Handyanbieter erhebt zusätzliche Kosten im Ausland

29. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ferdi_dachs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyanbieter erhebt zusätzliche Kosten im Ausland

Hallo zusammen folgende Situation,

X hat einen Handyvertrag mit Vertragsprovider V.
X befindet sich im außereuropäischen Ausland. Daher schaltet X an seinem Mobiltelefon mobile Daten, sowie Roaming anhand der „Menübar" aus.
Nach dem Abrechnungszeitraum muss X feststellen, dass ihm dennoch mehr als 50€ für mobile Internetnutzung berechnet wurden! Dabei hat X doch extra nur kostenfreie W-Lan Netzwerke verwendet.

Nach Rücksprache mit der Hotline von V ergab sich, dass trotz ausgeschalteter mobiler Daten, Applikationen trotzdem eine Internetverbindung aufbauen können. Dies geschieht dann im Hintergrund mehrmals täglich zu je 1€/50KB. Die Dauer der Verbindung ist dann jeweils ca. 2 sek. Klar, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber muss X als durchschnittlicher Nutzer davon ausgehen, dass seine Maßnahmen nicht hinreichend sind um Zusatzkosten zu vermeiden?
Ob die technischen Hintergründe so wirklich zutreffen, wird X noch genauer klären. Vielleicht wurde ihm seitens der Hotline auch nur ein Bären aufgebunden.
Ist X also zur Zahlung der Zusatzkosten verpflichtet?

Weiterhin hat X in dem Vertrag ein Paket enthalten, ein Reisepaket. Dies besagt sinngemäß: sobald sie im Ausland sind und Minuten/SMS/MB nutzen, wird automatisch ein Paket gebucht, welches 8€/Tag kostet und x/y/z Freieinheiten beinhaltet. Die Höhe der Freieinheiten ist weitaus höher, als die einzeln abgerechneten Datenmengen (oben).
Dieses Paket wurde während der Reise 3x per SMS so angekündigt.
Dieses Paket wurde aber eben gerade nicht gebucht, mit der Begründung, dass X ja das mobile Internet ausgeschaltet habe! Gleiche, nicht aktiv eingeforderte, Leistung, andere Kosten.

Zumindest aus weltlicher Sicht ist diese Situation für X sehr unbefriedigend und nicht nachvollziehbar. Jetzt würde X gerne noch eine rechtliche Einschätzungstendenz haben:
1) ist X zur Zahlung der Datenmengen verpflichtet? Kann er nicht davon ausgehen, dass "Internet aus" auch ebendieses bedeutet?
Falls es in dem Zusammenhang relevant ist: die Hardware (Android Telefon) wurde X auch durch V zur Verfügung gestellt
2) hat X Anrecht auf die Abrechnung nach den Bedingungen des Paketes?
V ist da der Meinung: nein, da X ja mobile Internetdaten ausgeschaltet habe?!
3) ist X hier auf Kulanz von V angewiesen?

Ich danke für eure Einschätzungen!


-- Editiert von Moderator am 29.08.2018 13:59

-- Thema wurde verschoben am 29.08.2018 13:59

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nach Rücksprache mit der Hotline von V ergab sich, dass trotz ausgeschalteter mobiler Daten, Applikationen trotzdem eine Internetverbindung aufbauen können. Dies geschieht dann im Hintergrund mehrmals täglich zu je 1€/50KB. Die Dauer der Verbindung ist dann jeweils ca. 2 sek. https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/08651/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Ferdi_dachs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nach Rücksprache mit der Hotline von V ergab sich, dass trotz ausgeschalteter mobiler Daten, Applikationen trotzdem eine Internetverbindung aufbauen können. Dies geschieht dann im Hintergrund mehrmals täglich zu je 1€/50KB. Die Dauer der Verbindung ist dann jeweils ca. 2 sek. https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/08651/


Danke für die schnelle Antwort. Auf die Problematik ist X auch schon gestoßen. Zumindest laut diverser Zeitungsartikel aus 16/17 hätte V dieser Problematik den Garaus gemacht.

Bliebe also nur der erneute Hinweis auf die Problematik und damit Schiene 3)?

Eine rechtliche Grundlage oder konnte X während seiner eigenen Anstrengungen jedenfalls nicht herauslesen.

X wäre im übrigen Rechtschutzversichert. Da gälte es dann abzuwägen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun, wenn es der Anbieter ist, den ich vermute, dann kann die Technik angeblich erkennen, ob der Kunden den Traffic verursacht oder nicht: https://www.onlinekosten.de/news/geister-roaming-in-lte-netzen-das-sagen-die-netzbetreiber_209661.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Ferdi_dachs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun, wenn es der Anbieter ist, den ich vermute, dann kann die Technik angeblich erkennen, ob der Kunden den Traffic verursacht oder nicht: https://www.onlinekosten.de/news/geister-roaming-in-lte-netzen-das-sagen-die-netzbetreiber_209661.html


Dann wird X es wohl nochmals bei Vs Hotline versuchen und explizit das Thema ansprechen. Danke schonmal

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Ferdi_dachs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Ferdi_dachs):

Dann wird X es wohl nochmals bei Vs Hotline versuchen und explizit das Thema ansprechen.


