Hallo liebe Rechtskundige,
ich habe einen Handyvertrag gekündigt. Daraufhin wurde ich angerufen und ich hatte neue Bedingungen mit dem Betreiber ausgehandelt. Ich war sehr zufrieden da mir der Gesprächspartner eine monatliche Gutschrift in Höhe von 4,70 EUR einräumte. In späteren Gesprächen erfuhr ich dann dass dies die Umlegung der Gutschrift eines Handys war welches mir nach Ablauf des Vertrags zugestanden hätte.
Ist diese wissentliche Täuschung ein Grund für eine Kündigung der Verlängerung?
Zeitgleich hatte meine Freundin einen Vertrag mit deutlich besseren Bedingungen beim selben Anbieter abgeschlossen. Verhandlungen mit einer weiteren Person des Betreibers blieben erfolglos.
Könnte man über das Grundgesetz der Gleichbehandlung diese Verlängerung anfechten?
Grund der Kündigung waren mehrmalige Zahlungsversäumnisse mit anschließenden Sperrungen (insgesamt 3 Sperrungen), weil die Mahnung vor der Rechnung im Briefkasten lag. Ich habe einen Nachsendeantrag eingerichtet, weil ich vorübergehend an einem anderen Ort wohne. Mein Vertrag wurde wieder gesperrt, weil der Anbieter die Rechnung über einen anderen Anbieter versendet und mir diese Rechnung natürlich nicht nachgesendet wurde.
Habe ich das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ich noch einmal eine Sperrung bekomme?
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Handy Vertrag Verlängerung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



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Könnte man über das Grundgesetz der Gleichbehandlung diese Verlängerung anfechten?
Da der Mobilfunkbetreiber ein privates Unternehmen ist, nein, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz im Zivilrecht direkt keine Anwendung findet.
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Habe ich das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ich noch einmal eine Sperrung bekomme?
Wenn die Sperrung erfolgte weil Sie fällige Rechnungen nicht bezahlen wohl kaum. Wenn sich Ihre Rechnungsadresse ändert haben Sie meiner Ansicht nach die Pflicht ihrem Vertragspartner diese mitzuteilen.
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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"
-- Editiert am 11.02.2010 16:00
Vielleicht noch der Hinweis: Bereits ab 8 Cent/Minute ist das Handytelefonieren ohne Vertrag gegen Vorkasse möglich. Das erspart Ärger und negative Schufa-Einträge.
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Ist diese wissentliche Täuschung ein Grund für eine Kündigung der Verlängerung?
Welche Täuschung?
Zum einen hätte man sich ja genauer informieren können, zum anderen wurde ja ein entsprechender Geldwert (4,70 EUR) als Ausgleich gewährt.
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Könnte man über das Grundgesetz der Gleichbehandlung diese Verlängerung anfechten?
Nein, denn es herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es nicht, jeder kann Verträge auch zu für ihn ungünstigen Bedingungen abschließen.
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Habe ich das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ich noch einmal eine Sperrung bekomme?
Nein, denn an dem Umstand trägt ja der Mobilfunkanbieter keine Schuld. Die verspätete Zustellung fällt in die Risikosphäre des Kunden.
Statt auf den Nachsendeantrag zu vertrauen hätte man seiner vertraglichen Pflicht zur Mitteilung der geänderten Adresse (siehe Vertrag/AGB) nachkommen müssen.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo Ihr lieben Mitdenker,
vielen dank für eure Beteiligung. Mir ist deutlich geworden, dass ich zu naiv durch diese Welt gehe und noch zu sehr an das Gut im Menschen glaube. In Bezug auf die Postzustellung scheine ich mich jedoch nicht klar ausgedrückt zu haben. Bevor ich den Nachsendeantrag gestellt hatte, bekam ich auf meine reguläre Adresse insgesamt drei mal die Mahnung vor der Rechnung und diese zum Teil so spät, dass ich nicht mehr rechtzeitig vor der Sperrung bezahlen konnte. Habe ich dann die Möglichkeit mich an den Betreiber oder vielleicht an den Zusteller zu wenden?
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Leg den Glauben an das gute im Menaschen ab wenn du zu tun hast mit:
Behörden (insbesondere Arbeitsamt, Arge)
GEZ
Internet-, Telefon-, Kabelfernsehanbietern
Ex-Frauen
Verkäufern und Käufern von Gebrauchtwagen
(Liste unvollständig)
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Bevor ich den Nachsendeantrag gestellt hatte, bekam ich auf meine reguläre Adresse insgesamt drei mal die Mahnung vor der Rechnung und diese zum Teil so spät, dass ich nicht mehr rechtzeitig vor der Sperrung bezahlen konnte.
Das hatte ich anders interpretiert.
Da wäre man berechtigt gewesen, entsprechend zu reklamieren. Dies hätte jedoch jeweils immer zum Zeitpunkt des Ereignisses (also unverzüglich) geschehen müssen. Denn zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört auch die rechtzeitige Zusterllung der Rechnung.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann für die zurückliegenden Fehler nicht mehr wirksam reklamiert werden, wohl aber für zukünftige dieser Art (sofern die Adresse inzwischen geändert wurde).
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--- editiert vom Admin
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