Handyvertrag - Neues Telekommunikationsgesetz

5. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Noy4r
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag - Neues Telekommunikationsgesetz

Hallo!

Ich hätte eine Frage zu einem Handyvertrag.

Meine Mutter ist Physiotherapeutin und hat teilweise alleinstehende ältere Menschen als Klienten ohne jegliche Familie oder Verwandte. Diese Menschen haben oftmals Probleme mit Telefonbetrug oder Abzockverträgen. Da sie nicht wirklich Menschen haben, an die sie sich wenden können, wenden sie sich oft an meine Mutter, die die Probleme dann wiederum an mich weiterträgt.
Meistens ist es einfach nur damit getan das ihnen angedrehte Zeitschriften- oder Glücksradabonnement schriftlich zu kündigen, aber bei diesem Handyvertrag habe ich tatsächlich mal eine Frage, ob das rechtens ist.

Ich habe Bilder angehangen, auf denen alles zu erkennen sein dürfte. Der Vertrag der Dame läuft seit Mai 2007 (!) und wird anscheinend immer um 24 (!) Monate verlängert. Laut Rechnung vom 01.04.2022 geht die Mindestlaufzeit noch bis 31.07.2023 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Seit dem 01.12.2021 gilt die neue TKG Novelle, nach der auch alte Verträge, bei denen die Mindestlaufzeit abgelaufen ist und stillschweigend verlängert wurden, monatlich kündbar sein müssen, wenn ich das richtig Verstanden habe. Gerne korrigieren, falls ich da falsch liege.

Zudem zahlt sie 32€ im Monat (inklusive 0.83€ für eine Papierrechnung?!) für 1 GB Datenvolumen und undurchsichtige Service Optionen, von denen sie selbst laut eigener Aussage nichts weiß (siehe Bilder). Der Preis bei diesem Anbieter für 1GB liegt aktuell bei 9,99€.



Ist es legal, dass dieser Anbieter weiterhin von dieser Laufzeit mit dieser Kündigungsfrist spricht? Ist es legal, dass der Vertrag anscheinend immer um 24 Monate verlängert wird? Ist es legal der Dame eine viel zu hohe Grundgebühr in Rechnung zu stellen für einen Service, der eigentlich heutzutage weniger kostet?

Habe ich bzw. hat sie die Möglichkeit den Vertrag mit einer einmonatigen Frist zu kündigen, wie in der TKG Novelle verordnet?



Die Bilder:
https://ibb.co/R4FMjYF
https://ibb.co/9qSg9Nx
https://ibb.co/4JHSm22



-- Editiert von Noy4r am 05.05.2022 12:54

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Habe ich bzw. hat sie die Möglichkeit den Vertrag mit einer einmonatigen Frist zu kündigen, wie in der TKG Novelle verordnet? Sie nicht, aber die Vertragsinhaberin schon - siehe § 56(3) TKG.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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