Hallo zusammen,
angenommen A beauftragt einen Handwerker B mit einer Leistung. B verlangt eine Anzahlung über 500€. A leistet diese. B und A stimmen sich auf einen Termin zur Durchführung der Arbeiten ab.
Inzwischen herrscht im Bundesland NRW die Corona Krise A, B und der Erfüllungsort befinden sich in NRW. Eine Ausgangsbeschränkung gibt es also noch nicht. B würde die Arbeiten alleine verrichten.
Einen Tag vor dem Termin sagt B diesen ab, da er kein Material bekommen würde. Der Handel hätte zu. A stimmt dieser unbestimmten Verschiebung zunächst zu. Als A bemerkt, dass der Handel für die benötigten Produkte noch offen hat, wendet sich A schriftlich an den Handwerker und bittet diesen innerhalb der nächsten drei Wochen die Arbeiten auszuführen und einen Terminvorschlag an A abzugeben.
B meldet sich nichtmehr. Kann A nach den drei Wochen vom Vertrag zurücktreten und seine Anzahlung zurück verlangen?
Vielen Dank
-- Editiert von MikeLitoris am 06.04.2020 20:53
Handwerker kommt nicht wegen Corona - Auftrag stornieren?
6. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 6. April 2020 | 20:52
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 1x hilfreich)
Handwerker kommt nicht wegen Corona - Auftrag stornieren?
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#1
Antwort vom 6. April 2020 | 22:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatAls A bemerkt, dass der Handel für die benötigten Produkte noch offen hat :
Woher kennt A denn den Lieferanten von B?
#2
Antwort vom 6. April 2020 | 23:24
Von
Status: Schlichter (7099 Beiträge, 1480x hilfreich)
Zitat:B meldet sich nichtmehr. Kann A nach den drei Wochen vom Vertrag zurücktreten und seine Anzahlung zurück verlangen?
Nach schriftlicher Auffrederung mit Fristsetzung kann man das, Dazu schickt man sinnigerweise ein Einschreiben
Und jetzt?
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