Haftungsausschluss bei Beteiligung an der Produktion von Produkten

19. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Softwareingenieur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftungsausschluss bei Beteiligung an der Produktion von Produkten

Moin,
zum einen suche ich nach einer Vermögensschadensversicherung, die auch die Beteiligung an der Produktion von Produkten einschließt, Hiscox beispielsweise hatte dies ausgeschlossen.
Und zum anderen würde ich die Haftung für solche Schäden, die meine Versicherung nicht einschließt gern selbst ausschließen wollen.

Bei der Programmierung an Roboter, Steuerungen oder Bildverarbeitungssystemen, die Teil einer Herstellung, Qualitätskontrolle oder Verpackung sind, kann es unter anderem dazu kommen, dass mangelhafte Produkte versandt werden, Tausende auf Paletten, die dann zurückkommen, Maschinenstillstände usw. sind außerdem denkbar. Alles etwas das sehr schnell sehr kostspielig werden kann. In den Jahren, in den ich solcher Tätigkeiten für ein Unternehmen nachging, kam es nie zu einem Schadensfall, aber absichern sollte man sich denke ich trotzdem.

Ist das möglich die Haftung dafür auszuschließen, da es nicht direkt Personenschäden betrifft?
Oder gibt es eine Versicherung, die das abdeckt? Wobei die wenig interessant ist, wenn die Haftung ausgeschlossen werden kann und ich häufig andere Aufträge bearbeite und die Versicherung wesentlich teurer ist.

Viele Grüße
Thomas Paulußen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Softwareingenieur):
Ist das möglich die Haftung dafür auszuschließen, da es nicht direkt Personenschäden betrifft?

Grundsätzlich ist das möglich, Unternehmer sind ja recht frei in der Möglichkeit der vertraglichen Vereinbarung.
Nur - die Kunst besteht zu einen darin das rechtssicher zu formulieren und dann jemanden zu finden der einem solchen Vertrag auch zustimmt.
Bei uns z.B. würde keiner einen Auftrag bekommen der eine Haftung für seine Handlungen ausschließen will.



Zitat (von Softwareingenieur):
Oder gibt es eine Versicherung, die das abdeckt?

Da würde ich mal einen versierten Makler beauftragen.
Lloyds of London versichert ja fast jeden gegen fast alles - oft sind aber die Prämien das Problem...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laerton
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielleicht hilft es dir nicht weiter, aber an deiner Stelle würde ich deinen Vertragspartner über den Lebenszyklus einer Software informieren und um eine Testumgebung bitten, bis die Software in ein Produktivsystem implementiert werden kann - was m. M. n. zum Standard gehört. Haftung während der Testphase in einer Testumgebung halte ich für eher unwahrscheinlich.

Danach gäbe es die Möglichkeit eines Supportvertrages.

Schließt du die Haftung gänzlich aus:

Zitat (von Harry van Sell):
Bei uns z.B. würde keiner einen Auftrag bekommen der eine Haftung für seine Handlungen ausschließen will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von 23z):
Haftung während der Testphase in einer Testumgebung halte ich für eher unwahrscheinlich.

Gesetzgeber und Rechtsprechung sehen das komplett anders.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laerton
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gesetzgeber und Rechtsprechung sehen das komplett anders.

Ich lasse mich von dir gerne belehren :) mit Quellen.

Aber genau für solche Fälle sind Testphasen gedacht, in denen man wirklich nichts zerstören kann - und selbst wenn, ohne Auswirkungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von 23z):
Ich lasse mich von dir gerne belehren mit Quellen.

Man schaue einfach mal in das BGB, dort findet sich im gesamten Bereich "Schadenersatz" weder eine Einschränkung / Ausnahme bezüglich Testphase noch eine Einschränkung / Ausnahme bezüglich Testumgebung.
Das gleiche gilt für das StGB und andere Gesetze.



Zitat (von 23z):
Aber genau für solche Fälle sind Testphasen gedacht, in denen man wirklich nichts zerstören kann

Wie kommt man eigentlich auf so einen Unfug?

Natürlich werden in Testphasen auch Sachen zerstört - man denke nur mal man die Crashtests, da passiert es sogar eigenlich absichtlich ...
Hin und wieder wird auch dort mehr zerstört als man eigentlich wollte.

Oder mal ein Beispiel aus der Praxis: Notabschaltung sollte in der Software bei 100 °C erfolgen, Tippfehler setzte das dummerweise auf 1000 °C, Testumgebung abgebrannt ...
Haftung für den ganzen Schaden lag übrigens beim Softwareersteller.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Softwareingenieur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat (von Harry van Sell):
Da würde ich mal einen versierten Makler beauftragen.
Lloyds of London versichert ja fast jeden gegen fast alles


Die werde ich mir mal ansehen.

Bisher hatte ich mit ein paar verschiedenen telefoniert, die mir eigentlich hätten etwas anbieten können sollen.

0x Hilfreiche Antwort

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