Handyvertrag / AGB

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
nbh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag / AGB

Guten Tag,

ich habe folgende Frage:

Mein Handyvertrag mit der Firma BASE besagt, dass ich monatlich 25 € Grundgebühr abzüglich 20 % (Studentenrabatt) zahlen muss. Folglich 20 €.

Heute ist mir bei Durchsicht der Rechnung aufgefallen, dass in den monatlichen Grundkosten nach dem Posten "20 % Abzug" ein Posten "Handyzuschlag monatlich 5€" auftaucht. Dies ist in jeder Rechnung der Fall die ich bezahlt habe.
Meine Rechnungen sind jetzt 24 Monate lang mit einem 5 € Posten belastet worden, der nicht vertraglich (schriftlicher Vertrag mit klarer Aussage 25 € Grundgebühr minus Studentenrabatt 20% liegt vor) vereinbart war.

Nach Einspruch meinerseits, verwies BASE auf ihre AGBs:" Bitte beachten Sie, dass die Rechnung als anerkannt gilt, sofern Sie nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich widersprechen. DIE VERBINDUNGSDATEN ZUR ERMITTLUNG DER IN RECHNUNG GESTELLTEN VERBINDUNGSENTGELTE WERDEN SPÄTESTENS 80 TAGE NACH RECHNUNGSVERSAND GELÖSCHT, SOFERN SIE NICHT DIE SOFORTIGE LÖSCHUNG NACH RECHNUNGSVERSAND BEAUFTRAGT HABEN. MIT ABLAUF DIESER FRIST TRIFFT E-PLUS KEINE NACHWEISPFLICHT MEHR."

(Alles was GROßGESCHRIEBEN ist, ist in der Rechnung in "dicker" Schrift)

In meinem Fall geht es aber ja nicht um einzelne Verbindungen etc., die ich nachträglich anfechten möchte, sondern um den Grundpreis, der ungerechtfertigerweise zu hoch abgerechnet worden ist. Immerhin hat BASE dadurch 120 € zuviel eingezogen; Unterschriebener Vertrag beläuft sich auf monatlich Kosten für 24 Monate von 24 x 20 = 480. Und 25 % ist ja schon eine beachtliche Summe.

Meine Frage ist also, was ich in diesem Fall machen kann. In meinen Augen ist eine ungerechtfertigte Zuvielabbuchung beim Grundpreis doch nicht im Nachhinein unanfechtbar, dass BASE sich auf eine acht Wochen Frist beruft, die in erster Linie für die Verbindungsentgelte gilt. BASE hat klar gegen den Vertrag verstoßen, indem Sie mehr als "vertraglich vereinbart" eingezogen haben.

Habe ich eine Möglichkeit mein Geld wieder zu bekommen?


Mit der Bitte um Hilfe und dem Dank im vorraus,

Nbh



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo nbh,


ich bin mir sicher, daß die Grundgebühr auch genau die 25 Euro abzüglich des zugesicherten Studentenrabatts von 20%, sprich 20 Euro beträgt. Von daher liegt hier aus meiner Sicht erstmal kein Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen vor.

Da ich weder Ihren Tarif noch die Tarifstruktur von Base selbst vollumfänglich kenne, mutmaße ich jetzt mal etwas:

Die eigentliche Grundgebühr bezieht sich rein auf das Zur-Verfügung-Stellen des Zugangs zum entsprechenden Mobilfunknetz sowie eventuell vereinbarte weitere vertragliche Leistungen (Inklusivminuten, Frei-SMS o.ä.). Diesen Zugang und die Leistungen haben Sie vermutlich entsprechend erhalten und dafür werden die entsprechenden (rabattierten) 20 Euro abgezogen.

Der Tarif, den Sie gewählt haben, bietet darüber hinaus die Möglichkeit, bei Vertragsabschluß für einen Aufpreis von 5 Euro monatlich ein Mobiltelefon zum vergünstigten Preis zu erhalten. Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre, aber vermutlich haben Sie auch ein Handy in Anspruch genommen.

Richtig? Dann bitte hier weiterlesen: Was ist also daran unrechtmäßig, daß Base Ihnen neben den vertraglich vereinbarten rabattierten Kosten für den Zugang zum Mobilfunknetz i.H.v. 20 Euro noch die vertraglich vereinbarten und in der jeweiligen Preisliste auch nachzulesenden 5 Euro für das Mobiltelefon in Rechnung stellt?

Falsch? Dann bitte hier weiterlesen: Teilen Sie Base mit, daß Sie nachweislich kein vergünstigtes Handy erhalten haben (sollte ja aus Ihrem Vertrag eindeutig hervorgehen), sich ergo den Aufschlag nicht erklären können, und fordern Sie freundlich, aber nachdrücklich zur Rückerstattung der bisher zuviel geleisteten Zahlungen auf. Wobei ich nicht davon ausgehe, daß Sie die komplette Summe zurückerhalten werden, da Sie auch eine gewisse Prüfpflicht haben und u.U. genau vereinbart wurde, ab wann eine Rechnung als durch Sie als korrekt akzeptiert gilt, selbst wenn sie fehlerhaft gewesen sein sollte.


MfG,

der Ritter

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