Handy nach Abschluß des Vertrages nicht lieferbar?

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
passix
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy nach Abschluß des Vertrages nicht lieferbar?

Ein Endverbraucher bestellt am 24.12.2013 durch die Internetseite des Handygeschäfts ein iPhone 5c mit einem Duo-Vertag (jeweils 4,95€ mtl.) zu einem Kaufpreis von 179€, als Lieferzeit für das Handy war zweite KW 2014 angegeben. Etliche PDF-Unterlagen sowie nötige Dokumentenkopien werden dem Händler per Post verschickt, deren Empfang der Händler am 30.12.2013 per Email erfolgreich bestätigt.
Schon am 02.01.2014 kommt die Auftragsbestätigung per Email an, wobei die Lieferzeit als "lieferbar ab KW 02; Der Artikel ist laut Hersteller in Kürze lieferbar. Kein sofortiger Versand möglich" für das iPhone und für die beiden SIM-Karten als "sofort lieferbar" angegeben wird, der Rechnungsbetrag wird angegeben und man wird auch zur Zahlung aufgefordert "Bitte zahlen Sie den Gesamtbetrag auf folgendes Konto ein".
Da sich während der zweiten KW 2014 der Lieferstatus nicht geändert hat, überweist der Endverbraucher den Betrag doch nicht und setzt sich mit dem Händler tel. in Verbindung. Der Händler teilt mit, dass das iPhone 5c gar nicht mehr lieferbar ist, da dem Händler der entsprechende Lieferant abgesprungen sei, der Händler unterbreitet nun drei Alternativen:
- ein iPhone 5s mit einer Zuzahlung von 419€
- man erhält eine Auszahlung von ca. 160€
- man tritt vom Vertrag zurück.

Trotz allen Alternativen möchte der Endverbraucher das bestellte iPhone 5c zu den ursprünglichen Konditionen und weiß nicht, ob er hier auf die Erfüllung der ursprünglich vereinbarten Konditionen (iPhone 5c samt zwei Simkarten) bestehen darf oder sogar einfach das iPhone 5c beim Apple kaufen darf und dann die entstandene Preisdifferenz vom Internethändler einfordern (Kaufpreis bei Apple minus 179€ Zuzahlung) darf.
Wie sollte man hier am besten vorgehen? Für euerer Meinungen bedanke ich mich im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Natürlich darf er auf Erfüllung bestehen. Wenn etwas lieferbar ist und ein Lieferdatum angegeben ist, das dann platzt, ist das das Risiko des Händlers, nicht das des Kunden.

Die einfachste Variante ist es, einfach den Vertrag zu widerrufen und auch nichts zu zahlen.

Ob man die Preisdifferenz fordern darf. Ich würde es vielleicht mal probieren. vermutlich wird der Händler ablehnen und es ist die Frage, ob man sich den Ärger dann aufhalsen will. Auch könnte man über Kleingedrucktes stolpern (Voraussichtlich lieferbar, vorbehaltlich usw.)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Da du als Kunde aktiv werden musst(notfalls Klage), ist das Risiko größer als der Lustgewinn. Ich würde widerrufen und die Sache ist erledigt.

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Duo-Vertag (jeweils 4,95€ mtl.)


Jede Wette, dass der Vertrag schon besteht (Haendler hat die Provision kassiert) und bald Abbuchungen erfolgen werden.

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" "

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Das müssen die zwei dann aber unter sich ausmachen und man bucht einfach zurück. Vorausgesetzt natürlich, man hat den Widerruf rechtzeitig erklärt.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Der Kaufvertrag wäre vermutlich mit Zahlung "Bitte zahlen Sie den Gesamtbetrag auf folgendes Konto ein" zustandegekommen. Ich bezweifle, das man weitergehende Forderungen durchsetzen kann.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Selbst wenn: Ein Kaufvertrag, der nicht erfüllt werden, wird rückabgewickelt. Das wurde eindeutig erklärt. Nun abzubuchen wäre aus Sicht des Händlers auf eigene Gefahr. Man muss sich auch nicht betüdeln lassen und 4 mal mit Nachdruck den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Händler versucht sich auch nicht an Nacherfüllung, sondern schickt ein völlig neues Angebot. IMHO muss man darauf nicht mal reagieren.

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