Hallo 123recht Forum,
ich habe im September 2010 einen Handyvertrag samt "Neu-Handy" beim "ThePhoneHouse" abgeschlossen.
In letzter Zeit (Zeitraum wichtig??) wies mein Handy einige Fehler auf.
Das Handy war jetzt bereits 3x in Reparatur. Einmal wurde ein Bauteil ausgetauscht, bei den letzten beiden malen konnte kein Fehler nachvollzogen werden.
Der Fehler tritt nachwievor auf. Kommentar vom Händler:
Dann müssen Sie eben wieder vorbeikommen und wir müssen es erneut einschicken.
Wie ist das mit den 3 gescheiterten Reparaturversuchen und einer Wandlung in Verbindung mit keinem gefundenen Fehler?
Besten Dank vornweg.
Daniel
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Handy 3x in Reparatur: Kein Fehler gefunden.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Hat niemand einen Rat?
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Ihr Nacherfüllungsanspruch ergibt sich aus §§ 437 ff. BGB
. Hieraus wiederum ergibt sich Ihr Rücktrittsrecht (vgl. § 346 BGB
). Der klassische Anspruch auf Wandelung
existiert mittlerweile so nicht mehr. Auch verweise ich auf die in Ihrem Fall zugrunde liegende Beweislastumkehr (vgl. § 476 BGB
).
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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow
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[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten
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quote:<hr size=1 noshade>bei den letzten beiden malen konnte kein Fehler nachvollzogen werden. <hr size=1 noshade>
Dann müsste erst mal ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Kaufs (!) nachgewiesen werden,
§ 476 BGB gilt nur 6 Monate nach Kauf. Das wird nicht mehr möglich sein.
Bleibt die Garantie. Was steht in den Bedingungen? Normalerweise hat man nur Anspruch auf Reparatur. Bliebe also nur das Angebot des Händlers anzunehmen.
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Besten Dank für Eure Antworten.
Den Fehler zu beweisen ist natürlich sehr schwierig.
Nur jedes mal in den Shop zu fahren und das Gerät dann doch wieder mit Fehler zurückzubekommen macht für mich auch keinen Sinn mehr.
Eventuell schicke ich es einmal direkt zum Hersteller.
Mit freundlichen Grüßen
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