Hallo
ich habe am 07.11.02 einen Handyvertrag mit Debitel abgeschlossen. In den ersten 2 Monaten bekam ich keine RG, aber es wurden jeweils Beträge zwischen 65 Eur- 170Eur von meinem KTO abgebucht.
Was ich vor Vertragsabschluß nicht wußte-ich kann mein Gesprächssaldo nicht abhören....das merkte ich erst, als ich eine Handyabbuchung von meinem KTO i.H.v.170Eur bekam...
1. Ist das eigentlich rechtens-meine RG habe ich erst nach 2 1/2 Monaten bekommen..angeblich war die Post schuld....
Jetzt hab ich Festnetz...daher brauch ich gar kein Handy mehr. Ich zahle fast 12Eur nur Grundgebühr und möchte mich jetzt runterstufen lassen auf den Mindestbetrag...Habe aber im zusammenhang mit dem Vertrag ein Handy dazu bekommen...
2. Muß ich das Handy dann zurück geben? Und muß ich für die "umwandlung" des Vertrages etwas bezahlen?
3. Eigentlich will ich keinen Vertrag mehr....gibt es da Möglichkeiten, aus so einem Vertrag vor Ende der LZ rauszukommen?
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"Smile for a better Day...."
Handy Vertrag runterstufen lassen auf den Mindestbetrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Grundsätzlich kann die Zahlung zurückbehalten werden, bis die Rechnung vorliegt.
Wie man aus dem Handyvertrag herauskommt, kommt auf den Vertrag an, ob die Verbraucherbelehrungen darin enthalten sind (wohl anzunehmen).
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""
Vielen Dank Herr RA Gössler:)
Und nochmal ne Frage----
Ich bin mitte Juli umgezogen...Nachsende Antrag läuft für ein halbes Jahr. Es ist bis jetzt auch jede Post angekommen, bis auf meine HandyRG...mal wieder:(, aber abgebucht wurde schon...is ja klar...
Die Rg kam immer so um den 20.ten rum... Mit dem NAchsende Antrag dauert es immer 2-3 Tage bis die Post da ist...jetzt ist aber schon der 06.08. und immer noch nichts...
Hab ich jetzt die Möglichkeit , meinen Vertrag zu kündigen?
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"Smile for a better Day...."
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