Handyvertrag - Sonderkündigiungsrecht weil ich nicht den Tarif habe den ich wollte?

9. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
astloch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag - Sonderkündigiungsrecht weil ich nicht den Tarif habe den ich wollte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Handyvertrag.

Hier erst mal der Sachverhalt.

Und zwar habe ich den Vertrag meiner Frau übernommen weil ich Student bin und somit den Studentenrabatt nutzen wollte. Am Telefon habe ich das alles abgeklärt, die Unterlagen per Email bekommen und auch per Email wieder zurück geschickt. Inkl. meiner Immatrikulationsbescheinigung.

Jetzt nach einem Jahr- ich weiß es ist etwas spät- ist mir aufgefallen, dass ich keinen Studententarif habe. Auf Anfrage bei Vodafone hat man mir gesagt, dass ich auf ihr Schreiben in dem sie die Immatrikuationsbescheinigung anfordern nicht geantwortet habe.
Ich habe erwidert das ich nie ein Schreiben bekam. Es hat sich dann herausgestellt, dass Vodafone eine falsche Adresse von mir hat und ich weder dieses Schreiben noch den Vertrag zugeschickt bekommen.

Habe ich die Möglichkeit das Sonderkündigiungsrecht zu nutzen weil ich nicht den Tarif habe den ich wollte und auch keinen Vertrag zugesendet bekommen habe?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sage schon mal danke für eure Antworten.

Tschüs

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6 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hier vermute ich eine Vertragsverletzung von Dir, die in den Vertragsbedingungen aufgeführt sein sollte. Mit irgendwelchen Unterlagen und falschen Adressen hat das nichts zu tun.

Aber ...

quote:
per Email wieder zurück geschickt. Inkl. meiner Immatrikulationsbescheinigung
wenn der Vertrag inkl. korrekter Unterlagen(???) eingeschickt wurde, dann ist doch der Zugang nachgewiesen. Also die Mail nochmal senden und darauf verweisen und auf das VF-Verschulden wg. falscher Adresse.

Ändert aber auch nichts an dem eigenen Versagen die Rechnung zu kontrollieren und fristgerecht zu reklamieren!

Ein "Sonderkündigungsrecht" sehe ich in keinem Fall - allenfalls gute Ansätze durch Kulanz eine satte Gutschrift zu erhalten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
astloch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihnen natürlich meine richtige Adresse gegeben. V. haben aber einen Zahlendreher in der Hausnummer in ihr System eingegeben. Wodurch ich nie Post von V halten habe.



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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nebenkriegsschauplatz, der irrelevant ist für das eigentliche Problem. Schlimmer noch - Du hast sicher online-Rechnung? Da steht alles inkl. falscher Anschrift. Wäre bei einer Prüfung der Rechnung und der online-Vertragsdaten aufgefallen.
Im Vertrag verpflichtet man sich zur Kontrolle der Rechnungen!
Empfehlung: schriftlich mit Bitte um kulante Heilung der Vertragsprobleme + Gutschrift an VF. Kein Anruf in einem Doof-Center!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
astloch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich nochmal.
Ich habe keine Onlinerechnung und habe wegen dem Zahlendreher in der Adresse auch keine Rechnungen von V bekommen.

Jetzt ist mir noch in den Sinn gekommen ob überhaupt ein gültiger Vertrag besteht, wenn ich nur den "Antrag zur Vertragsübernahme", aber nie einen gültigen Mobilfunkvertrag unterschrieben habe.

Wie gesagt, ich habe außer der Email in der ich die Vertragsübernahme beantrage nichts mehr an V gesendet und auch nichts mehr erhalten.

Schönen Freitag Nachmittag noch allerseits.



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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Hinweis ist an sich ganz gut.

quote:
Die Vertragsübernahme wird erst mit der tatsächlichen Übertragung des Mobilfunk-Anschlusses wirksam. Darüber erhalten Sie und der neue Vertragspartner eine schriftliche Bestätigung.


Der Haken dabei - du hast doch vermutlich mit der SIM telefoniert? Also konkludenter Vertragsschluß. Kaum bestreitbar.
Keine Rechnungsreklamation - Fehler ist vermutlich bereits am Betrag erkennbar. Muß lt. AGB binnen 6 Wochen erfolgen.
Es gab einen Fehler bei Vodafone - nützt Dir rein gar nichts, da damit der Vertrag bei Bestreiten/Widerruf der Übertragung o.a. im Zweifelsfall weiter auf deine Frau (hat die auch nie was erhalten?) läuft.
Somit bist du pragmatisch gesehen in einer schwachen Position, da Du was von VF willst(Geld). Logische Schlußfolgerung: Es mit einem freundlichen Brief probieren. Wer monatelang nichts unternimmt ist immer in einer ungünstigen Situation.

quote:
...

quote:per Email wieder zurück geschickt. Inkl. meiner Immatrikulationsbescheinigung

wenn der Vertrag inkl. korrekter Unterlagen(???) eingeschickt wurde, dann ist doch der Zugang nachgewiesen. Also die Mail nochmal senden und darauf verweisen und auf das VF-Verschulden wg. falscher Adresse.


Und wenn alle Angaben stimmen, erfolgt auch ein Einlenken seitens VF. Ein Alibi für eine ao-Kündigung sehe ich hier nicht.




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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
astloch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal.

Meine Frau hat auch nichts bekommen. Und klar, ich habe mit der Karte telefoniert.
Dann versuche ich es mal mit einem freundlichen Brief und der Bitte nach Zurückzahlung des Studentenrabatts der letzten Monate.






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