Handyshop - Reparatur ohne Auftrag

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
sugge
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyshop - Reparatur ohne Auftrag

Hallo zusammen,

bei meinem iPhone ging der Akku nicht mehr laden.
Habe es am Freitag zum Handyshop gebracht und einen Auftrag zur Diagnose für 39€ unterschrieben.
Heute wollte ich es nun abholen, da meinte der Besitzer er hat es gleich repariert und den Akku ausgetauscht - Kosten 200€.
O-Ton "...hab es gleich gemacht, damit ich es nicht zweimal aufmachen muss..."
Da ich mein Handy nur bei Bezahlung bekomme, habe ich es bezahlt.
Frage: Ist das zulässig ihne Auftrag und Rücksprache?

Zu hause habe ich nun festgestellt, dass das laden immer noch nicht funktioniert. Der neue Akku ist leer und lässt sich auch nicht mehr laden.
Frage: Habe ich bei der Reparatur Anspruch auf "Erfolg" bzw. Nachbesserung?

Danke und Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Frage: Ist das zulässig ihne Auftrag und Rücksprache?


Zulässig? Vielleicht. Bezahlen musst du es ohne konkreten Auftrag aber definitiv nicht.

Zitat:
Frage: Habe ich bei der Reparatur Anspruch auf "Erfolg" bzw. Nachbesserung?


Ja, hast du grundsätzlich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von sugge):
Frage: Ist das zulässig ihne Auftrag und Rücksprache?

Nein, ist es nicht.
Weder die Reparatur noch die Nötigung zur Bezahlung.

Da man aber nun vorbehaltlos bezahlt hat, könnte das als nachträgliche Zustimmung gewertet werden.

Eigentlich hätte man ihn nachweislich zur Herausgabe im Ursprungszustand auffordern müssen und notfalls verklagen müssen.



Zitat (von sugge):
Habe ich bei der Reparatur Anspruch auf "Erfolg" bzw. Nachbesserung?

Ja, hat man.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sugge
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

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