Handy geklaut und viel telefoniert

15. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
franky2164
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy geklaut und viel telefoniert

Hallo!
Mir ist im Urlaub in Indonesien mein Handy (ausgeschaltet) geklaut worden. Ich habe das leider zwei Wochen lang nicht gemerkt, da ich das Handy nur für den Notfall dabei hatte und es im Koffer wähnte. Als ich jetzt, wieder zu Hause, den Diebstahl bemerkte und die Karte sperren und eine neue beantragen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass die Karte schon automatisch gesperrt worden wäre, da jmd. für ca. 2000€ telefoniert habe. Ich sehe jetzt allerdings nicht ein, den Betrag zu bezahlen, da ein PIN-Code eingerichtet war und ich somit ja alle mir zur Verfügung gestellten Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe. Im Internet werden z.B. meist nur noch Passwörter als sicher eingestuft, die aus mind. 8 Zeichen bestehen, darunter Ziffern, Großbuchstaben und Kleinbuchstaben, also nicht vergleichbar mit einer 4stelligen PIN. Außerdem, wenn schon nach 2000 € sicherheitshalber gesperrt wurde, beweist dies ja, dass es eine Kontrolle gibt. Hätte die dann nicht schon viel früher greifen müssen (z.b. 500€ bei ca. 50-60€ normalem Rechnungsumfang)?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Franky2164,


normalerweise ist Ihr Mobilfunkanbieter m.E. in keiner Weise verpflichtet, Ihren Anschluß auch bei auflaufenden Kosten in dieser Höhe überhaupt zu sperren.

Der im Hintergrund laufende Mechanismus ist 'nur' ein Entgegenkommen, um den Kunden gegen hohe Kosten und in der Folge das Mobilfunkunternehmen gegen mögliche hohe Forderungsausfälle abzusichern.

Im Zweifelsfall müßten Sie beweisen, daß das Handy tatsächlich nicht angeschaltet war (was schwierig werden dürfte) und Sie außerdem zusätzlich entsprechende Vorkehrungen gegen unberechtigte Nutzung getroffen haben (z.B. durch Einschließen im Hotelsafe o.ä.).

Die vierstellige PIN entspricht sicherlich nicht in vollem Umfang den an Internet-Kennwörter gestellten Sicherheitsanforderungen, so weit gebe ich Ihnen Recht.

Da jedoch die SIM-Karten so programmiert sind, daß nach dreimaliger Falscheingabe der PIN das Handy bzw. die SIM-Karte blockiert wird und eine Freischaltung nur durch Eingabe der achtstelligen Super-PIN möglich ist, ist hier ein weiterer Sicherheitsmechanismus hinterlegt, der nicht so leicht zu überwinden ist.

Nach maximal zehnmaliger Falscheingabe der Super-PIN ist die SIM-Karte dann endgültig blockiert und kann nicht mehr entsperrt werden. Einen achtstelligen Code innerhalb dieser zehn Versuche zu 'erraten' und das Handy in der Folge und in dem von Ihnen geschilderten Umfang zu nutzen dürfte fast unmöglich sein.

Eine Aufbewahrung im Koffer ist m.E. zumindest (grob?) fahrlässig, noch dazu, wenn Sie sich zu keinem Zeitpunkt davon überzeugt haben, daß das Handy noch dort liegt, wo Sie es abgelegt haben.

Sie als Vertragspartner des Mobilfunkunternehmens sind in erster Linie haftbar für alle mit der auf Ihren Namen eingetragenen SIM-Karte entstandenen Kosten, auch wenn sich diese nicht (mehr) in Ihrem Besitz befindet.


MfG,

der Ritter

-----------------
"We don't want a solution - we are beginning to like the problem."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Ergänzung zu meinem vorherigen Posting: Bei den meisten Mobilfunkanbietern ist die Haftung für unberechtigte Nutzung durch Dritte auf eine relativ niedrige Summe begrenzt, wenn der Verlust/Diebstahl des Handys/der Karte umgehend gemeldet wird. Dies ist zwar in diesem Fall irrelevant, aber der Vollständigkeit halber...


MfG,

der Ritter

-----------------
"We don't want a solution - we are beginning to like the problem."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.246 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen