Handy Vertrag für eine Bekannte unterschrieben

27. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Michael1900
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Vertrag für eine Bekannte unterschrieben

hallo ich zahle grad an einem handy vertrag ab ca.2900€
die ich selber nicht verursacht habe.
habe ein vertag für eine bekannte unterschrieben,
halt mit einzugsermächtigung und vertragsunterschrift
wobei ich nur für denn vertrag unterschrieben hatte
und mit ihr abgesprochen hatte das sie ihre kontonummer einträgt und unterschreibt
was auch so gemacht wurde .
naja so 4 monate denn kam die erste mahnung, und da war es auch schon zu spät.
nun ist der vertrag schon na klar zwangsgekündigt und es läuft über ein inkasso .
nun meine frage hab ich eine chance mit einem anwalt oder rechtschutz versicherung
dagegen anzugehen also das ich mir das geld von der bekantin zurück holen kann wenn nötig gerichtlich oder hab ich keine chance das ich dagegen was machen kann

danke für eventuelle antworten

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Hallo Michael,

ich sehe da leider keine Chancen, das GEld zurück zu bekommen. Du bist Vertragspartner des Netzbetreibers und damit auch der einzige Schuldner. Egal, wessen Konto im Vertrag eingetragen ist.

Wahrscheinlich haben die Abbuchungen von ihrem Konto (irgendwann) nicht mehr funktioniert, und so wenden die sich natürlich (ausschließlich) an Dich.

Ich fürchte, das wird Lehrgeld für Dich.

P.S. Wie kann man fast 3000 Euro vertelefonieren?

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Sehe hier auch wenig Chancen, es sei denn du hast mit deiner Bekannten eine schriftliche Abmachung, was wohl aber nicht der Fall sein wird.

Sowas macht man auch nicht.

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#3
 Von 
Michael1900
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

na denke mal war auch eine gewisse absicht dahinter
0100 nummern nehm ich mal an dating lines oder sowas

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Also Moment mal. Micha fragt hier ja nicht, ob er an den Mobilfunkprovider bezahlen muss. Dass er da nicht drum herum kommt, scheint ihm klar zu sein. Er fragt hier nach den Chancen, sich die Kohle von der Bekannten zurueck zu holen. Und da sieht die Sache doch schon ganz anders aus. Vorausgesetzt natuerlich, die Dame kann ueberhaupt bezahlen.

Wir haben hier zwar einen Mobilfunkvertrag auf Michas Namen, genutzt wurde der aber von der Bekannten. Das duerfte sich im Betsreitensfall wahrscheinlich auch beweisen lassen. Weiterhin wurde hier von der Dame anscheinend sogar eine Einzugsermaechtigung zur Begleichung der Rechnungen erteilt. Viel klarer kann man eigentlich kaum nachweisen, dass hier eine Absprache dagingehend getroffen wurde, wer die Rechnungen zu bezahlen hat.

Ein Anwalt sollte hier eigentlich keine besonders grossen Schwierigkeiten damit haben, Michas Forderumgen bei der Dame geltend zu machen. Ob er die dann aber auch realisieren kann, haengt natuerlich davon ab, ob die ueberhaupt bezahlen kann. Heute oder irgendwann innerhalb der naechsten 30 Jahre.

Gruss
CAM

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#5
 Von 
Michael1900
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke cam frage da anwälte ja nicht grad billig sind hab ich gleich eine passende frage wenn ich nun eine rechtschutz versicherung abschliesen würde würden die die kosten übernehmen beziehungsweise diesen fall ?

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, die RS-Versicherung würde nicht bezahlen, da der Auslöser für den Rechtsstreit bereits vor Abschluss der Versicherung bestand.

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#7
 Von 
Michael1900
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke schön

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#8
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ CAM

Du liegst da natürlich schon richtig. Allerdings wurde der Vertrag auf seinen Namen geschlossen und ihre Kontodaten standen drin.

Natürlich liegt es nahe, dass sie die kosten tragen sollte. Ebenso könnte man aber auch argumentieren, sie wollte für ihn bezahlen (aus welchem Grund auch immer).

Ganz so einfach, ist es dann doch nicht.

-- Editiert von kleinerjurist am 01.03.2007 12:29:41

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#9
 Von 
Michael1900
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hm na ja also wenn ich wüsste, ob es sich lohnen würde denn würde ich es probieren mit einem anwalt. Aber wenn ich denn noch mehr bezahlen muss für denn anwalt sag mal 2000 euro noch oben drauf (hab auch nicht die ahnung was es kostet) um 2900 euro rauszubekommen
und es sich nicht renntiert denn ist es auch egall
aber es ärgert mich so das ich nachts NICHT EINSCHLAFEN KANN :bang:

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#10
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Natürlich liegt es nahe, dass sie die kosten tragen sollte. Ebenso könnte man aber auch argumentieren, sie wollte für ihn bezahlen (aus welchem Grund auch immer).


Waere eine derartige Vereinbarung dann weniger wirksam?

Gruss
CAM



-- Editiert von CAM am 02.03.2007 01:49:27

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#11
 Von 
Michael1900
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

an wen war die letzte frage
?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

An den Zitierten (KleinerJurist) und natuerlich auch an die Allgemeinheit.

Gruss
CAM

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