Handyvertrag Einzugsermächtigung

18. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)
Handyvertrag Einzugsermächtigung

So ich hätte folgende Frage:

Ich habe seid gut 3 Jahren einen Handyvertrag bei O2 soweit so gut bei Abschluss des Vertrages hatte ich meine Kontonummer etc. angegeben durch Unterschrift des Vertrages habe ich somit eine Einzugsermächtigung erteilt.
So jetzt zum Problem seid gut einem Jahr bin ich bei einer anderen Bank habe somit eine neue Kontonummer die ich auch telefonisch durchgegeben habe, bin aber davon ausgegangen das somit die Einzugsermächtigung erlischt bzw. gar nicht mehr besteht. Habe deshalb angerufen und habe es Mündlich nochmal ausgesprochen das ich gerne selber überweisen möchte. Ging auch einen Monat gut nur den nächsten Monat buchten sie wieder ab das das Konto nicht gedeckt war in dem Moment Musste ich Gebühren von 15 euro zahlen dies geht jetzt schon gut ein jahr so und ich habe des öfteren erwähnt das sie eig. keine Einzugsermächtigung haben.
Da ich sowieso den Vertrag gerne kündigen würde ist das möglich?
Bekomme ich Recht oder kann ich wenigstens die Gebühren zurückverlangen??

Mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Üblicherweise ist eine Einzugsermächtigung für Tarifverträge ein Muss.

Ändert sich die BV, überträgt sich das natürlich nicht automatisch. Sie haben aber die neue BV angegeben. Da die Einzugsermächtigung Vertragsbestandteil ist, dürfte das legitim sein.

Ein einfaches widersprechen in mündlicher Form ist vermutlich nicht ausreichend. Auch eine Kündigung außerhalb der Kündigungsfristen ist nicht möglich.

Die Gebühren sind ärgerlich, aber müssen sicher von Ihnen getragen werden. Wer einen Tarifvertrag mit Einzug abschliesst mus für ausreichende Deckung sorgen, oder entsprechend keine Kosten verursachen.


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#2
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)

Kann mir nicht vorstellen das dies legitim ist da sie mir per E-mail einen Antrag geschickt haben wegen der einzugsermächtigung den ich aber nicht beantwortete

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#3
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Das ist NOCH egal. s.unten. Demnach ist das bis zum 1.11.2011 gesetzeskonform. Es ist ja auch nicht so, dass es sich um eine unberechtigte Abbuchung handelt.
Das Geld sind Sie dem Unternehmen schuldig und Sie haben eine Einzugsermächtigung erteilt, wenn nach der Änderung auch nur mündlich.

HIER:

Die Europäische Richtlinie für Zahlungsdienste wird zum 31.10.09 in deutsches Recht überführt. Dies regelt das neue SEPA-Lastschriftverfahren und damit ebenso die Einzugsermächtigung. So kann sich ein Anbieter künftig nicht mehr auf eine nur mündlich, also etwa am Telefon, erteilte Einzugsermächtigung berufen, sondern benötigt grundsätzlich eine schriftliche Einwilligung. Betrügeriche Werber können dann nicht mehr behaupten, der Kunde hätte telefonisch seine Einwilligung zur Abbuchung gegeben.

Die Verbraucher werden in diesem Jahr von der GEZ, von Versicherungen, Zeitschriftenverlagen usw angeschrieben und um schriftliche Einwilligung zum Lastschrifteinzug gebeten.


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Die Umstellung auf SEPA-Lastschriften ist erst ab 01.11.2011 zwingend, bis dahin gelten die nachfolgen Widerrufsfristen:

Widerrufsfrist im nationalen Lastschriftverfahren:

Wie bisher 6 Wochen nach Rechnungsabschluss. Der Rechnungsabschluss wird zu jedem Quartal erstellt.

Widerruf im europäischen Lastschriftverfahren:

Die Frist für das Recht, einer Falschbuchung widersprechen zu können (Rückgaberecht) wurde verkürzt, sie beträgt künftig nur noch 8 Wochen ab Buchungstag.

