Handyverträge und keine Reaktion

3. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
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Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)
Handyverträge und keine Reaktion

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe ein paar Handyverträge abgeschlossen die auf 0€ laufen. Sprich ich zahle eine Grundgebühr bekomme diese aber einen Monat später wieder ersetzt. Das Problem ist jetzt es war genau ausgerechnet auf +-0. Jetzt kamen dadurch das scheinbar manche Provider statt immer am selben Tag abbuchen und manchmal somit das Geld weg ist vor der nächsten Erstattung, sowieo durch einen Fehler der Bank mit erhöhten Kontogebühren Probleme auf. Um dem vorzubeugen habe ich sofort an The Phonehouse geschrieben und um eine gemeinsame Lösung gebeten. Darauf kam leider keine Antwort. Jetzt versuche ich seit ca. 2 Monaten deren Einzugsermächtigung zu widerufen um Rechnungen dann zu Zahlen wenn die Erstattung auch angekommen ist. Jedoch wird auf absolut keine Mail sowie auf einen Brief nicht reagiert und einfach weiter abgebucht wodurch jetzt Rückbuchungen verursacht wurden wodurch mir wiederum 20€ von The Phonehouse jedes mal extra in Rechnung gestellt werden. Ich habe weiterhin versucht mit The Phonehouse Kontakt aufzunehmen leider kommt einfach keine Reaktion mehr, stattdessen kam eine Letzte Mahnung (die zweite erst) mit einer Fristsetzung die (wenn man das Wochenende dazwischen abzieht) grade mal 4 Werktage zeit gibt um das Geld + alle möglichen Gebühren zu überweisen. Desweiteren wird direkt mit Inkasso gerichtlichem Mahnverfahren und Schufa-Eintrag gedroht. Aber auf meine schreiben wurde noch immer nicht reagiert. Desweiteren wurde im Kontaktformular über meinen Online-Login die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gesperrt. Ich kann ihnen also nichtmal weiterhin über das dafür vorgesehene Formular schreiben. Zur zeit habe ich dieses Geld einfach nicht und die Gebühren etc kann ich mir erst recht nicht leisten.

Was hab ich jetzt zu befürchten bzw. was soll ich tun um auf der sicheren Seite zu sein? Oder an welche Stellen kann man sich wenden ohne weitere Kosten zu verursachen. Hat jemand nen Tipp?

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24 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du scheinst gerade auf den finanziellen Kollaps zuzulaufen und das aus eigener Schuld. Provider stellen ihre Rechnung grundsätzlich bei Fälligkeit und ziehen entsprechend ein. Das ist auch völlig normal. Du kannst dem Provider auch nicht nach eigenem Belieben das Geld per Überweisung zuteilen. Auch bei Rechnung (sofern überhaupt angeboten) wird das Geld binnen kurzer Zeit fällig.

