Ist es zulässig, wenn in den AGB bei einem Handyvertrag, wenn lediglich eine Tarifumstelluing vorgenommen wird, erneut eine 24-monatige Vertragsbindung gilt.
Inzwischen gibt es deutlich günstigere Tarife und ich würde doch gerne die Möglichkeit eines Wechsels haben.
Auf ein neues subventioniertes Telefon habe ich bei der Vertragsänderung verzichtet.
Die ersten 24 Monate waren übrigens abgelaufen.
Handyvertrag 24 Monate Bindung bei Tarifumstellung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ich wüßte nicht, warum dies unzulässig sein sollte, zumal - wie Sie selbst schreiben, die 24 Monate bereits abgelaufen waren, mit der Umstellung haben Sie dann eine Vertragsverlängerung beantragt.
Wenn ein Telfonanbieter ein subventioniertes Handy anbietet, ist es für mich nachvollziehbar, dass er ein Interesse an einer möglichts langen Vertragslaufzeit hat. Wird nur ein Vertrag umgestellt oder verlängert, kann ich das Interesse des Anbieters nicht erkennen. Hier wird meines Erachtens der Verbraucher übermäßig benachteiligt, da gerade auf diesem Markt erhebliche Bewegung in den Preisen festzustellen ist.
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Der Argumentation kann ich folgen und mißbillige auch Knebelverträge - jedoch bedeutet das nicht gleichzeitig Unzulässigeit einer solchen Klausel. Die Bindung 24Mon. findet man immer mehr in anderen Vertragsbereichen und der Verbraucher kann ja andere Anbieter nehmen.
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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
--- editiert vom Admin
M Vey, es wundert mich ein wenig, dass diese Frage ausgerechnet von dir kommt. Vermutlich steckt da irgendeine Falle drin, die ich noch nicht entdeckt habe ;-)
Du hast mit einem Telefonanbieter einen Vertrag abgeschlossen, nach dem dir fuer einen bestimmten Zeitraum
zu einem bei Vertragsschluss vereinbarten Preis eine bestimmte Leistung zur Verfuegung gestellt wird. Wir haben also einmal den vereinbarten Preis, einmal den vereinbarten Zeitraum und einmal die vereinbarte Leistung. Jetzt entdeckst du waehrend der Vertragslaufzeit, dass du die gleiche oder eine vergleichbare Leistung auch zu einem guenstigeren Preis erhalten koenntest. Dies kann bei einem anderen Anbieter sein, aber natuerlich auch beim gleichen. Du moechtest wechseln.
Tja, wenn denn nur diese bloede Vertragslaufzeit nicht waere. Schliesslich hattest du dich ja bei Vertragsschluss fuer eben diesen Zeitraum verpflichtet. Wieso also sollte dich der Anbieter ueberhaupt aus dem Vertrag entlassen oder einer Vertragsumstellung zustimmen ?
Er ist nun aber so nett und macht's trotzdem. Er sagt: "Lieber M Vey, eigentlich moechte ich ja am Vertrag festhalten, so wie wir beide ihn geschlossen haben. Weil du aber so ein netter Kerl bist, werde ich dich dennoch vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Allerdings nur dann, wenn du dafuer nen neuen mit mir abschliesst. Bei dem wollen wir uns dann aber bitte wirklich an die vereinbarten Bedingungen halten, also auch an die Laufzeit. Okay?"
Warum sollte er das nicht duerfen? Er koennte ja auch ebenso gut sagen: "Nix da, lieber M Vey, wir haben nen Vertrag und den wollen wir auch bitte erfuellen. Wenn der irgendwann beendet ist, z.B. durch eine ordentliche Kuendigung, koennen wir ja immer noch schauen, ob wir nicht was fuer dich passenderes finden."
Gruss
CAM
Eine Korrektur cam:
Die ursprüngliche Vertragsbindung war abgelaufen! Ich hätte also vertragsgemäß kündigen können. Nun habe ich aber nicht gekündigt, sondern zu anderen Konditionen, ohne ein neues subventioniertes Handy zu erhalten, verlängert. Vielleicht habe ich dass nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht.
Wie ich schon sagte. Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass eine Mindestvertragsdauer vereinbart wird, wenn man subventionierte Leistungen erhält.
Nicht aber, wenn die ursprüngliche Mindestlaufzeit abgelaufen ist und man auf einen anderen Tarif umstellt.
Und belehrt mich nicht, dass ich ja nicht hätte unterschreiben müssen.
Das ist mir durchaus bewußt. Aber hier geht es um die Gültigkeit bestimmter AGB-Klauseln.
@ M Vey:
vielleicht ist es verständlicher, wenn du den neuen Tarif angibst.
Die 24M.-Bindung ist aus meiner Sicht eine nicht rechtswidrige Standard-Regelung, die alerdings in deinem Fall unsinnig und kundenunfreundlich ist. In den meisten Fällen ist nun mal das Handy dabei und der Anbieter will die Subventionierung absichern. Die sind aber zu faul für verschiedene Situationen versch. Vertragsklauseln einzurichten. Es gibt aber ein Trend zu knebelungsfreien Verträgen wie bei Genion Card S.
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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
Es ging bei der Änderung nur darum, gegen einen geringen höheren monatlichen Betrag zusätzlich Freiminuten zu anderen Mobilfunkbetreibern zu erhalten. Das ist für mich durchaus sinnvoll, weil es einfach nicht gelingt alle Freunde und Bekannten mit denen viel mobil telefoniert wird auf den gleichen Betreiber zu vergattern.
Inzwischen habe ich mal rumgesurft. Demnach sind offensichtlich auch automatische Vertragsverlängerungen um 1 Jahr zuläsig, wenn nach 2 Jahren nicht gekündigt wird. § 309 BGB Nr.9
Demnach müsste ich mindesten das Jahr abwarten, wobei es bei mir ja keine stillschweigende Verlängerung war.
Insofern dürfte abgezockt Recht haben.
Für 5-10 € monatliche Ersparnis lohnt auch kein Rechtsstreit.
Wenn aber jemand doch noch genaueres weiß, wäre ich über Hinweise dankbar.
Es gibt auch bei T-Mobile und Vodafone Tarife ohne Handy die monatlich 9 Euro günstiger sind, als ein Tarif mit Handy
M Vey: Hurra, das ist es, kündigen Sie sofort, damit Sie es am Ende der Laufzeit nicht vergessen, sag ich doch die gaaaanze Zeit.
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