Handwerker kommt nicht wegen Corona - Auftrag stornieren?

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
MikeLitoris
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)
Handwerker kommt nicht wegen Corona - Auftrag stornieren?

Hallo zusammen,

angenommen A beauftragt einen Handwerker B mit einer Leistung. B verlangt eine Anzahlung über 500€. A leistet diese. B und A stimmen sich auf einen Termin zur Durchführung der Arbeiten ab.

Inzwischen herrscht im Bundesland NRW die Corona Krise A, B und der Erfüllungsort befinden sich in NRW. Eine Ausgangsbeschränkung gibt es also noch nicht. B würde die Arbeiten alleine verrichten.

Einen Tag vor dem Termin sagt B diesen ab, da er kein Material bekommen würde. Der Handel hätte zu. A stimmt dieser unbestimmten Verschiebung zunächst zu. Als A bemerkt, dass der Handel für die benötigten Produkte noch offen hat, wendet sich A schriftlich an den Handwerker und bittet diesen innerhalb der nächsten drei Wochen die Arbeiten auszuführen und einen Terminvorschlag an A abzugeben.

B meldet sich nichtmehr. Kann A nach den drei Wochen vom Vertrag zurücktreten und seine Anzahlung zurück verlangen?

Vielen Dank

-- Editiert von MikeLitoris am 06.04.2020 20:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von MikeLitoris):
Als A bemerkt, dass der Handel für die benötigten Produkte noch offen hat

Woher kennt A denn den Lieferanten von B?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Zitat:
B meldet sich nichtmehr. Kann A nach den drei Wochen vom Vertrag zurücktreten und seine Anzahlung zurück verlangen?


Nach schriftlicher Auffrederung mit Fristsetzung kann man das, Dazu schickt man sinnigerweise ein Einschreiben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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