Du hast wiederum eine separate Vereinbarung mit einer anderen Partei, die eine Vergütung auszahlt. Du kannst kaum eine Abstimmung zwischen Provider und Händler wegen dem Zahlungstermin und Abbuchung/Auszahlung erwarten.
Und eine Wunderwaffe für eine unmögliche Situation habe ich leider nicht!
Sieh zu das du die Lücke zwischen Abbuchung und Gutschrift geschlossen bekommst, sonst droht Sperre beim Provider mit sofortiger Forderung aller Gebühren für die gesamte Vertragslaufzeit. Wenn du bei mehreren Karten Sperre bekommst, wird sich das nicht positiv auf Kreditwürdigkeit usw. auswirken.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, super.. das Problem war aber ja nur das Kurzfristig kein Geld da war, hätte der Provider auf meine schreiben reagiert (und ich habe das recht dazu) und meine Einzugsermächtigung so wie ich es wollte widerrufen wäre es kein Problem gewesne. Andere Provider akzeptieren bei solchen Forderungen auch Ratenzahlungen oder regaieren zumindest auf schreiben. Aber trotz wiederufener Einzugsermächtigung weiter abbuchen und für fehlgeschlagene Abbuchungen noch gebühren kassieren ist garantiert nicht rechtens!!! Zudem kam noch dazu das Vodafone plötzlich für 2 Monate auf einmal abgebucht hat und die Beträge plötzlich zu ganz anderen Zeiten abgebucht werden. Ich kann das nicht verstehn denn normalerweise ist das automatisiert und erfolgt allein deshalb schon immer ca zur gleichen Zeit oder fest alle 30 Tage oder so. Ich hab etwas recherchiert und es kommt mir fast so vor als würde The Phonehouse auf solche kleinen Fehler warten um dann die kleinen Beträge durch sofortige Inkassoknüppel mal ebend durch weiter ekosten zu verzehnfachen! Ich mein wie machen macnhe 200000€ Schulden bevor der Gerichtsvollzieher kommt und nen Schufa Eintrag gemacht wird und hier wirds schon bei kleinstbeträgen gedroht. Das habe ich noch nicht über einen anderen Provider gelesen bisher und die Reagieren auch komplett anders auf E-Mails bzw beantworten diese wenigstens und Briefe erst recht! Ich mein das hier überhaupt keine Reaktion kommt sondern nur Drohungen zeigt doch irgendwo das da was nicht ganz koscher ist.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Antwort zu deiner Frage steckt in den AGB. Manche Anbieter verlangen Einzugsermächtigung als einzigste Zahlungsart. Und Phonehouse oder Getmobile haben ja auch einen bestimmten Ruf ...

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Naja gut, AGB hin oder her... nur weil etwas in der AGB steht muss es noch nicht rechtens sein. Ich meine im Vertrag steht ich habe das Recht die Einzugsermächtigung JEDERZEIT zu widerrufen. Genau dies versuche ich seit 2 Monaten ohne jede Reaktion und es wird trotzdem abgebucht. Es kann nicht sein das ich dann die Kosten für Rückbuchungen tragen muss. Das ich die Vertragskosten zahlen muss ist mir klar. Aber haben was kann ich gegen die ganzen Gebühren machen die dadurch entstehen das The Phonehouse nicht auf meine Mail's/Briefe reagiert? Dürfen die ernsthaft trotz des widerrufs abbuchen und Schufaeintrag machen sowie Fristen setzen die so kurz sind das selbst eine sofortige Überweisung nicht rechtzeitig ankommt da der normale Bankweg länger ist als die Frist? Dann könnten die auch gleich schreiben überweisen sie den Betrag bitte zu Gestern ansonsten wird er verdoppelt. Das kann doch nicht sein!

An wen kann man sich denn da wenden um Hilfe zu bekommen OHNE weitere Kosten?

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#5
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

-Naja gut, AGB hin oder her... nur weil etwas in der AGB steht muss es noch nicht rechtens sein

Rechtens hin, Rechtens her! Du hast mit deiner Unterschrift die AGB zugestimmt und bist daher mit dem Geschäftsgebahren einverstanden.

-im Vertrag steht ich habe das Recht die Einzugsermächtigung JEDERZEIT zu widerrufen

wie bei vielen Anbietern, ist dies Tarifabhängig! Die AGB, gelten allgemein!

- Aber haben was kann ich gegen die ganzen Gebühren machen die dadurch entstehen

für Kontodeckung sorgen, das abgezogen werden kann! Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst :-)

- Dürfen die ernsthaft trotz des widerrufs abbuchen und Schufaeintrag machen sowie Fristen setzen die so kurz sind das selbst eine sofortige Überweisung nicht rechtzeitig ankommt da der normale Bankweg länger ist als die Frist?

einfachen Antwort! Ja, dürfen die!

- An wen kann man sich denn da wenden um Hilfe zu bekommen OHNE weitere Kosten?

Schuldnerberatung!

