufgeschrieben hat das wir einen Gutschein bekommen müssen wir darunter Leiden?
Als ich sagte das er zu seinem Chef gehen soll und ihm sagen soll der er es vergessen hat, hat er folgendes gemacht : Aufgelegt.
DAS ist Kundenservice!
Ich habe mir den Spaß gemacht und bin später nochmal hingefahren und hab mich ahnungslos gestellt. Zum Glück gabs am selben Tag nochmal genau die selbe Aktion.
Ich also zur Info und gefragt wie das ist mit den 1000€ Ist .Die Dame war sich selbst nicht sicher und ruft doch tatsächlich den Abteilungsleiter an der von all dem nix wissen wollte an.
Dieser Abteilungsleiter sagte dann man bekomme ein WAREN Gutschein. Und auf die Frage ob man das vom Kaufpreis abziehen könne wurde auch klipp und klar gesagt das dies nicht geht.
Der absolute Wahnsinn.
Naja hätte ja sein können das der Abteilungsleiter auch kein Plan hat also habe ich 15 Mitarbeiter im ganzen Haus gefragt.
Raten sie mal was die mir versichert haben? Ganz genau man bekommen einen WAREN Gutschein.
Und diese Story habe ich per Post fax und Email an den Geschäftsführer geschickt.
In der Hoffnung das dieser sich wenigstens um seine Kunden kümmert.
Und jetzt kommt der Knaller.
Er kommt uns 300€ entgegen.
Ich bin echt kurz davor vom Kaufvertrag zurück zu treten aber das wären 25% der Kaufsumme die wir zahlen müssten. Und darauf habe ich einfach keine Lust.
Ich bin wirklich Kurz davor mir einen Anwalt zu holen sowas dreistes hab ich schon lange nicht gesehen. Oder das ganze irgendwie öffentlichen machen über das Fernsehen.
Falls irgendein Anwalt das hier liest der auf sowas spezialisiert ist darf er sich gerne bei mir melden ich hoffe mir kann jemand helfen.
Die Küche kommt am 14.7 soviel zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Pierre
-- Editier von Malganix am 04.08.2015 21:18
-- Editier von Malganix am 04.08.2015 21:20
-- Editier von Malganix am 04.08.2015 21:25
-- Editier von Malganix am 04.08.2015 21:28
-- Editiert von Moderator am 04.08.2015 23:48
-- Thema wurde verschoben am 04.08.2015 23:48
Gutschein versprochen aber nie erhalten
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Gibt es irgendwelche Beweise die man vor Gericht verwenden könnte?
Wie z.B. die Bedingungen für den Gutschein und einen Nachweis das euch überhaupt ein Gutschein zugesagt wurde?
Den Flyer mit dem Werbeangebot habe ich noch wo genau drin steht das man bei einem Einkaufswert von 3000€ einen Gutschein von 1000€ bekommt.
Wie gesagt das ist eine immer wiederkehrende Aktion von dem Möbelhaus.
Du zusage Erfolgte mündlich, was wir beide aber bestätigen können. Davon abgesehen habe ich unabhängig von unserem Kauf 15 Mitarbeiter gefragt wie das mit den 1000€ ist und alle haben bestätigen können das man einen 1000€ Gutschein bekommt welchen man aber NICHT vom Kaufpreis abziehen könne.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Den Flyer mit dem Werbeangebot habe ich noch wo genau drin steht das man bei einem Einkaufswert von 3000€ einen Gutschein von 1000€ bekommt.
Ich kenne solche Flyer, da steht in aller Regeln noch viel mehr drin als ein solcher pauschaler Satz.
Zitat:Davon abgesehen habe ich unabhängig von unserem Kauf 15 Mitarbeiter gefragt
Und die Antworten wurden alle schön gerichtsfest protokolliert? So mit Name, Datum und Unterschrift de Mitarbeiters?
Ansonsten war das Zeitverschwendung.
Hallo "Malganix",
nach Ihrer Schilderung haben Sie eine Küche gekauft. Der zugesagte Warengutschein bezieht sich, vermutlich, nicht auf einen Rabatt beim Küchenkauf, sondern für andere Waren des Möbelhauses. Dafür sollte der Gutschein Gültigkeit haben; diesen sollten Sie einfordern.
U. U. sollten Sie sich rechtsverbindlich beraten lassen.
MfG, soso55
-- Editiert von soso55 am 05.08.2015 01:16
-- Editiert von soso55 am 05.08.2015 01:18
Die Antworten mir zu protokollieren ist kein Problem. Da ich immer die Zusage von den Mitarbeitern sowie dem Abteilungsleiter bekommen werde.
Was den Flyer betrifft: ja solche Flyer kenne ich auch aber nach genauem nachfragen wurde das versichert da es sich um ein Wert von über 3000€ handelt. Es wäre auch richtig wenn ich 10 Teile mit einem Gesamtwert von 3000€ gehabt hätte. Dieser Gutschein bezieht sich auf alles in diesem Möbelhaus (außer Werbeartikel) Solange ich es auf einen Schlag kaufe.
Aber auch das kann ich schriftlich besorgen. Weil ich diese Aussage von allen Mitarbeitern bekomme.
Ich fahre da die Woche hin und mache das gar kein Problem aber selbst dann würde ich diesen Gutschein nicht bekommen.
Aber wenn der Verkäufer sagt er hätte es angeblich schon von der Küche abgezogen (wovon wir nix wissen) dann müsste er das ja auch schriftlich festgehalten haben oder etwa nicht?
