Habe ich ein Recht auf das gekaufte Produkt im Automaten?

14. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2024 00:48:05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Habe ich ein Recht auf das gekaufte Produkt im Automaten?

Ich habe letztens ein Meme gesehen: das Produkt im Warenautomaten steckte fest. Und ich stelle mir die Frage: welche Rechte hat man als Betroffener? Ich habe Geld eingeworfen: habe ich ein Recht auf das Produkt, das feststeckt, habe ich ein Recht darauf das Geld zurückzubekommen oder habe ich keine Rechte?

Als Nichtjurist denke ich folgendes:

1. Es handelt sich bei einem Automaten nicht um ein invitatio ad offerendum, da es ja keinen Verkäufer gibt, mit dem man feilschen kann. Somit handelt es sich bei den Produkten um ein Angebot. Durch die Annahme entsteht also ein rechtswirksamer Kaufvetrag.

2. Der Verkäufer stellt den Automaten aber unter drei Bedingungen auf: es ist noch ein Produkt vorhanden, der Automat wird richtig bedient und der Automat funktioniert korrekt.

Da der Automat eben nicht richtig funktioniert, auch wenn der Käufer es nicht wusste, ist der bedingte Kaufvertrag gemäß §158 Abs 1 nichtig. Somit hat der Käufer keinen Anspruch auf das Produkt, jedoch hat er einen Anspruch darauf das Geld zurückzuerlangen.

Wie seht ihr, als Rechtsexperten das?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von Anonymität123):
1. Es handelt sich bei einem Automaten nicht um ein invitatio ad offerendum, da es ja keinen Verkäufer gibt, mit dem man feilschen kann.

Das ist schlicht falsch.


Vermutlich ist es aber eine "offerta ad incertas personas".



Zitat (von Anonymität123):
Der Verkäufer stellt den Automaten aber unter drei Bedingungen auf: es ist noch ein Produkt vorhanden, der Automat wird richtig bedient und der Automat funktioniert korrekt.

Die AGB erscheinen valide und somit gültig.
Der Kunde hat somit einen Anspruch darauf, dass Geld zurückzuerlangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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