Ergo: Erst überlegen was man abschließt und ob man es sich leisten kann! Auch wenn du davon ausgehst +-0 für dich! Solche Angebote funktionieren in der Regel nie problemlos und Zahlungen werden in der Regel erstmal von dir belastet und durch eine Aktion wieder auf dein Konto erstattet. Aber davon ausgehen, ich schließe jetzt mal ebenso, ohne es mir leisten zu können 3 Vertäge ab und bekomme vielleicht irgendeine sinnfreie Prämie dazu, klappt in den seltensten Fällen. Und falls du es noch weißt, wenn du die Vertäge bei TPH kündigst, wird dir auch nochmal ein Kartenpfand von ca. 26 Euro pro Karte in Rechnung gestellt, die du erst nach Einsenden der SIM zurück erhälst, also sorge schon mal für Deckung auf deinem Konto.

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#6
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

ICH HABE DAS RECHT! die Einzugsermächtigung JEDERZEIT zu kündigen. Die können das doch nicht einfach ignorieren und mir statt ner Rechnung weiter Geld abziehn und Mahnungen schicken? Das ganze lief 1 Jahr ohne Probleme... Das Konto war ja für den "normalen" Betrag immer Gedeckt... Das kam nur alles durcheinander weil auf einmal alle meinen an ganz anderen Tagen abzubuchen oder mal gar nicht und dann doppelt und meine Bank obwohl Onlinebanking kostenlos ist mir einfach Kontoführungsgebühren abzieht. Wo ich dann hin war und mir gesagt wurde ich bekomm sie wieder und dann wieder abgebucht wurde und man mir jetzt sagt rückwirkend kann man das nicht mehr ändern... Tja super!

Aber was gibt The Phonehouse das Recht dazu trotz dem was im Vertrag steht sowieso immer so ist mir das Recht zu nehmen die Einzugsermächtigung zu kündigen und auf gar nichts mehr zu reagieren? Es ist doch nicht meine Schuld wenn ich von meiem Recht gebrauch mache die Einzugsermächtigung zu kündigen und die dann trotzdem abbuchen und ich weil ich die Einzugsermächtigung gekündigt habe das Geld zurück gebucht wird.

Ich könnte verstehn wenn The Phonehouse den Einzug als einzige Zahlungsmethode ansieht und dann den Vertrag kündigt wegen fehlender Einzugsermächtigung. Aber das tun sie nicht... sie ignorieren meinen widerruf und ziehen einfach weiter ab!

Wenn das und Zahlungsfristen von 3 Werktagen völlig rechtens ist... dann versteh ich die welt nicht mehr. Ich bin keiner von denen die einfachjeden kack glauben und Verträge abschließen um Prämien zu kassieren und es sich dann nicht leisten können. Ich hab alles genau nachgerechnet und durchgelesen!

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keep cool!
Nach deiner Angabe geht auch Überweisung. Gut! Dann schreib denen einen Brief und sende den per Einschreiben dahin. Es gibt manche Vorgänge, die erfordern die Schriftform. Egal wie es ausgeht -melde dich mal mit dem Ergebnis.

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#8
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Hmm, sorry mir scheint du liest nicht ganz was ich schreibe. Auf jeglichen Schriftverkehr von mir kommt absolut null reaktion. Die Fristen die gesetzt werden sind sowieso unmöglich einzuhalten und die scheinen es so zu wollen. Hab schon viel gelesen und oft gelesen das The Phonehouse das absichtlich macht. Fragt man nach einer Lösung die für beide akzeptabel ist und bittet um Rechnung o.Ä. gibts ne Mahnung und Inkassodrohung statt Anttwort aufs schreiben. Man kann denen schreiben was man will die lesen das anscheinend gar nicht. Und die Fristen die die verlangen sind unrealistisch. Naja ich habe mich jetzt entschieden vorerst gar nichts mehr an diese zu zahlen , denn wer ohne Erlaubnis Geld abbucht ist für mich kriminell. Und wer nächste Woche mal zur Verbraucherzentrale gehn und dann sehn was sich machen lässt. Wenn sich rausstellt das dies tatsächlich die übliche Praxis bei The Phonehouse ist und die versuchen durch sowas Leute abzuzocken wie es zur Zeit den anschein macht und auch in vielen Foren schon diskutiert wurde werde ich wohl auch alles dazu in einem Blog veröffentlichen o.Ä. mal schaun wies nu weiter geht.