Hallo "Magalnix",
verständlich ist Ihre Verärgerung. Fraglich ist, ob die Mitarbeiter des Möbelhauses gegen ihren Arbeitgeber vorgehen werden.
Wenn in dem Flyer beworben wurde, dass Sie einen Warengutschein erhalten, sollten Sie diesen einfordern. Das steht Ihnen, als Käufer, zu. Sprechen Sie den Verkäufer des Möbelhauses darauf an, ob ein Rabatt von der gekauften Küche abgezogen wurde und wo das, im Kaufvertrag steht. Die Küche, die Sie gekauft haben, müsste doch preislich im Möbelhaus oder Online, ausgezeichnet worden sein, was Sie, u. U., nachweisen könnten; d. h. der ursprüngliche Preis müsste höher gewesen und Ihren Rabatt bei Zahlung inkludieren.
MfG, soso55
ZitatHallo "Magalnix", :
verständlich ist Ihre Verärgerung. Fraglich ist, ob die Mitarbeiter des Möbelhauses gegen ihren Arbeitgeber vorgehen werden.
Wenn in dem Flyer beworben wurde, dass Sie einen Warengutschein erhalten, sollten Sie diesen einfordern. Das steht Ihnen, als Käufer, zu. Sprechen Sie den Verkäufer des Möbelhauses darauf an, ob ein Rabatt von der gekauften Küche abgezogen wurde und wo das, im Kaufvertrag steht. Die Küche, die Sie gekauft haben, müsste doch preislich im Möbelhaus oder Online, ausgezeichnet worden sein, was Sie, u. U., nachweisen könnten; d. h. der ursprüngliche Preis müsste höher gewesen sein und Ihren Rabatt bei Zahlung inkludiert worden sein.
MfG, soso55
Wenn auf dem Flyer keine ganz besonderen Bedingungen stehen, dann gibt es auch keine. Dann haben wir hier ein Werbeversprechen, was willkürlich gebrochen wurde. Das Argument "Der Verkäufer hat es nicht aufgeschrieben" zieht ganz grundsätzlich nicht.
Rein zivilrechtlich würde ich einmal sagen, dass eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung möglich ist. Wer sich neu einrichten will und sei es nur zum Teil und wer dann fest mit so einem Gutschein rechnet, dessen Budget ist überschritten, wenn er den Gutschein nicht erhält. Das ist durchaus plausibel. Vielleicht hätte man vom Gutschein dann einen neuen Esstisch gekauft, neue Stühle, eine neue Lampe usw.
Bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung können die auch nicht 25% der Anzahlung einbehalten. Soweit die zivilrechtliche Schiene.
Das ganze könnte aber auch noch strafrechtlich relevant sein. Ich würde hier durchaus bei der Polizei vorsprechen. Vor allem auch mit der Aussage der Geschäftsleitung, man werde um 300€ entgegenkommen. Das ist in Anbetracht des ursprünglich beworbenen Gutscheins ja nur 30%. Ich würde hier Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges erstatten - und ich würde dieses Möbelhaus nie wieder betreten. Ich denke deswegen an Betrug, weil das Möbelhaus mehrfach die Gelegenheit hatte, ein etwaiges Versehen richtig zu stellen und zu korrigieren. Offenbar besteht dort aber nicht der Wille, das zu korrigieren, sondern man besteht darauf, keinen Gutschein ausgeben oder erkennbar verrechnen zu müssen. Daraus sollte man doch Vorsatz erkennen können.
-- Editiert von mepeisen am 05.08.2015 09:05
Das bezweifele ich leider auch das die Mitarbeiter nicht dagegen vorgehen, aber meiner Meinung nach ist das Abzocke hoch 10.
Die Leute werden mit der Begründung abgespeißt das es "vergessen wurde zu notieren". Und ja sie haben völlig recht wir wollten mit diesen 1000€ andere Möbel in diesem Möbelhaus kaufen, das beste daran ist der Verkäufer sagte uns damals noch " ja wenn sie einen Gutschein von 1000€ haben werden sie sehr wahrscheinlich mehr wie 1000€ ausgeben weil sie dann ganz anders denken als wenn sie die ersten 1000€ aus eigener Tasche bezahlen müssten". Das war die Antwort des Verkäufers auf die Frage warum man den nicht einfach von der Küche abzieht. Weil so das Unternehmen noch etwas Geld rauskitzeln kann.
@ Mepeisen
Vielen Dank für die Antwort und genau das werde ich auch tun. Wenn ich es hinbekommen würde diese 25% der Anzahlung einzubehalten wäre ich schon zufrieden. Nie wieder dieser Laden da haben sie vollkommen recht.
Zitat:Die Leute
Bei der Strafanzeige und auch im Zivilrecht argumentiert man nur mit seinem Fall und mit seiner Erfahrung. Ob das eine Masche ist oder ein Einzelfall, diese Frage sollte man sich verkneifen.
Natürlich kann man vermuten, dass es öfter so abläuft. Aber das ist nur eine Vermutung, man kennt keinen konkreten Dritten, der ebenso reingelegt wurde.
Zitat:Weil so das Unternehmen noch etwas Geld rauskitzeln kann.
Was deren gutes Recht ist. Denn wer Gutscheine für zukünftige Käufe verspricht, der braucht auch nur exakt das zu liefern. Alles andere wäre ja auch eine Gutschrift/ ein Rabatt. Allerdings muss man dieses Versprechen dann auch einhalten.
-- Editiert von mepeisen am 05.08.2015 14:01
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