Hallo. Ich bzw meine schwiegermutter hat einen kaufvertrag am 04.12.2013 unterschrieben für eine neue küche die allerdings erst mitte februar 2014 geliefert würde, erste skizze die wir bekommen haben waren in ordnung, ich hab neue fliesen in die küche gelegt so wie die küche geplannt war damit alles passt. Wir haben den Verkäufer gefragt um die genaue plane für die steckdosen, die sollte er uns zuschicken, das hat ne weile gedauert und der Verkäufer war standig nicht zu erreichen, entweder krank oder im urlaub oder was auch immer. Wir haben also die plane erst am 22.01 per post bekommen, da stand die küche anders als schon geplannt, und da wir schon bereit fliesen gelegt haben konnte wir nicht weitere fliesen legen lassen ( angeblich in neue plane stand 20cm weiter fliesen) Wir konnte nachher wieder den Verkäufer nicht am telefon finden, wir waren in den möbelhaus gewesen aber da war er auch nicht erreichbar. Am letzten freitag waren wir nochmal in Möbelhaus, der verkäufer war endlich da und hat te für uns kein zeit da hat er uns zum sein Vertreter geschickt, der uns VERSPROCHEN hat die küche entsprechend grösser zu machen damit da keine weitere fliesen gelegt sein müssen. Jedenfalls war alles in ordnung, wir müssten dann nur zusätzlich 200 euro bezahlen, er hat uns gesagt wir werden noch am montag informiert ob die küche mitte februar kommt oder durch die änderungen etwa später. Am montag hat mich keiner angerufen weder konnte ich den vertreter/verkäufer erreichen, am dienstag hat mich jemand von service angerufen und gesagt die küche würde doch am 10.02 angeliefert, jedoch eine stunde später der Verkäufer hat mich angerufen und gesagt dass es ist nicht mehr möglich die küche zu ändern und auch wenn es möglich wäre müssten wir über 1000 euro bezahlen!!! Ich bin jetzt am ende mit meine nerven da alles so kurzfristig ist. Ich möchte aber von den vertrag Rücktritt
machen. Geht das immer noch? Bitte um hilfe!
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HILFE/ möbel/ rücktritt
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Nochmal langsam. Warum genau hat die ursprüngliche Küche nicht gepasst? Es gab also Pläne, nach denen wurde gefliest Und Co. und plötzlich gab es vom Hersteller neue Pläne? Wieso gab es neue Pläne? Wieso kann der Hersteller nicht, wie vereinbart die Küche so liefern, wie in den ersten Plänen vereinbart?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Hallo. Danke schon mal für den antwort. Also die küche hat nicht gepasst weil die angeblich zu nah an den wand war (bzw fenster) obwohle ich von anfang an gesagt habe dass diesen fenster werden wir nicht aufmachen (da wir noch zugang zum balkon in die küche haben) jedenfalls haben die die pläne trotzdem neu gemacht. Da ich fragen hatte hab ich ne weile den verkäufer versucht ru erreichen auch persönlich wie schon gesagt. Mein problem ist dass wir letzte freitag vereinbart haben die küche grösser zu machen, und das uns gesagt worde das es gemacht wird und dann vor zwei tage war uns mitgeteilt dass es gar nicht geht, der verkäufer war sehr arrogant und meinte wir können rücktritt machen allerdings kostet würde es uns 800 euro.
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Hallo. Danke schon mal für den antwort. Also die küche hat nicht gepasst weil die angeblich zu nah an den wand war (bzw fenster) obwohle ich von anfang an gesagt habe dass diesen fenster werden wir nicht aufmachen (da wir noch zugang zum balkon in die küche haben) jedenfalls haben die die pläne trotzdem neu gemacht. Da ich fragen hatte hab ich ne weile den verkäufer versucht ru erreichen auch persönlich wie schon gesagt. Mein problem ist dass wir letzte freitag vereinbart haben die küche grösser zu machen, und das uns gesagt worde das es gemacht wird und dann vor zwei tage war uns mitgeteilt dass es gar nicht geht, der verkäufer war sehr arrogant und meinte wir können rücktritt machen allerdings kostet würde es uns 800 euro.
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Das heisst: Die erste Planänderung war bereits eigentlich gegen euren Willen? Die Küche gemäß altem Plan würde problemlos eingebaut werden können? Da euch die geänderten Pläne nicht zugingen, habt ihr euch auf die alten Pläne verlassen und eine Überraschung erlebt?
Dann gab es eine zweite Planänderung und euch wurde versprochen, dass der Aufschlag nur 200€ beträgt?
Soweit kein Problem und plötzlich nach zwei Telefonaten beträgt der Aufschlag nicht mehr 200€, sondern 1000€.
Richtig zusammengefasst?
Zunächst einmal gilt das, was ihr mit dem Vertreter vereinbart habt und damit die 200€. Es gab eine offensichtlich nicht gewollte Planänderung des Herstellers. Das ist schon fragwürdig. Ich würde hier sagen, dass im Endeffekt keine übereinstimmende Willenserklärung vorhanden ist.
Kennt ihr den Namen des Vertreters noch? Ich würde schriftlich per Einschreiben den Verkäufer auffordern, die Vereinbarungen, die ihr mit dem Vertreter abgeschlossen habt, einzuhalten. Das heisst: Küche gemäöß letzter Absprache/ Pläne und bei nur 200€ Aufschlag statt 1000€ Aufschlag. Ansonsten würdet ihr den Kaufvertrag wegen der ersten von euch schon nicht gewollten Planänderung widerrufen, wegen Vertragsbruch und eibgenmächtigen Planänderungen der Verkäufer, Nicht-Einhalten von Preisabsprachen und dergleichem.
Schaut noch einmal die ganzen Angebote durch, nicht dass irgendwo etwas steht von "Preis ist nur ein Circa-Preis" oder ähnliches.
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-- Editiert mepeisen am 06.02.2014 14:02
quote:
erste skizze die wir bekommen haben waren in ordnung,
Gut, also die Küche hat nun erheblich andere Maße als die Maße, die in dieser Skizze angegeben wurden?
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Achja, ganz wichtig: Auch wenn ihr nun zurücktretet, hebt euch alle Unterlagen für 4 Jahre auf. Alle Skizzen, alles was ihr irgendwie schriftlich habt, schreibt euch den Ablauf auf, was ihr noch wisst als Gedächtnisstütze. Es könnte sein, dass der Hersteller von euch trotz Rücktritt einiges an Geld sehen will.
Normalerweise muss man eine durch den Hersteller eigenmächtig vorgenommene Änderung (die 1. Änderung) nicht akzeptieren. Die 2. Änderung war zwar abgesprochen aber zu einem anderen Preis.
Ich würde sagen, dass es gleich zweimal an einer wirksamen Willenserklärung mangelt. Es lief also so ab:
1. Vertrag, übereinstimmende Willenserklärung (1. Skizze).
2. Gegenangebot des Herstellers mit geänderten Maßen, Ablehnung durch euch
3. Gegenangebot des Herstellers mit nochmals geänderten Maßen, 200€ Preiserhöhung durch euch
4. Gegenangebot des Herstellers mit weiteren 8000€ Preiserhöhung, Ablehnung durch euch.
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