-- Editiert am 04.04.2009 22:49

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Deiner Aufmerksamkeit ist mein Hinweis auf ein Einschreiben entgangen. Damit kann Phonehouse den Zugang eines Schreibens mit Entzug der Einzugermähtigung nicht mehr abstreiten. Bei Mail, Fax und Normalbrief ist man in der schwächeren Position. Wetten das der Verbraucherschutz das auch rät!

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#10
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, ok. Das werde ich diesen Montag machen, allerdings habe ich ja die 5 Unbeantworteten Mails, sowieo Referenznummern für die automatische Eingangsbestätigung. Sollte das nicht ausreichen? Soweit ich weiß ist die einzige Vorgabe für einen Widerruf, dass dieser schriftlich sein muss, darunter fallen Brief, Fax und auch E-Mail. Die Mails kann ich ebenfalls beweisen aber sicher ist sicher.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

So, ich hab das gesamte nochmal genauer unter die Lupe genommen, sowie mitlerweile ThePhoneHouse dazu gebracht mir zu antworten...

Scheinbar Antworten die erst dann wenn sie kein Geld mehr bekommen oder ihrer Meinung nach nicht genug.

Also hier nochmal die Fakten...

- Anfang des Jahres, hatte ich etwas wenig Geld, bat ThePhoneHouse (TPH) darum eine Lösung zu finden, evtl. später zu zahlen etc.

- Kein Reaktion seitens TPH

- Nach 2 Monaten versuchter Kontaktaufnahme machte mir das einen zu unseriösen Eindruck, jeglicher Schriftverkehr wurde ignoriert.

- Ich widerrief die Einzugsermächtigung schriftlich bei TPH und informierte meine Bank.

- Der Widerruf wurde ignoriert und trotzdem eine Abbuchung durchgeführt

- Die Bank ließ den Betrag selbstverständlich zurückbuchen (Fehlende Einzugsermächtigung sowie keine Deckung da ich auf Rechnung zahlen wollte)

- TPH reagierte mit sofortiger Mahnung über die ausstehenden Kosten + Rückbuchungsgebühr trotz fehlender Einzugsermächtigung, Fristsetzung so kurz, das selbst der "normale" Bankweg bei sofortiger Überweisung zu langsam wäre da die Frist über ein Wochenende verlief. Sofortige Drohung mit Inkasso und Gerichtlichem Mahnverfahren.

- Ich widersprach der Mahnung

- TPH sperrte die SIM-Karten, berechnete eine Mahngebühr sowie 17,95€ pro Vertrag als Sperrgebühr. Diese sollten nächsten Monat geltend gemacht werden

- "Letzte Mahnung", wieder Fristsetzung übers Wochenende und nicht einzuhalten

- Ich stellte den Schriftverkehr auf Einschreiben mit Rückschein um und sicherte vorsichtshalber den Vorangegangenen Schriftverkehr und widerrief NOCHMALS die Einzugsermächtigung und stellteTPH diesen sehr teuren aber ja (da sie alles andere ignorierten) notwendigen Schriftverkehr in Rechnung.

- Ich besprach mich dann mit meiner Bankberaterin die eine Sofortbuchung tätigte über den "normalen" Rechnungsbetrag, Mahngebühren/Rückbuchungsgebühren. rechnete ich ab, da unberechtigt weil Einzug ohne Ermächtigung

- TPH reagierte zum ersten mal auf meinen Schriftverkehr, ich teile ihnen mit, das sie eine Abbuchung ohne EInzugsermächtigung gemacht haben und somit für die Kosten selbst aufkommen müssten und ich weiterhin den "normalen" Rechnungsbetrag wie immer zahlen werde. TPH lehnte außerdem meine Forderung ab.

- Wärend dieser Gespräche kam die nächste Online Rechnung (mit extrem kurzer Frist zur Überweisung) diesmal fast 3x so hoch wie sonst. Rechnungsbetrag + Gebühren + Sperrgebühren + Rücklastschrift etc.

