Moin,
ich möchte einen 3m langen hochwertigen Sichtschutzzaun aufstellen lassen. Ich habe einen Handwerker damit beauftragt und auch eine Anzahlung getätigt - bitte keine Diskussion ob das klug war .
Jedenfalls kam dieser beim ersten Termin ohne zeitliche Absprache und stand auf einmal vor der Tür - ohne eigenes Werkzeug. Zum Glück habe ich einen guten Abbruchhammer. Für den Zaun musste nämlich ein kleines Stück Beton weggestemmt werden. Nach 20 Minuten meinte dieser, dass es für den vereinbarten Preis nicht zu machen sei und zu aufwändig ist. Wir haben uns auf einen niedrigeren Preis geeinigt und ich stemme das Beton selber weg.
Zwischendurch war ein anderer Handwerker hier, der das Wegstemmen innerhalb einer Stunde erledigt hat. Inzwischen hatte ich jeweils drei Termien telefonisch ausgemacht zum Aufstellen des Sichtschutzes, aber nie ist der Handwerker erschienen.
Ich würde jetzt gerne jemand anderes beauftragen und meine Anzahlung zurückfordern. Es sind inzwischen vier Wochen vergangen. Kann ich den Auftrag neu vergeben und die Anzahlung zurückfordern?
-- Editiert von BenS123 am 10.08.2021 16:02
Handwerker erscheinen nicht, Anzahlung zurückverlangen
10. August 2021
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2021 | 13:41
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker erscheinen nicht, Anzahlung zurückverlangen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. August 2021 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Hat die Aufstellung=Auftrag denn Werkzeug erfordert?Zitatich möchte einen 3m langen hochwertigen Sichtschutzzaun aufstellen lassen. :
Konnte der Auftragnehmer das vorher wissen? War das als Leistung im Auftrag drin?ZitatFür den Zaun musste nämlich ein kleines Stück Beton weggestemmt werden. :
Du kannst die Anzahlung zurückfordern. Selbstverständlich.Zitatund meine Anzahlung zurückfordern. :
Die Frage ist, ob der Handwerker das auch tut, was du willst.
Ja, auch das kannst du tun.ZitatKann ich den Auftrag neu vergeben :
ICH-- würde den ersten Handwerker trotzdem erst noch einmal schriftlich und nachweisbar mit Fristsetzung zur Erbringung der vereinbarten Leistung oder zur Rückzahlung der Anzahlung auffordern. Das mit dem Telefonieren ist oft nicht hilfreich.
#2
Antwort vom 10. August 2021 | 16:54
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat die Aufstellung=Auftrag denn Werkzeug erfordert? :
Natürlich.
ZitatKonnte der Auftragnehmer das vorher wissen? War das als Leistung im Auftrag drin? :
Auch das war abgesprochen und die Baustelle wurde vorher in Augenschein genommen.
ZitatDu kannst die Anzahlung zurückfordern. Selbstverständlich. :
Die Frage ist, ob der Handwerker das auch tut, was du willst.
Ja, ich weiß dass ich vieles machen kann. Die Frage ist doch, ob ich dazu berechtigt bin. Immerhin wurden vier Termine seinerseits sausen gelassen. Ich habe bereits andere Firmen angefragt.
ZitatICH-- würde den ersten Handwerker trotzdem erst noch einmal schriftlich und nachweisbar mit Fristsetzung zur Erbringung der vereinbarten Leistung oder zur Rückzahlung der Anzahlung auffordern. Das mit dem Telefonieren ist oft nicht hilfreich. :
Eigentlich möchte nach diesem hinterlassenen Eindruck den Auftrag auch an jemand anderes abgeben - sofern ich Aussicht auch Rückzahung der Anzahung habe.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. August 2021 | 20:28
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Ja, du bist berechtigt, deine Anzahlung zurückzufordern.ZitatDie Frage ist doch, ob ich dazu berechtigt bin. :
Ja, das ist verständlich.ZitatEigentlich möchte nach diesem hinterlassenen Eindruck den Auftrag auch an jemand anderes abgeben :
Das allerdings wird dir niemand mit Sicherheit sagen können.Zitatsofern ich Aussicht auch Rückzahung der Anzahung habe. :
#4
Antwort vom 10. August 2021 | 20:40
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, du bist berechtigt, deine Anzahlung zurückzufordern. :
ZitatDas allerdings wird dir niemand mit Sicherheit sagen können. :
Was denn nun ? Wenn ich das Recht habe und er nicht zahlt, könnte ich mit Rechtsunterstützung das Geld mit Sicherheit wieder bekommen?
PS: Die Anzahlung wurde schriftlich festgehalten.
#5
Antwort vom 11. August 2021 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Wieso was denn nun...?ZitatWenn ich das Recht habe und er nicht zahlt, könnte ich mit Rechtsunterstützung das Geld mit Sicherheit wieder bekommen? :
1.Du hast selbstverständlich das Recht, die Anzahlung zurückzufordern. Also tu das doch zunächst mal.
2. Wenn er nicht zurückzahlt, hast du auch das Recht, mit *Rechtsunterstützung* die Anzahlung zurückzubekommen.(Vermutlich meinst du einen Anwalt? und dann evtl. den Gang zum Amtsgericht?)
3. Mit Sicherheit ?--- das kann man jetzt nicht sagen. Denn letztlich kann nur das Gericht entscheiden.
Dass die Anzahlung schriftlich festgehalten wurde, könnte vielleicht hilfreich sein.
Und jetzt?
Schon
266.643
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
18 Antworten