Handwerker erscheinen nicht, Anzahlung zurückverlangen

10. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
BenS123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker erscheinen nicht, Anzahlung zurückverlangen

Moin,

ich möchte einen 3m langen hochwertigen Sichtschutzzaun aufstellen lassen. Ich habe einen Handwerker damit beauftragt und auch eine Anzahlung getätigt - bitte keine Diskussion ob das klug war :) .

Jedenfalls kam dieser beim ersten Termin ohne zeitliche Absprache und stand auf einmal vor der Tür - ohne eigenes Werkzeug. Zum Glück habe ich einen guten Abbruchhammer. Für den Zaun musste nämlich ein kleines Stück Beton weggestemmt werden. Nach 20 Minuten meinte dieser, dass es für den vereinbarten Preis nicht zu machen sei und zu aufwändig ist. Wir haben uns auf einen niedrigeren Preis geeinigt und ich stemme das Beton selber weg.

Zwischendurch war ein anderer Handwerker hier, der das Wegstemmen innerhalb einer Stunde erledigt hat. Inzwischen hatte ich jeweils drei Termien telefonisch ausgemacht zum Aufstellen des Sichtschutzes, aber nie ist der Handwerker erschienen.

Ich würde jetzt gerne jemand anderes beauftragen und meine Anzahlung zurückfordern. Es sind inzwischen vier Wochen vergangen. Kann ich den Auftrag neu vergeben und die Anzahlung zurückfordern?

-- Editiert von BenS123 am 10.08.2021 16:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von BenS123):
ich möchte einen 3m langen hochwertigen Sichtschutzzaun aufstellen lassen.
Hat die Aufstellung=Auftrag denn Werkzeug erfordert?
Zitat (von BenS123):
Für den Zaun musste nämlich ein kleines Stück Beton weggestemmt werden.
Konnte der Auftragnehmer das vorher wissen? War das als Leistung im Auftrag drin?
Zitat (von BenS123):
und meine Anzahlung zurückfordern.
Du kannst die Anzahlung zurückfordern. Selbstverständlich.
Die Frage ist, ob der Handwerker das auch tut, was du willst.
Zitat (von BenS123):
Kann ich den Auftrag neu vergeben
Ja, auch das kannst du tun.

ICH-- würde den ersten Handwerker trotzdem erst noch einmal schriftlich und nachweisbar mit Fristsetzung zur Erbringung der vereinbarten Leistung oder zur Rückzahlung der Anzahlung auffordern. Das mit dem Telefonieren ist oft nicht hilfreich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
BenS123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat die Aufstellung=Auftrag denn Werkzeug erfordert?

Natürlich.

Zitat (von Anami):
Konnte der Auftragnehmer das vorher wissen? War das als Leistung im Auftrag drin?

Auch das war abgesprochen und die Baustelle wurde vorher in Augenschein genommen.

Zitat (von Anami):
Du kannst die Anzahlung zurückfordern. Selbstverständlich.
Die Frage ist, ob der Handwerker das auch tut, was du willst.

Ja, ich weiß dass ich vieles machen kann. Die Frage ist doch, ob ich dazu berechtigt bin. Immerhin wurden vier Termine seinerseits sausen gelassen. Ich habe bereits andere Firmen angefragt.

Zitat (von Anami):
ICH-- würde den ersten Handwerker trotzdem erst noch einmal schriftlich und nachweisbar mit Fristsetzung zur Erbringung der vereinbarten Leistung oder zur Rückzahlung der Anzahlung auffordern. Das mit dem Telefonieren ist oft nicht hilfreich.

Eigentlich möchte nach diesem hinterlassenen Eindruck den Auftrag auch an jemand anderes abgeben - sofern ich Aussicht auch Rückzahung der Anzahung habe.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von BenS123):
Die Frage ist doch, ob ich dazu berechtigt bin.
Ja, du bist berechtigt, deine Anzahlung zurückzufordern.
Zitat (von BenS123):
Eigentlich möchte nach diesem hinterlassenen Eindruck den Auftrag auch an jemand anderes abgeben
Ja, das ist verständlich.
Zitat (von BenS123):
sofern ich Aussicht auch Rückzahung der Anzahung habe.
Das allerdings wird dir niemand mit Sicherheit sagen können.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
BenS123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, du bist berechtigt, deine Anzahlung zurückzufordern.

Zitat (von Anami):
Das allerdings wird dir niemand mit Sicherheit sagen können.

Was denn nun :) ? Wenn ich das Recht habe und er nicht zahlt, könnte ich mit Rechtsunterstützung das Geld mit Sicherheit wieder bekommen?

PS: Die Anzahlung wurde schriftlich festgehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von BenS123):
Wenn ich das Recht habe und er nicht zahlt, könnte ich mit Rechtsunterstützung das Geld mit Sicherheit wieder bekommen?
Wieso was denn nun...?
1.Du hast selbstverständlich das Recht, die Anzahlung zurückzufordern. Also tu das doch zunächst mal.
2. Wenn er nicht zurückzahlt, hast du auch das Recht, mit *Rechtsunterstützung* die Anzahlung zurückzubekommen.(Vermutlich meinst du einen Anwalt? und dann evtl. den Gang zum Amtsgericht?)
3. Mit Sicherheit ?--- das kann man jetzt nicht sagen. Denn letztlich kann nur das Gericht entscheiden.

Dass die Anzahlung schriftlich festgehalten wurde, könnte vielleicht hilfreich sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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