- TPH erließ dann die Sperrgebühren, schließlich waren sie eh ungerechtfertig

- Jetzt forderte TPH per Mail immer noch Gebühren + Rücklastschriftkosten

- Seit einem Monat nun wechselnder Mailverkehr, ich habe TPH klar gemacht, das die Forderung nicht gerechtfertigt ist, TPH forderte weiter (merkwürdigerweise ohne jede Mahnung die sonst sehr schnell kamen)

- Ich machte TPH darauf aufmerksam, dass es ihr Verschulden ist, und wenn sie weiter Forderungen stellen die ihnen nicht zustehen ich die Verbraucherzentrale hinzuziehen werde, sowie Fakten dazu veröffentliche um andere Kunden zu schützen da es mir so vor kommt als wäre es eine Masche um an mehr Geld zu kommen da die kosten ja auch sehr schnell steigen und die Fristsetzungen ebenfalls unzulässig sind.

- TPH teilte mir mit das weiterer Schriftverkehr wohl nichts bringt.

- am 30. April gegen Abend erhielt ich eine Mahnung mit der unberechtigten Restforderung

- 1. Mai war Feiertag, danach Wochenende

- Morgen ist bereits die Frist abgelaufen...

- Ich teile TPH gerade mit das die Fristsetzung wieder unzulässig ist und ich jetzt definitv die Verbraucherzentrale einschalten werde.


So, das sind bisher die Fakten. Ich zahle zur Zeit jeden Monat den üblichen Rechnungsbetrag bis zum Vertragsende im Juli.

Mir scheint es wirklich so als wäre TPH sobald es um Geld geht sehr unseriös. Interessieren würde mich ab meine Forderung rechtlich durchsetzbar ist, schließlich wurde auf nichts reagiert und ich musste per Einschreiben mit Rückschein schicken da alles andere wohl im Müll oder Spamordner landet bei denen. Wenn ich jetzt die Verbraucherzentrale einschalte kostet dies ebenfalls Geld, kann ich das auch einfordern? Ist ja nicht grad wenig wenn man Porto berechnet + extra zur Post fahren + Zeitaufwand + Verbraucherzentrale. Ist ja schon fast mehr als ich an TPH zahlen soll als Restforderung. Und vor allem inwieweit darf ich diese Fakten (sellbstverständlich nur echte Fakten) veröffentlichen? Ich nehme an TPH würde dagegen vorgehen.

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#12
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Alle beweisbaren Fakten kann man als Erfahrungsbericht mit Firmennamen veröffentlichen. Mach ich momentan auch so.
Nach Beiträgen in Foren soll man zumindest Teilbeträge überweisen statt Zahlungen zu versäumen. K.A. ob das nicht doch noch Probleme gibt. Aber die Strafe einer gesperrten Handynr. hast du doch - oder?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Die "Strafe" für die Sperrungen wurden zurückgenommen (angeblich aus Kulanz) TPH war sogar sauer darüber das mir das nicht reicht und man will in zukunft Kulanzzahlungen unterlassen. Ich versteh nur nicht was Kulant sein soll wenn man Forderungen zurück nimmt die ihnen sowieso nicht zustehen. Die Sperrung ist ja eine Folge der Rücklastschrift die nur deshalb stattfand weil TPH meinen Widerruf ignoriert hat und ohne Einzugsermächtigung abgebucht hat. also die Kartensperrungen wurden zurückgezogen der Rest nicht. Und den Üblichen Rechnungsbetrag, sprich die vollen Grundgebühren (ich benutz die SIM-Karten absolut gar nicht) Überweise ich. Wofür TPH ebenfalls Geld will da man ja nen Mehraufwand hat wenn man das Geld überwiesen bekommt statt es abbuchen zu können. 1,50€ pro Vertrag macht das auch noch zusätzlich.

Jetzt grade kam die E-Mail mit folgendem Inhalt: "Wir erwarten den vollständigen Ausgleich. Wir möchten nochmals betonen, dass wir Ihnen definitiv keine andere Antwort geben können. Weitere Nachfragen in dieser Angelegenheit werden wir daher nicht bearbeiten."

Interessant, ab jetzt gibts nichtmal mehr Antwort...

