Wenn ich einen Handy-Vertrag innerhalb der 14 Tage schriftlich widerrufe per Mail, aber darrauf keine schriftliche Bestätigung erhalte, die Firma mir aber auf Nachfrage telefonisch mitteilte, dass sie den Widerruf erhalten habe. Habe ich dann im Nachinein irgendwas zu verlieren, kann ich in Beweis-Not kommen?
Sollte ich zur Sicherheit per Einschreiben mit Bestätigung kündigen bzw.
widerrufen?
Oder ist dieser Schritt nicht notwendig?
LG
Celyna
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Handy-Vertrag - müssen die den Widerruf nicht schriftlich bestätigen?
25. November 2009
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Frage vom 25. November 2009 | 00:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy-Vertrag - müssen die den Widerruf nicht schriftlich bestätigen?
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#1
Antwort vom 25. November 2009 | 09:39
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
... per Mail ... telefonische Bestätigung ...
noch unsicherer geht es nimmer!
Wenn der Vertrag dem FERNabsatz-Widerrufsrecht unterliegt, dann musst du den fristgerechten Zugang des Widerrufes nachweisen. Das geht mit Bezug auf ein Telefonat überhaupt nicht. Ja - das kann zur Beweis-Not führen.
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