Bei einer nicht korrekt autorisierten SEPA-Lastschrift beträgt die Frist 13 Monate.

Das Verfahren für rein nationale Zahlungsvorgänge (Einkauf mit EC-Karte und Unterschrift) wird in Deutschland weiter angeboten werden.


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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

@Silo51: die neue europäische Regelung hat aber einen anderen Hintergrund.
Wird vertraglich explizit eine Abbuchung vereinbart, dann muss der Kunde das dulden bzw. Mehrkosten für Rechnung+Überweisung einkalkulieren. Bei O2 sind glaube ich alle Onlineverträge an Einzugsermächtigung gebunden. Könnte sogar generell der Fall sein (AGB prüfen)

Andererseits bin ich auch der Auffassung, das bei Bankwechsel und Rechnungsproblemen eine Einzugsermächtigung (zeitweise) zurückgezogen werden kann.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#5
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)

ok schön und gut nur muss man mir erklären warum sie nach dem bankwechsel eine Neue Einzugsermächtigung wollten diese aber nicht bekammen da ich ja per Rechnung zahlen wollte habe ich auch mündlich gesagt.
Soeben rufte mich eine o2 Mitarbeiter an das ich bitte das Geld überweisen sollte.
Da noch kein Geldeingang statt fund. Lustig Lustig und nächsten Monat buchen die wieder ab wollen die mich vera..... das kann doch net sein.Als ich dem Mitarbeiter das Problem geschildert habe stimmte er mir zu und verwies mich an einen Kundenberater.
Und selbst wenn ich mündlich eine Einzugsermächtigung erteilt hätte was ich nicht habe, hätten sie dafür keinerlei beweise könnte ja jeder anrufen.
Ist das ein Kündigungsgrund wenn ja würde ich diese auf der Stelle einreichen

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#6
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

was steht denn in deinen AGB und Preislisten? Rechnung+Überweisung kostet meist ca. 2.-/Monat zusätzlich und das macht meist keinen Sinn

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#7
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Ist eigentlich völlig normales Verhalten. Wenn ein Einzug platzt, wird bei den meisten Unternehmen auf Überweisung umgestellt um weitere Bankkosten zu vermeiden. Da Du die neue BV angegeben hattest, hat man es eben dort versucht. Als dieser platzte bist Du vermutlich automatisch auf Überweisung umgestellt worden.

Da die Zahlung anscheinend überfällig ist, hat man Dich freundlcih gebeten Deine Schulden zu bezahlen.

Sorry, aber ich kann nicht nachvollziehen, wieso sich daraus ein außerordentliches Kündigungsrecht ergeben sollte. Zumindest nicht für Dich. Andersherum schon eher. Denn wer hat schon gerne Kunden, die nicht zahlen.

Ich will ja nicht für diesen Konzern die Lanze brechen, aber hier sind sie meiner Meinung nach absolut im Recht.

Und:

quote:
Und selbst wenn ich mündlich eine Einzugsermächtigung erteilt hätte was ich nicht habe, hätten sie dafür keinerlei beweise könnte ja jeder anrufen.


Da liegst Du völlig daneben. Zumindest noch.
Denn bisher ist es absolut ausreichend dies telefonisch zu erledigen.

Falls etwas nicht OK ist mit einer Lastschrift kann man diese ja zurückbuchen.

Aber in Deinem Fall geht es ja eindeutig um geschuldete Beträge, nicht um unberechtigte Abbuchungen.

Mag sein, dass Du am Telefon den Wunsch geäußert hast zu überweisen. Vermutlich hast Du aber gem. den Vertragsbedingungen ga nicht das recht dazu. Das muss die Dame oder der Herr im Callcenter nicht unbedingt gewusst haben. Also wurde Dein Wunsch notiert. Was aber nicht heißt, dass er damit akzeptiert wurde.



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-- Editiert am 20.05.2010 20:15

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