Nicht sprechen, sondern nachweisbar SCHREIBEN(=reklamieren)!
Geisterroaming sollte längst unter Kontrolle sein. Die Einstellung "kein Roaming" wird leider umgangen, was aber dem Handy-Anbieter anzulasten ist.

Auf das besagte Paket würde ich nicht eingehen um nicht dessen Kosten tragen zu müssen.

PS: zukünftig lieber Flugmodus und dann nur WLAN einschalten!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
Ferdi_dachs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Zitat (von Ferdi_dachs):

Dann wird X es wohl nochmals bei Vs Hotline versuchen und explizit das Thema ansprechen.


Nicht sprechen, sondern nachweisbar SCHREIBEN(=reklamieren)!
Geisterroaming sollte längst unter Kontrolle sein. Die Einstellung "kein Roaming" wird leider umgangen, was aber dem Handy-Anbieter anzulasten ist.

Auf das besagte Paket würde ich nicht eingehen um nicht dessen Kosten tragen zu müssen.

PS: zukünftig lieber Flugmodus und dann nur WLAN einschalten!


Schreiben werde ich es dann noch zusätzlich.

Auf das Paket wäre ich nur eingegangen, wenn ich die Kosten zweifelsohne zu tragen hätte. Der allgemeine Tenor scheint ja "unberechtigte Forderung" zu sein.

Der Flugmodus Tipp ist zwar technisch vielleicht wasserdicht (wer weiß, ob der nicht auch umgangen werden kann), ich würde aber gerne dann doch per Sprach- und SMS Verbindung erreichbar bleiben. Zumal ich in einem Land unterwegs war, wo doch theoretisch geringere Sicherheitsstandards vorherrschen und man ggf. unverzüglichl einen "Hilferuf" absetzen sollen könnte.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

LTE aktivieren ist schon mal der 1. Schritt um Nebeneffekte zu vermeiden. Dann kann man mit absichtlichem Verstellen des APN zusätzlich zum Datenverkehr&Roaming abschalten einiges bewirken.

Besser aber Roaming-SIM (Prepaid) verwenden! Kostenschutz und bessere Notfalleigenschaften.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
LTE aktivieren ist schon mal der 1. Schritt um Nebeneffekte zu vermeiden.
Fast richtig :devil:

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

ohje, natürlich LTE DE-aktivieren :crazy:
LTE führt im Ausland sowieso eher zu Problemen als das es nützt.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
LTE führt im Ausland sowieso eher zu Problemen als das es nützt.


So stehenlassen möchte ich das aber nicht.
Den passender Tarif natürlich vorausgesetzt, ist LTE weiten Teilen des europäischen Auslands weitaus flächendeckender und auch in voller Leistung nutzbar, als es in vielen Teilen Deutschlands der Fall ist.....

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#13
 Von 
Ferdi_dachs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich wäre LTE deaktivieren eine Option. Jetzt wo X es weiß, kann X es zukünftig auch abschalten. In Teilen des europäischen Auslands wäre das ganze (zumindest in diesem Fall) kein Problem. Soweit mir bekannt, kann X den Vertrag uneingeschränkt nutzen.

Aber nun liegt das Kind halt im Brunnen. Da wäre es interessant, ob es nebst Kulanz oder der "gängigen Praxis der Provider" eine Rechtsgrundlage gibt. Also ob gilt: "Ja, X muss bezahlen, da die Verbindung zweifelsohne von Xs Gerät ausging" oder eben "Nein X muss nicht zahlen, da er keine Verbindung aktiv eingewählt hat".

Der Provider schaltet scheinbar leider auf Stur.

Wäre es sinnvoll den Lastschriftbetrag zurückzuweisen und gleichzeitig den unstrittigen Betrag zu überweisen, oder sollte man eher die Abbuchung geschehen lassen und warten, was die schriftliche Beschwerde ergibt? Zum Sicheren Entzug des Lastschriftmandates fehlt leider die nötige Zeit. Soweit X weiß muss das per Brief erfolgen, damit es rechtlich einwandfrei gilt.

Was sollte X in den Brief schreiben?
Also "Anfechtung der Rechnung", "Bitte um Rückerstattung", "Forderung der Rechnungskorrektur", ....?

-- Editiert von Ferdi_dachs am 30.08.2018 15:36

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Rechnungsreklamation

... hiermit entziehe ich die Einzugsberechtigung bis zur Klärung ...

Zuerst würde ich eine Frist von 2-3 Wochen setzen und erst nach 6 Wochen ohne positive Antwort zurückbuchen+korrekten Betrag überweisen.
Das sollte reichen und für die BNetzA ist damit auch genügend Zeit.


-- Editiert von Mr.Cool am 30.08.2018 17:45

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