-- Editiert am 04.05.2009 12:13

-- Editiert am 04.05.2009 12:30

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#14
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Es gibt mal wieder was neues, die letzten Monate hat The Phone House nichts von sich hören lassen. Ich habe wie immer die übliche Rechnungssumme pünktlich bezahlt (61,80) Grundgebühren wie immer für 4 Verträge. 2 Monate lang hat The Phone House dies akzeptiert und die Mahnungen etc wurden komplett eingestellt.

Jetzt ist es so, dass am 26.06.2009 der Vertrag ausgelaufen ist, da ich ja schon lange vorher gekündigt hatte. Jetzt sind die 2 Jahre rum und der Vertrag beendet.

Am 4.07.2009 bekam ich dann Post von The Phone House, dadrin enthalten war ein Brief mit einem älteren Datum dem 24.06.2009. Der Poststempel ist aber gut eine Woche älter und zwar von diesem Monat.
Dadrin enthalten ist eine Außerordentliche Kündigung, da ich den Vertrag nicht eingehalten hätte. Heute kam dann nochmals Post worin The Phone House die subventionierten Handys zurück fordert.

Da der Poststempel eine Woche nachdem der Vertrag abgelaufen war erst den Brief erreicht hat, gehe ich mal davon aus, dass die Kündigung eh hinfällig ist.

Interessant ist auch die zurückforderung der subventionierten Handy's, ich habe von The Phone House nie Handys erhalten, sondern ein Navigationsgerät war es glaube ich. In den schreiben in denen mir gesagt wird ich solle 4 subventionierte Handys zurück schicken und ein Postaufkleber beigelegt ist steht auch nicht welche Handys, sprich kein Name, Modell, Seriennummer oder ähnliches. Das diese Angaben fehlen könnte daran liegen das ich ja auch keine Handys bekommen habe. Jedenfals scheint mir als wenn dahinter irgend ne Abzockmethode steckt in der Hoffnung ich wär so blöd und schicks zurück und zahl den ganzen Blödsinn auch noch. Oder aber die bei Phone House wissen schon selber gar nicht mehr was die da eigentlich machen und schreiben. Alles äußerst merkwürdig.

Nun gut, mein weiteres Vorgehen wird erstmal sein, die letzte Rechnung pünktlich wie sonst auch zu bezahlen und zwar den ganz normalen Betrag. Außerdem werde ich per Einschreiben mit Rückschein der Kündigung widersprechen, da ich 1. den Vertrag eingehalten habe und 2. die Kündigung wohl eh unwirksam wäre und 3. ich keine 4 Handys vom Typ eingebildet ohne Namen bekommen habe.

In Rechnung gestellt wird The Phone House mein Aufwand und die kosten für ein Einschreiben mit Rückschein natürlich auch, außerdem wird der letzte Betrag von mir gemahnt. Ich bin ja nunmal auf Einschreiben mit Rückschein angewiesen, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass alles andere ignoriert wird und ich es sogar schriftlich habe, dass man mit mir nicht mehr in Kontakt treten möchte.

Dann mal schauen wie The Phone House reagiert.

Eure Meinung dazu würd mich auch interessieren, bzw wie würdet ihr reagieren?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ja ja - the Phone House :crazy:

So was hab ich noch nie gehört - außerordentl. Kündigung für die letzten 10 Tage. :augenroll:
Warum Einschreiben und Streitigkeiten ums Geld? Den freigemachten(? und mit Einlieferungsbeleg ???) Aufkleber nutzen und ein nettes Briefchen an Phonehouse reinlegen. Die Kündigung macht mich stutzig. Das kann von denen als Negativmeldung gegen dich an Wirtschaftauskunfteien verwendet werden! Insofern würde ich einen Widerspruch einlegen als Absicherung. Ferner Auskunft nach BDSG (an wen wurden Daten über dich übermittelt?) anfordern!
Ich würde auf das Navi nicht eingehen - fordere den Empfangsbeleg für die Handys an und lass die mal suchen. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Für nur ZWEI Tage wohl gemerkt ;) und widerspruch hab ich eingelegt. Per Einschreiben mach ich alles weil The Phonehouse alles andere ignoriert und anschließend so tut als hätten sie nie was bekommen. Also brauch ich die absicherung das ich beweisen kann das ich denen geschrieben hab. Und da das Geld kostet was deren Schuld ist fordere ich das Geld natürlich ein.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Passend zum Thema wird heute als Werbung im Threat das eingeblendet:
"The Phone House
Handys & Verträge online bestellen oder Shop in Ihrer Nähe finden! "

