Haftung / Privatinsolvenz

13. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Patt
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftung / Privatinsolvenz

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob eine vertraglich vereinbarte Klausel gültig ist, die das Bestehen einer Verbindlichkeit über eine evtl. Privatinsolvenz hinaus vorsieht!

Ist das nicht so ähnlich wie wenn ich die Gewährleistungsfrist vertraglich unter die gesetzliche Frist setzen würde, was den Verbraucher damit benachteiligt.

Vielen Dank.

Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Insolvenz ist nicht das entscheidende sondern die Erteilung der Restschuldbefreiung. Erst diese hat die Wirkung, dass diejenigen Forderungen, die nicht von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, nicht mehr durchgesetzt werden können, weil sich der Schuldner halt auf die Restschuldbefreiung berufen kann.

Vor diesem Hintergrund fragt sich, ob die Vertragsklausel überhaupt zu dem gewünschten Ergebnis führt. Ob man eine solche Klausel für wirksam erachtet, kommt wahrscheinlich auf den Einzelfall an. Der Schuldner kann nach Durchlaufen der Wohlverhaltensphase und Erteilung der Restschuldbefreiung nämlich grundsätzlich auch Zahlungen an einzelne Insolvenzgläubiger vornehmen, wenn er dies möchte. Nur so lange Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase andauern geht dies nicht, bzw. man würde damit die Restschuldbefreiung gefährden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Patt
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

also es geht um den Kauf von Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Kaufpreis 100.000 Euro. Als Vertragspartner ist die GmbH genannt vertreten durch die Geschäftsführer.

Folgende Punkte sind erwähnt:

1)Bei Liquidation oder Verkauf der Firma wird das Darlehen sofort fällig
und
unter dem Punkt Sicherung folgendes:

Die Darlehensnehmerin bürgt für das Darlehen sowie die ausstehenden Zins- und Rückzahlungsbeträge durch ihre Geschäftsführer. Die Herren x und y bürgen selbstschuldnerisch für Darlehen, Zins- und Rückzahlungsbeträge. Die Herren x und y erklären ausdrücklich, dass diese Bürgschaften auch über eine eventuelle Privatinsolvenz hinaus erhalten bleiben.


Wie verhält es sich hier? Was passiert wenn die GmbH Insolvenz anmeldet?

Danke.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hat die GmbH wirklich eigene Geschäftsanteile? Eigentlich kauft man nämlich die Geschäftsanteile von einem Gesellschafter. Oder die Gesellschafter beschließen eine Kapitalerhöhung und diesen zusätzlichen Gesellschaftsanteil übernimmt ein Dritter und neuer Gesellschafter. Vertragspartner ist insoweit dann aber auch nicht die GmbH.

Dann passt es nicht, dass im weiteren Verlauf von einem Darlehen gesprochen wird. Wer gibt wem ein Darlehen? Und was hat das mit dem Kauf von Gesellschaftsanteilen zu tun?

:???:

Also ich denke bei einer Summe von 100.000 € sollte sich doch ein Anwalt die Sache mal angucken, wenn man da bedenken hat. Wahrscheinlich muss auch der gesamte Vertrag überprüft werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Patt
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

also das war falsch, sorry!
Es geht in der Tat nicht um Geschäftsanteile sondern um ein Darlehen eines Ex Gesellschafters an die GmbH! Besichert aber eben durch die restlichen geschäftsführenden Gesellschafter.

Da war ich beim Schreiben wohl bei einem anderen Fall :)

Grüße

p.s. die 100.000 Euro sind fiktiv :)

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