Hallo zusammen,
bei meinem iPhone ging der Akku nicht mehr laden.
Habe es am Freitag zum Handyshop gebracht und einen Auftrag zur Diagnose für 39€ unterschrieben.
Heute wollte ich es nun abholen, da meinte der Besitzer er hat es gleich repariert und den Akku ausgetauscht - Kosten 200€.
O-Ton "...hab es gleich gemacht, damit ich es nicht zweimal aufmachen muss..."
Da ich mein Handy nur bei Bezahlung bekomme, habe ich es bezahlt.
Frage: Ist das zulässig ihne Auftrag und Rücksprache?
Zu hause habe ich nun festgestellt, dass das laden immer noch nicht funktioniert. Der neue Akku ist leer und lässt sich auch nicht mehr laden.
Frage: Habe ich bei der Reparatur Anspruch auf "Erfolg" bzw. Nachbesserung?
Danke und Viele Grüße
Handyshop - Reparatur ohne Auftrag
20. Februar 2017
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Frage vom 20. Februar 2017 | 22:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyshop - Reparatur ohne Auftrag
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#1
Antwort vom 21. Februar 2017 | 11:14
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Frage: Ist das zulässig ihne Auftrag und Rücksprache?
Zulässig? Vielleicht. Bezahlen musst du es ohne konkreten Auftrag aber definitiv nicht.
Zitat:Frage: Habe ich bei der Reparatur Anspruch auf "Erfolg" bzw. Nachbesserung?
Ja, hast du grundsätzlich.
#2
Antwort vom 21. Februar 2017 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119443 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatFrage: Ist das zulässig ihne Auftrag und Rücksprache? :
Nein, ist es nicht.
Weder die Reparatur noch die Nötigung zur Bezahlung.
Da man aber nun vorbehaltlos bezahlt hat, könnte das als nachträgliche Zustimmung gewertet werden.
Eigentlich hätte man ihn nachweislich zur Herausgabe im Ursprungszustand auffordern müssen und notfalls verklagen müssen.
ZitatHabe ich bei der Reparatur Anspruch auf "Erfolg" bzw. Nachbesserung? :
Ja, hat man.
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#3
Antwort vom 21. Februar 2017 | 22:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
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