Ich glaub es kaum :augenroll: Wer bestellt denn dort bei solchen Schilderungen?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#18
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Und mal wieder etwas neues... Ich habe nochmals per Einschreiben The Phone House mitgeteilt, dass ich jede Rechnung in der Höhe bezahlt habe wie sie üblich ist und ihre Forderungen natürlich unberechtigt waren. Außerdem, dass dies veröffentlicht wird und ebenfalls das mit den Handys die sie zurückfordern und selbst nicht mal wissen welche das waren. Auf der letzten Rechnung standen etwa 54€ ich habe wie immer 61,80€ bezahlt, damit die nicht auf dumme Gedanken kommen. Also habe ich jetzt mindestens 24x die volle Rechnungssumme bezahlt mit Ausnahme der unsinnigen Forderungen. Ich glaube sogar das ich 25 Rechnungen bekommen habe und zu viel gezahlt habe, dies muss ich aber noch genauer Prüfen.

Interessant ist jetzt die Reaktion auf mein letztes Einschreiben. Darin steht, dass man 1. mir meine Kosten nicht erstatten will, 2. das ich plötzlich doch wieder im Verzug stehe und es nun 174,07€ sind und das man auf weiteren Schriftverkehr nicht mehr reagieren wird. Außerdem, dass man das ja Gerichtlich klären könne.

Man sieht also die Gebühren die die letzten Monate auf keiner Rechnung standen und auch nicht gemahnt wurden wurden jetzt wieder aus dem Hut gezaubert. Interessant ist auch, dass es diesmal gar keine Zahlungsfrist gibt.

Und welches Seriöse Unternehmen gibt es einem sogar schriftlich, dass man auf weitere Anfragen nicht mehr reagieren wird?

Achja und zu guter letzt sagte man mir noch man hätte ja zu meinem Vorteil gehandelt, da man den letzten Grundpreis nur bis zum 26.6. berechnet hätte. Nun, was ist da der Vorteil? Es ist wohl selbstverständlich das ein Vertrag nur bis zu dem Datum berechnet wird zu dem er auch läuft!!!

Naja, ich werde jetzt jedenfalls zur Verbraucherzentrale gehen und wenn es sein muss damit vor Gericht gehen. Ich hab zwar überhaut kein Geld dafür aber man kann ja sowas nicht mit sich machen lassen. Bleibt nur zu hoffen das unser Rechtssystem funktioniert. Und das es vor allem anderen irgendwo irgendwie hilft.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keep Cool!
Wenn es einen gerichtlichen Mahnbescheid geben sollte, dann widersprechen wegen erfolgter Zahlung. Im Falle einer Verhandlung mündl. Verhandlung beantragen (der Rechtspfleger am Gericht hilft kostenlos!) und Gegenklage wegen 25 Monatsgebühren einreichen, dann alle Belege vorlegen und gewinnen! :grins:

Ich würde den Spieß umdrehen und per Einschreiben/Rückschein die überzahlten Beträge fordern (=PhoneHouse in Verzug setzen). Dann hast du alle Möglichkeiten und beste Voraussetzungen für eine (Gegen-)Klage.



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Nach so langer Ruhe dachte ich eigentlich The PhoneHouse hätte aufgegeben.
Immerhin habe ich seit fast 2 Monaten nichts mehr von denen gehört/gelesen.
Doch heute kam ein Brief von einer Anwaltskanzlei (KSP. Rechtsanwälte) aus Hamburg. Die Forderung ist jetzt auf 235,20€ angestiegen und zahlbar zu SOFORT.
Sollte innerhalb der NÄCHSTEN TAGE kein Geldeingang verbucht werden, wird man The PhoneHouse empfehlen Gerichtlich vorzugehen. Scheint wohl so als müsste ich mir tatsächlich die Arbeit machen und alle Unterlagen raussuchen. Naja nen paar Anwälte wird es freuen, dass sie wieder was verdienen können.

