Handyrechnungverweigerung

5. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go522832-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyrechnungverweigerung

Hallo Forum,

ich gab ein sehr neues Handy in einem privaten Handyshop ab,mit der Bitte eines Kostenvoranschlages.Weil ich nicht wusste,wieweit und wo mein Handy war,verlangte ich es zurück. Nun möchte ich die Rechnung einsehen,und der Verkäufer verweigert mir das.Heute gab ich einen Brief für die Geschäftsstelle des Handyshop ab und übergab persönlich eine schriftliche Aufforderung einer Rechnung ab,bei dem Verkäufer vom Handyshop. Er sagte nur,"Ich leite es weiter,aber eine Rechnung werden sie nicht zu sehen bekommen ".In Kaufland kriegen sie ja auch keine Rechnung". Was sagt Ihr dazu?? Danke schonmal.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von go522832-32):
mit der Bitte eines Kostenvoranschlages


Für was?
Reparatur / Ankauf?

Zitat (von go522832-32):
Nun möchte ich die Rechnung einsehen


Rechnung für was?

Zitat (von go522832-32):
.In Kaufland kriegen sie ja auch keine Rechnung


Ne aber einen Kassenbeleg = Quittung

Zitat (von go522832-32):
Was sagt Ihr dazu??


Vollkommen mangelhafte Fallbeschreibung.
Verständlich wohl nur für Leute, die mit dir im privaten Handyshop waren.

p.s.
Was soll ein privater Handyshop sein?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Sofern eine Rechnung nicht vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist, haz man schlicht keinen Anspruch darauf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

S

Zitat (von go522832-32):
Nun möchte ich die Rechnung einsehen

ollte es sich um Belege der Handybude handeln, also Rechnungen die an die Bude gestellt und von denen bezahlt wurde, so hast du keinen Anspruch darauf.

Zitat (von go522832-32):
Was sagt Ihr dazu?
Du hast kein Anspruch auf eine Rechnung, jedoch aber auf eine Quittung. § 368 BGB

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von go522832-32):
Weil ich nicht wusste,wieweit und wo mein Handy war,verlangte ich es zurück

Unrepariert?
Zitat (von go522832-32):
Nun möchte ich die Rechnung einsehen,

Was für eine Rechnung?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go522832-32):
ich gab ein sehr neues Handy in einem privaten Handyshop ab,mit der Bitte eines Kostenvoranschlages.
Warum abgegeben? Kostenvoranschlag wofür?

Zitat (von go522832-32):
Weil ich nicht wusste,wieweit und wo mein Handy war,verlangte ich es zurück.
Unverständlich. Wo das Handy war? Wohl beim Handyshop?

Zitat (von go522832-32):
Nun möchte ich die Rechnung einsehen,und der Verkäufer verweigert mir das.
Rechnung? Welche Rechnung? Wofür?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.989 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen