Hallo,
ich habe vor ca. 1 Monat über einen Vertriebspartner von Base einen "Mein Base" Vertrag abgeschlossen. Als ich den Vertrag zur unterschrift per eMail zugeschickt bekam entdeckte ich, dass dort eine Option ("Allnet 50") zu finden war, die ich nicht gebucht hatte. Der Vertriebspartner entschuldigte und meinte ich solle doch bitte einfach die Option aus dem Vertrag herrausstreichen. Das tat ich daraufhin auch.
Nun nach ca. 1 Monat später musste ich leider in meiner Rechnung feststellen, dass die Option "Allnet 50" für mich doch gebucht wurde. Daraufhin habe ich den Base Kundenservice kontaktiert und die Lage geschildert. Ich wurde darum gebeten eine Kopie des Vertrages an den Kundenservice zu senden, damit die Option gekündigt und das Geld erstattet werden kann. Das tat ich auch und erhielt darauf folgende Antwort:
"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihrem Wunsch nach einer Gutschrift nicht entsprechen können. Nebenabsprachen mit Händlern, sowie Handschriftliche Änderungen auf Kundenaufträgen oder Vorlagen können von uns nicht berücksichtigt werden."
Das kann doch so nicht rechtens sein oder?! Egal ob handschriftlich oder nicht, ich habe keinen Vertrag mit einer solchen Option unterschrieben, daher sehe ich es auch nicht ein dafür zu zahlen. Der Vertriebspartner ist auch keine Hilfe, da er dafür anscheinend nicht zuständig ist...
Was kann ich da machen?!
Vielen Dank schon Mal im Voraus...
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Handyvertrag Mein Base - Nicht gebuchte Optionen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Das wird sehr schwer werden, dem Händler etwas nachzuweisen, wenn Du nicht weitere Zeugen hast.
Mit anderen Worten: auf die Gutschrift wirst Du ewig warten können. Was Du machen kannst ist ggf. an den Händler direkt rantreten und ihn zu Schadensersatz auffordern, wobei das auch ne wackelige Sache wird. Dein Wort steht gegen seins.
Zudem solltest Du immer den Vertrag durchlesen bevor Du unterschreibst um solche Fehler zu vermeiden.
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Lass dir keine Märchen erzählen. Solche Sachen kenne ich von Talkline.
Es gilt der unterschriebene Vertrag - sonst nichts. Ich würde Frist setzen für Erstattung und mit Rückbuchung drohen.
War es ein Vertrag mit dem Händler und einer Zugabe?
Da gibt es sicher eine Onlineverwaltung. Was steht denn dort alles drin? Talkline hat auch so diverse unerwünschte Optionen selbst hinzugebucht.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
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quote:
Änderungen auf Kundenaufträgen oder Vorlagen können von uns nicht berücksichtigt werden
Das ist ja der Hohn! Der schriftlich und unterschriebene Vertrag stellt die Willenserklärung des Kunden dar und ist zusammen mit dem Vertragsangebot der Gegenseite bindend. Der Hintergrund ist aber klar - der Händler gibt irgendwelche Daten bei Base ein. Dann schickt er ein vom Base-System erstelltes Vertragsexemplar an den Kunden zur Unterschrift. Die Änderungen trägt aber niemand mehr im Base-System nach. Ist auch bei anderen Providern so.
Im BGB steht aber nirgends, das sich der Kunde widerspruchslos den Daten in einem System zu unterwerfen hat. Insofern sind solche Aussagen nur der Ausdruck blanker Unkenntnis bzw. Serviceunfreundlichkeit.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:
Insofern sind solche Aussagen nur der Ausdruck blanker Unkenntnis bzw. Serviceunfreundlichkeit.
Nein eher Berechnung. Die bekommen das in den Call-Centern vorgegeben was gesagt wird.
Schlicht in der Hoffnung das der Kunde das schluckt ...
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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Nach mehreren eMails und mehreren Briefen nun immer noch die gleiche Antwort von Base und immer noch keine Lösung.
Die monatlichen Beiträge für die Option, die ich nie gebucht habe werden natürlich weiter fleißig abgebucht.
Ich möchte nun ein letztes Schreiben per Einschreiben an Base senden, indem ich auch erkläre, dass ich bis zur Klärung sämtliche Lastschriften widerrufen werde, da die eingezogenen Beträge unberechtigt sind. Eine Kopie des unterschriebenen Vertrages werd ich natürlich auch mitschicken.
Nun meine Frage. Wie sollte ich das Schreiben formulieren, damit es diesmal vllt. sogar was bringt. Gibt es iwelche Paragrafen auf die ich mich berufen kann. Oder wie sollte ich vorgehen?
Vielen Dank schon Mal im Voraus.
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eine möglichst simple und klar nachvollziehbare Kommunikation ist meist effektiver.
Da sitzen HiWis und keine Juristen.
Ich bestreite Vertragsabschluß mit den Optionen aus der Rechnung.
Bis zum Nachweis des entsprechenden Vertragsschlußes durch EP untersage ich die Einzugsermächtigung.
(Die zu viel bezahlten Beträge sind mit den künftigen Rechnungen zu verrechnen)
Ob eine rückwirkende Rückbuchung sinnvoll ist ... - würde ich persönlich nach Möglichkeit vermeiden, da dann automatische Inkassoautomatismen anlaufen.
Auch die nächste Abbuchung würde ich noch tolerieren wegen der Bearbeitungszeit und auf eine sinnvolle Antwort hoffen.
Erst dann macht es Sinn brutaler zu werden um die andere Seite zur Reaktion zu bewegen. Nach Entzug der Einzugsermächtigung kannst du 13 Monate zurückbuchen lassen!
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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