Ich werde jetzt jedenfalls folgendes tun:

- Alle Unterlagen raussuchen.
- Verbraucherzentrale einschalten
- Eventuell Anwalt einschalten
- Der Forderung widersprechen
- Alles veröffentlichen
- Andere vor The PhoneHouse warnen.
- Provider und Vertragspartner kontaktieren die bei meinen Verträgen in Zusammenhang mit The PhoneHouse stehen und deren Kunde ich ja eigentlich bin.

Hat noch jemand ne Idee was man machen könnte?

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Geh mal auf deren Webseite, schau dir an welche der teils echt gut aussehenden Anwältinnen Deinen Fall bearbeitet und ... keep cool.
Ich versuch mal deren 0800-Nr. rauszusuchen. Wenn du dort per Handy jeden 2.Tag anrufst freut das die auch. Ja und dann die übliche Zermürbungstour für solche IB:

Kurze, nicht zu ausführliche Zusammenfassung des Falles
Hinweis für vollständige Zahlungsbelege
Rückforderung des überzahlten Betrages, wenn nachweisbar
Stellungnahme zu den abstrusen Handy-Rückforderungen fordern (Empfangsbelege verlangen)
ausführliche Aufschlüsselung für den Betrag verlangen und hier posten

Auf den Rechtsweg verweisen und das du im Falle weiterer rechtl. Schritte eine mündl. Verhandlung vor deinem örtlichen AG verlangst und dort alle Belege vorlegen wirst. Nicht vergessen - freundlich und bestimmt bleiben!!! Phonehouse ist nur deren Mandat! Außerdem ist KSP noch halbwegs vernünftig und mit Logik überwindbar, was in der Branche schon sehr positiv ist. Wer einen vernünftigen Schriftverkehr hinbekommt, schafft es auch einen passenden Schriftsatz bei Gericht einzureichen solche Gegner mag man nicht ;)

Keep cool und versuch dir damit eine Genugtuung zu verschaffen, dass du denen verdammt viel Arbeit für nix machst. Prüfe aber auch alle Unterlagen und Belege, ob du deine Darlegungen beweisen kannst.

KSP wird Phonehouse um Stellungnahme ersuchen und wenn von dort nichts vernünftiges kommt, dann wird man erst 50% anbieten und dann aufgeben ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die 0800 sind mit den alten Unterlagen inzwischen geschreddert. Tut mir leid. Da es eine Angabe einer "normalen" Telefonnr. (040) gibt, kann man auch darüber den Druck etwas erhöhen. Nicht vergessen - Nett bleiben, nach Belegen fragen und nur zivilisiert auf deren Mandaten schimpfen. KSP wird TPH dann mitteilen, das ohne Belege keine Aussicht für einen Prozeßerfolg zu erkennen ist. :grins:

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Jetzt ist es so, dass am 26.06.2009 der Vertrag ausgelaufen ist,

Ich habe da noch eine Frage: wann wurden die Verträge von dir gekündigt ? Hoffentlich per Einschreiben/Rückschein?
Handyverträge laufen im allgemeinen nicht aus, sondern verlängern sich um 1 Jahr wenn man nicht rechtzeitig kündigt...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12327.04.2010 22:17:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Verträge mussten 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Ich habe die Frist natürlich eingehalten und die erfolgreiche Kündigung mit Datum etc. auch schriftlich bestätigt bekommen.

Habe jetzt nochmal alles genau überprüft, TPH schuldet mit wenn ich den Aufwand mit Einschreiben etc. einrechte 79,52€ davon 63,77€ dadurch, dass ich zu viel gezahlt habe. Mir wurden quasi einfach 25 statt 24 Monate abgezogen und im Vorfeld für halbe Monate auch nen bisschen zu viel abgezogen.
Hab jetzt alles aufgelistet und an die Anwaltskanzlei geschrieben. Datum, Beträge und Rechnungsnummern. Bin gespannt was die antworten.

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