Guten Tag ,
Ich bin Handelsvertreter und werde von einer Agentur vermittelt an Auftraggeber . Meine Rechnung für die Einsatzzeit und Provision Stelle ich der Agentur.
In meinem Handelsvertreter Vertrag mit der Agentur steht drin, dass für andere Firmen arbeiten darf , aber eben nicht welche die in unmittelbarer Konkurrenz zu meiner Agentur stehen, so weit so gut .
Nun ist einer der Auftraggeber der Agentur auf mich zu gekommen, und möchte mit mir zusammenarbeiten ohne die Agentur.
In meinem Handelsvertreter Vertrag steht, dass ich die Zusammenarbeit innerhalb 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann .
Meine Frage lautet, ist damit dann die Konkurrenzklausel automatisch beendet und ich darf mit dem neuen Auftraggeber selbst abrechnen, oder gibt's auch nach der Kündigung noch Fristen, wie lange ich nicht mit der Konkurrenz abrechnen darf ?
In meinem Vertrag steht diesbezüglich nichts , also würde ich denken, darf ich nach Einhaltung der Kündigungsfrist dort auch einen Auftrag annehmen ?
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von User am 29. Mai 2023 23:25
-- Editiert von Moderator topic am 30. Mai 2023 17:09
-- Thema wurde verschoben am 30. Mai 2023 17:09
Handelsvertreter Vertrag kündigen - Konkurrenzfirmen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



ZitatIn meinem Vertrag steht diesbezüglich nichts :
Wenn dem tatsächlich so wäre, dann würde ich das
Zitatalso würde ich denken, darf ich nach Einhaltung der Kündigungsfrist dort auch einen Auftrag annehmen ? :
auch so sehen.
Und meine Zweite Frage wäre, ich habe seit 2017 mit der Agentur den Vertrag unbefristet. Im Vertrag steht 4 Wochen zum Ende des Monats die Kündigungsfrist. Gibt's es trotzdem andere gesetzliche Kündigungsfristen , die sich auf eine längere Kündigungsfrist meinerseits beziehen ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich vermute stark, dass dein Vertrag mit der Agentur kein Arbeitsvertrag ist, wie er üblich zwischen AG und AN abgeschlossen wird. Dann kommen auch keine Kündigungsfristen nach § 622 BGB infrage.
ZitatIch vermute stark, dass dein Vertrag mit der Agentur kein Arbeitsvertrag ist, wie er üblich zwischen AG und AN abgeschlossen wird. :
Richtig, diese "selbständigen Handelsvertreter" haben in der Regel keinen Arbeitsvertrag ...
Wenn nach Ende des Vertrages eine weitere Konkurrenztätigkeit untersagt werden soll, muss dies explizit im Vetrag stehen, ein sog. nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Diese aus dem HGB entnommene Regelung für Handelsvertreter wird ab und zu auch bei Arbeitsverhältnisses angewandt, denn nach ihrer Beschreibung würde ich an dem Charakter ihrer Rechtsbeziehung zu der Agentur zweifeln wollen. Ist aber egal, es muss jedenfalls ausdrücklich vereinbart werden. Wenn da nichts steht, sind sie frei zu tun, was sie möchten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten