Handy Rechnung

27. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
olaf mackes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 12x hilfreich)
Handy Rechnung

Hallo ihr wissenden.
meine frage ist :

freundin X leiht freundin XY ein handy mit ladekabel pin usw . freundin xy telefoniert soviel das die handyrechnung gut dreistellig ist (innerhalb von 14 tagen)rechnung wurde bereits von freundin x bezahlt .meine frage ,muss freundin xy für diese hohe Rechnung aufkommen ?
oder war das verhalten von freundin x grob fahrlässig?
kann freundin x von freundin xy irgend etwas einfordern ?

danke für eure hilfe

gruß
olaf




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

oder war das verhalten von freundin x grob fahrlässig? JA!

Und es kann nur gefordert werden was vereinbart war

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#2
 Von 
olaf mackes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo, also gehe ich richtig in der annahme ,das ,wenn weder mündlich noch schriftlich irgend etwas über die kosten übernahme vereinbart wurde ,freundin x keine ansprüche jeglicher art freundin xy gegenüber stellen kann . wie würde ein gericht so was bewerten bzw. darüber urteilen.oder wird hier der logische menschenverstand zugrunde gelegt,d.h wer telefoniert der zahlt .

gruß
olaf

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1436x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Mackes,

entsprechend der Informationen im Sachverhalt kann man davon ausgehen, dass die Freundin XY, welche die Telefonkosten verursacht hat, auch für diese aufkommen muss. Ihren Angaben entsprechend handelt es sich um einen dreistelligen vertelefonierten Betrag. Allein basierend auf den Informationen im Sachverhalt kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Freundin X mit der Verleihe des Telefons auch die extrem hohen Kosten tragen wollte.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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