Haiskauf Darlehen

10. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Neu123ling
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haiskauf Darlehen

Hallo zusammen.

Bei der Hausfinanzierung ist ein riesen Chaos seitens der Bank geschehen. Das Geld wurde von einem Giro Konto versendet anscheinend ohne die Zustimmung des Vorstandes. Wir hatten jedoch einen Vertrag gemacht, welchen wir nie rerourniert bekamen. Im Grundbuch ist auch die Höhe der Zahlung eingetragen. Bei der Vertragsverhandlung haben wir gesagt dass es evtl. sein kann das jemand bei uns einzieht und ein Teil des Hauses kauft.
Die Person hat dann eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben welche seitens der Bank als nicht binded bezeichnet wurde.
Nun 3 Monate nachdem wir eingezogen sind, is das Geld immernoch als minusbetrag auf dem Girokonto und nach wochenlangem nachfragen meinerseits sagt die Bank nun, dass Sie das Geld nicht auszahlen will weil die Bedingung des Vorstandes eine Zahlung von 100'000€ unsererseits ist und dies ein versäumnis des damaligen Kundenberater sei.
Die andere Partei wird den Hausteil nun doch nicht abkaufen, somit müssten wir nun 100'000 zahlen ansonsten droht die Bank mit pfändung.

Nun meine Frage, ist die Bank nicht verpflichtet den Betrag der im Grundbuch eingetragen ist als Darlehen zu zahlen?

Gruss




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 2028x hilfreich)

Zitat (von Neu123ling):
Nun meine Frage, ist die Bank nicht verpflichtet den Betrag der im Grundbuch eingetragen ist als Darlehen zu zahlen?


Ohne eine geordnete Schilderung des Problems durch Sie ist diese Frage nicht zu beantworten. Bitte nochmal strukturiert und der Reihe nach

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49848 Beiträge, 17472x hilfreich)

Zitat (von Neu123ling):
Nun meine Frage, ist die Bank nicht verpflichtet den Betrag der im Grundbuch eingetragen ist als Darlehen zu zahlen?


Nein, die Bank muss das Darlehen nur auf Basis eines Darlehensvertrages auszahlen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von Neu123ling):
Nun meine Frage, ist die Bank nicht verpflichtet den Betrag der im Grundbuch eingetragen ist als Darlehen zu zahlen?

Da kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzung etc. zu dem Thema an.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18803 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat (von Neu123ling):
ist die Bank nicht verpflichtet den Betrag der im Grundbuch eingetragen ist als Darlehen zu zahlen?

Nein.

Was ich aus der wirren Schilderung verstanden habe:
- Ein Verein will ein Haus kaufen
- Es war geplant, dass jemand anderes sich an dem Kauf beteiligt und Miteigentümer wird
- Der Kaufpreis des Hauses (unklar, ob der ganze oder nur ein Teil) ist bereits vom Konto des Vereins bezahlt worden
- Der geplante Miteigentümer ist abgesprungen
- Der Verein kann es sich nicht leisten, das Haus allein zu kaufen
- Die Bank möchte auch keinen Kredit geben, so dass der Verein das Haus allein kaufen kann.

Halbwegs richtig?
Es scheint ja schon ein Kaufvertrag unterschrieben worden zu sein (sonst gäbe es keinen Grundbucheintrag). Wenn der Verein einen Kaufvertrag für das ganze Haus unterschrieben hat, ist es (alleinige) Aufgabe des Vereins, das Geld heranzuschaffen.
Mit scheint, als ob der Vereinsvorstand schon mit einem halben Bein im Gefängnis steht - da ist professionelle Beratung nötig.
Zumal die Schilderung des Sachverhalts so wirr ist. Wenn man mit der Bank auch so wirr kommuniziert hat, ist es kein Wunder, dass es da zu Missverständnissen gekommen ist.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12763 Beiträge, 4604x hilfreich)

@ drkabo
Welcher Verein?

Falls Du das aus "Vorstand" geschlossen hast, ich gehe dabei vom Vorstand der Bank aus.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18803 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Falls Du das aus "Vorstand" geschlossen hast, ich gehe dabei vom Vorstand der Bank aus

Ja - das war mein Gedanke.
Dazu noch das "wir".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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